Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Österreichischer Familienbund (223/SN-132/ME)

📋 223/SN-132/ME 📅 21.09.2026 pdf Verarbeitet: 2026-09-21

Haltung

zustimmend

Rechtliche Verweise

  • AMD-G
  • KOG

Forderungen

  • Flankierung der Schutzmaßnahmen durch altersgerechte Bildungs-, Informations- und Präventionsangebote
  • Ausbau und Schaffung von Anreizen für Elternbildung im Bereich des digitalen Medienschutzes

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Generalsekretariat: Dr. Karl-Renner-Promenade 8/3 3100 St. Pölten Tel.: (02742) 77 304 office@familienbund.at www.familienbund.at BMWKMS - I/10 (Medienangelegenheiten) Mag. Dr. Michael R. Kogler, Sachbearbeiter Per mail an: michael.kogler@bmwkms.gv.at medienrecht@bmwkms.gv.at Post.VII-2@bka.gv.at Geschäftszahl: 2026-0.537.620 St.Pölten, 21. September 2026 Stellungnahme des Österreichischen Familienbundes zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das AMD-G und das KOG geändert werden; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren Aus Sicht des Österreichische Familienbundes sind Maßnahmen zu begrüßen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum verbessern. Digitale Angebote und soziale Medien sind heute selbstverständlicher Bestandteil der Lebenswelt junger Menschen. Gerade deshalb bedarf es eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutzes. Wir begrüßen daher das mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf verfolgte Ziel, Minderjährige unter 14 Jahren besser vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten und insbesondere vor suchtfördernden beziehungsweise aufmerksamkeitsbindenden Funktionen von Video-Sharing- Plattformen zu schützen. Aus unserer Sicht sollte ein moderner Kinder- und Jugendmedienschutz jedoch auf drei miteinander verbundenen Säulen beruhen: Schutz, Resilienz und Verantwortung. Schutz bedeutet, Kindern und Jugendlichen einen digitalen Raum zur Verfügung zu stellen, in dem ihre körperliche, psychische und soziale Entwicklung nicht durch Geschäftsmodelle oder technische Gestaltungen beeinträchtigt wird, die auf eine möglichst intensive und dauerhafte Nutzung ausgerichtet sind. Es ist daher sachgerecht, nicht ausschließlich einzelne Inhalte, sondern auch die konkrete Funktionsweise und das Design digitaler Plattformen in den Blick zu nehmen. Genau diesen Ansatz verfolgt der Entwurf, indem etwa Empfehlungssysteme, automatisches Abspielen und fortlaufendes Nachladen von Inhalten, bestimmte Nutzungsanreize und aktivierende Benachrichtigungen berücksichtigt werden. Resilienz geht darüber hinaus. Nachhaltiger Schutz kann nicht ausschließlich durch technische Zugangsbeschränkungen erreicht werden. Kinder und Jugendliche müssen zugleich darin gestärkt werden, digitale Angebote selbstbestimmt, reflektiert und verantwortungsvoll zu nutzen. Medienkompetenz, das Erkennen manipulativer oder suchtfördernder Mechanismen, ein bewusster Umgang mit der eigenen Aufmerksamkeit sowie die Fähigkeit, problematische Inhalte und Verhaltensweisen einzuordnen, sind wesentliche Voraussetzungen für digitale Resilienz. Schutzmaßnahmen sollten deshalb durch altersgerechte Bildungs-, Informations- und Präventionsangebote flankiert werden. Hier ist auch ergänzend wichtig Elternbildung in dem Bereich breiter anzubieten und Anreize zu setzen diese zu besuchen. Verantwortung darf schließlich nicht einseitig bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien liegen. Wer digitale Dienste gestaltet und deren technische Mechanismen bestimmt, trägt auch Verantwortung für die Auswirkungen dieser Gestaltung. Kinder- und Jugendmedienschutz muss daher bereits bei der Konzeption und Ausgestaltung von Plattformen mitgedacht werden – und das fordert die Anbietenden. Gleichzeitig braucht es klare rechtliche Rahmenbedingungen sowie eine wirksame und Aufsicht, die auch Möglichkeiten der Durchsetzung hat. Dass der Entwurf die Aufgaben und Durchsetzungsmöglichkeiten der KommAustria erweitert, ist vor diesem Hintergrund klar zu begrüßen. Die im Entwurf vorgesehenen Grundsätze der Datenminimierung bei der Altersverifikation, sowie der Trennung zwischen Plattformanbieter und Anbieter der Altersverifikation, der Nichtverfolgbarkeit, der nutzerkontrollierten Freigabe sowie des Ausschlusses einer zentralen Nutzungsprotokollierung sind entsprechend wichtig. Ebenso sehen wir eine Evaluierung der Maßnahmen als wichtig an. Zusammenfassend unterstützen wir das Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum nachhaltig zu stärken. Ein zukunftsfähiger Kinder- und Jugendmedienschutz sollte dabei nicht allein auf Zugangsbeschränkungen setzen, sondern Schutz, Befähigung und Verantwortung miteinander verbinden. Kinder und Jugendliche brauchen sichere digitale Rahmenbedingungen, zugleich aber auch die Kompetenzen und die Resilienz, um sich zunehmend selbstbestimmt und verantwortungsvoll in einer digitalen Gesellschaft bewegen zu können. Mit der Bitte um Berücksichtigung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Mag. Alexandra Lugert für den Österreichischen Familienbund