Arbeitsgemeinschaft für Klnische Ernährung (207/SN-132/ME)
Haltung
gemischt
Schlagwörter
Rechtliche Verweise
- Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz (AMD-G)
- KommAustria-Gesetz
- § 36 Abs. 3
- Resolution WHA63.14
Forderungen
- Gesetzliche Verankerung verbindlicher Nährwertprofile für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung
- Konkretisierung der Vorgaben für die ExpertInnenkommission des Werbrats durch Einbeziehung des Österreichischen Nährwertprofils
- Ergänzung von § 36 Abs. 3 zur Herstellung der Verbindlichkeit
- Ausweitung der Werberegelungen auf Inhalte, die bei Kindern und Jugendlichen besonders beliebt sind (z. B. Sportevents, Jugendsendungen, Tanz- und Singshows), über die klassischen Kindersendungen hinaus
Volltext ↗ Parlament.gv.at
An das
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur,
Medien und Sport
E-Mail: medienrecht@bmwkms.gv.at sowie per Upload auf parlament.gv.at
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für Klinische Ernährung (AKE) zum
Ministerialentwurf zur Änderung des Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetzes (AMD-G)
Die AKE begrüßt die vorliegende Novelle des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes und des
KommAustria-Gesetzes ausdrücklich. Die Altersgrenze von 14 Jahren als Zugangsbeschränkung
schützt Kinder in einer besonders sensiblen Entwicklungsphase, in der sich kognitive, emotionale und
soziale Kompetenzen sowie die Fähigkeit zur Selbstregulation erst herausbilden – Prozesse, die
maßgeblich durch Umwelteinflüsse, einschließlich sozialer Medien, mitgeprägt werden. Diese
gesetzliche Schutzgrenze ist daher sehr zu befürworten.
Die Novelle sollte jedoch, insbesondere im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz, auch dazu
genutzt werden, die im selben Gesetz verankerte Regelung der an Kinder gerichteten
Lebensmittelwerbung zu optimieren und verbindliche Nährwertprofile für an Kinder gerichtete
Lebensmittelwerbung gesetzlich zu verankern.
Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen stellen auch in Österreich ein wachsendes
Problem dar [1].
An Kinder gerichtetes Marketing – generell und insbesondere in sozialen Medien – wirkt sich
nachweislich negativ auf das Essverhalten von Kindern aus [2] und in der Folge auch auf deren
Körpergewicht und Gesundheit. So beschäftigt sich rund ein Viertel der Social-Media-Beiträge von
Influencer:innen, die von Kindern gesehen werden, mit dem Thema Essen; 70 % dieser Beiträge
betreffen ungesunde, fett-, salz- und zuckerreiche Lebensmittel (high in fat, salt, sugar – HFSS) [3].
Da die Regulierung an Kinder gerichteter Werbung klarer Vorgaben für Werbetreibende bedarf, hat
die Weltgesundheitsorganisation ein Set von Höchstwerten für Salz, Zucker und Fett in
unterschiedlichen Lebensmittelgruppen erarbeitet. Auf dieser Grundlage hat auch die österreichische
Nationale Ernährungskommission (NEK) entsprechende Nährwertprofile erarbeitet und im März 2021
verabschiedet.
Die Resolution WHA63.14 „Set of recommendations on the marketing of foods and non-alcoholic
beverages to children“ [4] die im Rahmen der 63. Weltgesundheitsversammlung beschlossen wurde,
wurde auch von Österreich mitgetragen. Institutionen wie die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG)
und die Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) haben ebenfalls bereits auf diese Problematik
hingewiesen.
Arbeitsgemeinschaft Klinische Ernährung
ZVR 565791754
Bacharnsdorf 1, 3621 Rossatz-Arnsdorf
Tel.: +43 664 881 00 623 - office@ake-nutrition.at - www.ake-nutrition.at
Die Umsetzung des AMD-G sowie die Bewertung einzelner, an Kinder gerichteter Werbemaßnahmen
obliegt derzeit im Beschwerdefall dem österreichischen Werberat (Selbstkontrolle). Die bislang
allgemein gehaltenen Vorgaben für die zuständige ExpertInnenkommission sollten durch die
verbindliche Einbeziehung des „Österreichischen Nährwertprofils zur Lenkung von
Lebensmittelwerbung an Kinder in audiovisuellen Medien“ konkretisiert werden.
Diese Verbindlichkeit ließe sich durch eine entsprechende Ergänzung von § 36 Abs. 3 herstellen. Die
Regelung sollte dabei nicht nur für die Zeit „vor, nach und in Kindersendungen“, sondern auch für
Inhalte gelten, die bei Kindern und Jugendlichen besonders beliebt sind, etwa Sportevents,
Jugendsendungen sowie Tanz- und Singshows.
Wir hoffen davon ausgehen zu dürfen, dass, dass die Umsetzung der Empfehlungen der NEK in
nationales Recht auch im Interesse der österreichischen Bundesregierung ist.
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Prim. Univ. Prof. Dr. Felix Keil
Vorstand AKE
PD Dr.in Karin Schindler
1. Stellvertreterin
Literatur:
1.
2.
3.
4.
Gesundheit.gv.At (2026) Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen.
h@ps://www.gesundheit.gv.at/krankheiten/stoffwechsel/uebergewicht-adipositas-kinder.html Zugriff:
18.9.2026
Boyland E, Coates AE, Green M et al. (2026) The impact of food adverRsing on children's daily energy
intake: does it differ by adverRsing content, format, or parRcipant characterisRcs? A cross-over
randomised controlled trial. AppeRte 223:108566
Winzer E, Naderer B, Klein S et al. (2022) Promotion of Food and Beverages by German-Speaking
Influencers Popular with Adolescents on TikTok, YouTube and Instagram. Int J Environ Res Public
Health 19: 10911.doi: 10.3390/ijerph191710911
WHO (2010) Set of recommendaRons on the markeRng of foods and non-alcoholic beverages to
children. WHO, Geneva. h@ps://www.who.int/publicaRons/i/item/9789241500210. Zugriff 18.9.2026
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