Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Falkensteiner, Birgit (211/SN-132/ME)

📋 211/SN-132/ME 📅 21.09.2026 👍 1 Unterstützung inline Verarbeitet: 2026-09-21

Haltung

ablehnend

Forderungen

  • Plattformen in die Pflicht nehmen statt Nutzer zur Altersverifikation zu zwingen
  • Gewährleistung, dass erwachsene Bürger keinen Identitätsnachweis zur Internetnutzung benötigen

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Wie garantieren Sie uns erwachsenen Bürgern, dass wir uns nicht ausweisen müssen, um einen Teil - und später vielleicht auch wachsende Teile - des Internets nutzen zu können? Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Maßnahme, so wie sie geplant ist, Kinder- Und Jugendlichenrechte gut schützt. Im Grunde müssen doch die Plattformen in die Pflicht genommen werden. Wie Amnesty International schreibt: Eine Zugangssperre für unter 14-Jährige ist weder wirksam noch das gelindeste Mittel, um die Rechte der Kinder zu schützen, und erscheint daher unverhältnismäßig. • Die damit verbundene Altersverifikation wirft ernsthafte Datenschutzbedenken auf und stellt somit ein Risiko für das Recht auf Privatsphäre von allen Menschen dar, die sich auf sozialen Medien betätigen möchten. • Die geplante Maßnahme, einschließlich der Altersverifikation, könnte eine abschreckende Wirkung (sog. chilling effect) auf die Ausübung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit haben.