Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Pammer, Erich (201/SN-132/ME)

📋 201/SN-132/ME 📅 21.09.2026 inline Verarbeitet: 2026-09-21

Haltung

ablehnend

Rechtliche Verweise

  • Verfassung

Forderungen

  • Sofortige lückenlose und flächendeckende Bildungsangebote für die gesamte Bevölkerung
  • Finanzierung dieser Bildungsangebote durch Anbieter bedenklicher Social Media Plattformen (ähnlich einer Kopierabgabe)
  • Zertifizierung von Trainern analog zu Sprachstandsprüfungen A, B, C

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Meine Position zu diesem Vorhaben: Experte für Informatik, EcDL Trainer, Prüfer, Lehramt . VS, HS, PTS, SONDERPÄDAGOGIK, HOCHSCHULLEHRER Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben: 1. verbot ist besonders leicht für Jugendliche zu umgehen, es treten jetzt schon Anbieter für knacksoftware auf, verbot ist nicht kontrollierbar, widerspricht der Verassung, Sanktioen gegen Anbieter sind juristisch kaum durchsetzbar, Uugendliche können über VPN ; PROXIES DARKNET AUSWEICHEN Verbote haben noch nie funktioniert (Leseverbote im 19.Jhdt. TvVerbote, computerspielverbote) die meisten Eltern sin nichtkompetent genug , um ihre Kinder zu schützen, brauchen vielfach selbst ihre Kinder zur Bedienung des Geräts, es fehlt nie breitangelegte Schulung im gesamten Bildngssystem (Eltern, Kider, Lehrer, Seniorinnen! ) KI Agents) vermitteln selbst die Lücken beim Account Meine Verbesserungsvorschläge: Sofortige LÜCKENLOSE, FLÄCHENDECKENDE Bildungsangebote für die gesamte Bevölkerung, wobei Anbieter von bedenklichen Social Media Plattformen via Provider) gezwungen werden, das zu finanzieren (ähnlich wie die Kopierabgabe) Zertifizierung von Trainern etc. Anlag den Sprachstands Prüfungen A, B, C