Österreichischer Familienbund (223/SN-132/ME)
Haltung
zustimmend
Schlagwörter
Rechtliche Verweise
- AMD-G
- KOG
Forderungen
- Flankierung der Schutzmaßnahmen durch altersgerechte Bildungs-, Informations- und Präventionsangebote
- Ausbau und Schaffung von Anreizen für Elternbildung im Bereich des digitalen Medienschutzes
Volltext ↗ Parlament.gv.at
Generalsekretariat:
Dr. Karl-Renner-Promenade 8/3
3100 St. Pölten
Tel.: (02742) 77 304
office@familienbund.at
www.familienbund.at
BMWKMS - I/10 (Medienangelegenheiten)
Mag. Dr. Michael R. Kogler, Sachbearbeiter
Per mail an:
michael.kogler@bmwkms.gv.at
medienrecht@bmwkms.gv.at
Post.VII-2@bka.gv.at
Geschäftszahl: 2026-0.537.620
St.Pölten, 21. September 2026
Stellungnahme
des Österreichischen Familienbundes zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
AMD-G und das KOG geändert werden; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren
Aus Sicht des Österreichische Familienbundes sind Maßnahmen zu begrüßen, die den Schutz von
Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum verbessern. Digitale Angebote und soziale Medien sind
heute selbstverständlicher Bestandteil der Lebenswelt junger Menschen. Gerade deshalb bedarf es
eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutzes.
Wir begrüßen daher das mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf verfolgte Ziel, Minderjährige unter
14 Jahren besser vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten und insbesondere vor
suchtfördernden beziehungsweise aufmerksamkeitsbindenden Funktionen von Video-Sharing-
Plattformen zu schützen.
Aus unserer Sicht sollte ein moderner Kinder- und Jugendmedienschutz jedoch auf drei miteinander
verbundenen Säulen beruhen: Schutz, Resilienz und Verantwortung.
Schutz bedeutet, Kindern und Jugendlichen einen digitalen Raum zur Verfügung zu stellen, in dem
ihre körperliche, psychische und soziale Entwicklung nicht durch Geschäftsmodelle oder technische
Gestaltungen beeinträchtigt wird, die auf eine möglichst intensive und dauerhafte Nutzung
ausgerichtet sind. Es ist daher sachgerecht, nicht ausschließlich einzelne Inhalte, sondern auch die
konkrete Funktionsweise und das Design digitaler Plattformen in den Blick zu nehmen. Genau diesen
Ansatz verfolgt der Entwurf, indem etwa Empfehlungssysteme, automatisches Abspielen und
fortlaufendes Nachladen von Inhalten, bestimmte Nutzungsanreize und aktivierende
Benachrichtigungen berücksichtigt werden.
Resilienz geht darüber hinaus. Nachhaltiger Schutz kann nicht ausschließlich durch technische
Zugangsbeschränkungen erreicht werden. Kinder und Jugendliche müssen zugleich darin gestärkt
werden, digitale Angebote selbstbestimmt, reflektiert und verantwortungsvoll zu nutzen.
Medienkompetenz, das Erkennen manipulativer oder suchtfördernder Mechanismen, ein bewusster
Umgang mit der eigenen Aufmerksamkeit sowie die Fähigkeit, problematische Inhalte und
Verhaltensweisen einzuordnen, sind wesentliche Voraussetzungen für digitale Resilienz.
Schutzmaßnahmen sollten deshalb durch altersgerechte Bildungs-, Informations- und
Präventionsangebote flankiert werden. Hier ist auch ergänzend wichtig Elternbildung in dem Bereich
breiter anzubieten und Anreize zu setzen diese zu besuchen.
Verantwortung darf schließlich nicht einseitig bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien liegen.
Wer digitale Dienste gestaltet und deren technische Mechanismen bestimmt, trägt auch
Verantwortung für die Auswirkungen dieser Gestaltung. Kinder- und Jugendmedienschutz muss
daher bereits bei der Konzeption und Ausgestaltung von Plattformen mitgedacht werden – und das
fordert die Anbietenden. Gleichzeitig braucht es klare rechtliche Rahmenbedingungen sowie eine
wirksame und Aufsicht, die auch Möglichkeiten der Durchsetzung hat. Dass der Entwurf die Aufgaben
und Durchsetzungsmöglichkeiten der KommAustria erweitert, ist vor diesem Hintergrund klar zu
begrüßen.
Die im Entwurf vorgesehenen Grundsätze der Datenminimierung bei der Altersverifikation, sowie der
Trennung zwischen Plattformanbieter und Anbieter der Altersverifikation, der Nichtverfolgbarkeit,
der nutzerkontrollierten Freigabe sowie des Ausschlusses einer zentralen Nutzungsprotokollierung
sind entsprechend wichtig. Ebenso sehen wir eine Evaluierung der Maßnahmen als wichtig an.
Zusammenfassend unterstützen wir das Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen
Raum nachhaltig zu stärken. Ein zukunftsfähiger Kinder- und Jugendmedienschutz sollte dabei nicht
allein auf Zugangsbeschränkungen setzen, sondern Schutz, Befähigung und Verantwortung
miteinander verbinden. Kinder und Jugendliche brauchen sichere digitale Rahmenbedingungen,
zugleich aber auch die Kompetenzen und die Resilienz, um sich zunehmend selbstbestimmt und
verantwortungsvoll in einer digitalen Gesellschaft bewegen zu können.
Mit der Bitte um Berücksichtigung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Mag. Alexandra Lugert
für den Österreichischen Familienbund