Bundesjugendvertretung (206/SN-132/ME)
Haltung
gemischt
Schlagwörter
Rechtliche Verweise
- Audiovisuelles Medien-Dienste-Gesetz
- KommAustria
- Kids Act
- EU-Recht
Forderungen
- Klarheit und praktische Durchsetzbarkeit der vorgesehenen Maßnahmen und Sanktionen
- Konkretisierung der technischen Umsetzung der Altersverifikation
- Eindeutige und verlässliche Informationen für Jugendliche und Erziehungsberechtigte darüber, welche Apps/Plattformen vom Anwendungsbereich betroffen sind
- Sicherstellung wirksamer Sanktionen gegenüber international agierenden Plattformkonzernen
- Stärkere Beteiligung (Partizipation) von Kindern und Jugendlichen an der Ausgestaltung des Jugendschutzes im digitalen Raum
- Kontinuierliche Beteiligung junger Menschen, insbesondere unter 14-Jähriger, am Gesetzgebungs-, Umsetzung- und Evaluierungsprozess
- Implementierung von Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung auf einen sicheren Umgang mit Social Media
- Verankerung von Medienbildung ab der 5. Schulstufe
- Sicherstellung, dass die nationale Lösung im Einklang mit dem geltenden und künftigen EU-Recht steht
- Anstrebung einer gesamt-europäischen Lösung
Volltext ↗ Parlament.gv.at
Ergeht per E -Mail an:
medienrecht@bmwkms.gv.at
und Post.VII -2@bka.gv.at .
Wien, am 21. September 2026
G eschäftszahl
: 2026 -0.537.620
STELLUNGNAHME DER BUNDESJUGENDVERTRETUNG
zum Entwurf eines Bundesgesetzes
dienste -Gesetz und das KommAustria
, mit dem das Audiovisuelle Medien-
-Gesetz geändert werden
Die Bundesjugendvertretung (BJV) nimmt
wie folgt Stellung:
zum vorliegenden Gesetzes entwurf
Vorbemerkung
Aufgrund der gesetzlich verankerten Aufgabe als Interessenvertretung
dern und jungen Menschen bis 30
tung (BJV)
fen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens
zu kinder - und jugendrelevanten
Jahre meldet sich die B
zu Wort.
von Kin-
undesjugendvertre-
Gesetzes - und Verordnungs
entwür-
Die BJV setzt sich seit ihrem Bestehen für die Rechte und Interessen von Kin-
dern und Jugendlichen in Österreich ein. Eine differenzierte Auseinanderset-
zung mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, aber auch mit ihrer Teil-
habe am digitalen Raum, ist dab
ei von besonderer Bedeutung.
Anmerkungen
zum Gesetzes entwurf
1. Allgemeine Bemerkungen zum Gesetzesentwurf
Die Bundesjugendvertretung (BJV) begrüßt grundsätzlich die Ausrichtung des
vorliegenden Gesetzesentwurfs, eine
funktionsbezogene Beschränkung für
ter-14-Jährige einzuführen, anstatt ein pauschales Verbot sozialer Medien vor-
zusehen. Positiv hervorzuheben ist insbesondere die Anknüpfung an fünf soge-
nannte entwicklungsbeeinträchtigende
Nutzung begünstigen.
Funktionen , die eine suchtfördernde
Un-
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Austria – 1090 Wien
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für eine stärkere Regu-
der jährlich von der BJV organisierten Ös-
Auch die Perspektiven junger Menschen selbst sprechen
lierung digitaler Räume. Im Rahmen
terreichischen Jugendkonferenz
Plattformen strenger reguliert und bei Verstößen
werden müssen. Gerade süchtig machende Funktionen wie endloses Scrollen
oder Push -Benachrichtigungen sollten eingeschränkt werden, so die Jugendli-
chen – ein Aspekt, der sich
den Gesetzesentwurf
berichte ten die Teilnehmenden
dabei in wesentlichen Punkten mit dem vorliegen-
zur Verantwortung gezogen
deckt.
, dass digitale
Gleichzeitig heben auch viele Jugendliche hervor, dass Kurz
auch Orte für Vernetzung sind, wo man Nachrichten konsumiert, politische
Meinungen ausbildet und sich gesellschaftlich engagiert. Für
bräuchte es hier also sinnvolle Alternativen
nen nicht konsumiert werden muss, sondern wo Begegnung, Austausch oder
Sport kostenlos möglich sind.
v ideo plattformen
Unter -14 -Jährige
; etwa mehr Orte brauchen, an de-
beim Gesetzesentwurf
sieht die BJV insbesondere bei
Unter -14 -Jährigen an der weiteren politischen Ausgestaltung
Verbesserungsbedarf
Beteiligung von
und Umsetzung der Regelungen,
der vorgesehenen Maßnahmen und Sanktionen gegenüber Plattformbetrei-
bern, der datensparsamen und transparenten Ausgestaltung der Altersverifika-
tion sowie der Berücksichtigung von sozialen Ungleichheiten bei der Umsetzung
des Vorhabens.
der Klarheit und praktischen Durchsetzbarkeit
der
2. Klare Regelungen zu betroffenen Plattformen und Datenschutz
Positiv hervorzuheben ist, dass der Gesetzesentwurf eine Altersverifikationsme-
thode vorsieht, die nach dem Stand der Technik zu den datensparsamsten ver-
fügbaren Methoden zählen soll. Die
und Präsentationskomponente sowie die Anforderungen an Nichtbeobachtbar-
keit, Kollusionsresistenz und Nutzertransparenz sind aus Sicht der BJV wichtige
Voraussetzungen für eine datenschutzfreundliche Umsetzung.
geplante Trennung von Registrierungs
-
Das entspricht auch den Anliegen der Teilnehmer*innen der Jugendkonferenz,
die klare Forderungen formulierten
und Jugendlichen auf das
unbegrenzte Datenspeicherung betreiben dürfen und transparent erklären
müssen, welche Daten sie wie verwenden.
. So soll die Erhebung der Daten von Kindern
N otwendigste beschränkt werden, Plattformen keine
Entscheidend wird jedoch sein, wie die Altersverifikation in der Praxis tatsäch-
lich umgesetzt wird. Der Gesetzesentwurf
legt keine konkrete technische Lösung
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fest. Es bleibt also abzuwarten, welche Lösung für die Altersverifikation in der
Praxis genügen kann. Die BJV kritisiert, dass es hier noch keine
Klarheit gibt.
umfasst sind. Gerade weil Kurz
Darüber hinaus muss für Jugendliche und Erziehungsberechtigte in der Praxis
klar und deutlich erkennbar sein, welche Apps
dungsbereich des Verbots
viele junge Menschen einen wesentlichen Teil ihres Alltags und ihrer sozialen
Vernetzung ausmach en, braucht es hier eindeutige und verlässliche Informati-
onen. Dabei sollte auch frühzeitig geklärt werden, wie diese Informationen die
betroffenen Jugendlichen und ihre Erziehungsberechtigten tatsächlich errei-
chen.
bzw. Plattformen vom Anwen-
videop lattformen für
3. Skepsis an praktischer Umsetzung
und Durchsetzbarkeit gegenüber
Plattformbetreibenden
Die Entscheidung, die Beschränkung
Jährige an bereits definierte entwicklungsbeeinträchtigende Funktionen zu
knüpfen, ist aus Sicht der BJV grundsätzlich sinnvoll. Gleichzeitig stellt sich die
Frage, wie zuverlässig dieser Ansatz in der Praxis kontrolliert und durchgesetzt
werden kann.
von Kurz videop lattformen für Unter -14 -
Entscheidend für wirksamen Kinderschutz im digitalen Raum ist
gesetzliche Vorgaben auch gegenüber
durchgesetzt werden können.
wie Verstöße großer, international agierender Plattformkonzerne tatsächlich
sanktioniert werden.
Offen bleibt aus Sicht der BJV
international agierenden Konzernen
dementsprechend ,
zudem , dass
4. Mehr Partizipation
für U nter -14 -Jährige
ist essenziell
Für die BJV
die sie unmittelbar betreffen, beteiligt werden. Das gilt auch für die Ausgestal-
- und Jugendschutzes im digitalen Raum.
tung des Kinder
, dass j unge Menschen bei politischen Entscheidungen,
Gerade bei eine r Regelung , die den Alltag und die digitale Lebenswelt von
ter-14 -Jährigen unmittelbar verändert, wäre es notwendig gewesen,
diese Altersgruppe systematisch in die Entwicklung des Gesetzesentwurfs einzu-
beziehen. Kinder und Jugendliche verfügen selbst über wichtige Erfahrungen
mit digitalen Räumen und können praktische Herausforderungen und mögli-
che unbeabsichtigte Folgen eine
s Verbots sichtbar machen.
Un-
gerade
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Die BJV spricht sich daher dafür aus, junge Menschen, insbesondere auch
ter-14 -Jährige, im weiteren Gesetzgebungs
der Evaluierung der Regelungen kontinuierlich zu beteiligen.
- und Umsetzungsprozess sowie bei
Un-
5. Schlussbemerkung
vorliegenden Gesetzesentwurf grundsätzlich als sinnvol-
Die BJV bewertet den
len Schritt für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im digita-
len Raum. Gleichzeitig bleiben Fragen zur praktischen Umsetzung und insbe-
sondere zur wirksamen Durchsetzung und Sanktionierung von Verstöße
Plattformbetreibende offen.
n durch
somit nur dann nachhaltig zu
im digitalen Raum beitragen, wenn die gewonnene Zeit auch
Der Gesetzesentwurf kann aus Sicht der BJV
mehr Sicherheit
genutzt wird, um junge Menschen besser auf einen sicheren und reflektierten
Umgang mit Social Media vorzubereiten. Ein Verbot allein reicht dafür nicht
aus – es braucht entsprechende Begleitmaßnahmen.
auch unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigt werden:
Dabei müssen
Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle Kinder zuhause die gleichen
Voraussetzungen vorfinden. Nicht alle Erziehungsberechtigten können ihre
Kinder gleichermaßen beim Umgang mit digitalen M
edien begleiten
aufgrund begrenzter zeitlicher und finanzieller Ressourcen oder unterschiedli-
cher digitaler Kompetenzen. Umso essenzieller ist die
enbildung ab der 5. Schulstufe
, eine zentrale Forderung der BJV.
Verankerung von Medi-
– sei es
des aktuellen Vorstoßes der Europäischen Kommission für eine
In Anbetracht
EU -weite Altersgrenze für soziale Medien im Rahmen des „Kids Acts“
sich die BJV zudem erneut dafür aus, dass die nationale Lösung im Einklang
mit dem geltenden und künftigen EU
gesamteuropäische Lösung von der BJV als sinnvoller
mer eingeschätzt
-Recht stehen muss. Allgemein wird eine
und langfristig wirksa-
.
spricht
Für Rückfragen stehen wir unter
Verfügung.
office@bjv.at sowie unter +43 1 214 44 99 zur
Moritz Mittermann
Vorsitzende r
Ahmed Naief
Vorsitzende r
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