Verein WIENXTRA (166/SN-132/ME)
Haltung
ablehnend
Schlagwörter
Rechtliche Verweise
- Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
- KommAustria-Gesetz
- 100/SN-132/ME
- Digital Services Act
Forderungen
- Verzicht auf einen pauschalen Ausschluss von Kindern bis 14 Jahren
- Regulierung spezifischer Plattform-Features statt genereller Nutzerverbote (insb. Verbot von Endlos-Scrollen, Autoplay und personalisierter Werbung)
- Umsetzung strengerer Content Filter für Kinder
- Erhöhung der Transparenz und Kontrolle über algorithmische Empfehlungssysteme
- Einführung unabhängiger Audits für Empfehlungssysteme
- Begrenzung der algorithmischen Verstärkung von demokratiefeindlichen, extremistischen und menschenfeindlichen Inhalten
- Verbot von schädlichen Design-Mechanismen (z. B. algorithmische Empfehlungssysteme, Auto-Play, Endlos-Scrollen) statt eines Zugangsverbots für Kinder
- Fokus auf gesamteuropäische Initiativen zur Plattformverantwortung und -kontrolle statt eines österreichischen Alleingangs
- Förderung von Medienkompetenz durch aktive Auseinandersetzung und begleitete Erfahrung
- Sicherstellung, dass Alterskontrollinstanzen technisch sicher, benutzerfreundlich und diskriminierungsfrei zugänglich sind
Volltext ↗ Parlament.gv.at
WIENXTRA ENXTRAAT
®© WIENXTRA.AT
STELLUNGNAHME ZUM MINISTERIALENTWURF N
Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Anderung (100/SN-132/ME)
Wer ist WIENXTRA:
Seit über 75 Jahren öffnet WIENXTRA jungen Menschen in Wien die Türen zu spannender
Freizeit, kulturellen Erlebnissen und vielfältigen Bildungsangeboten - leistbar und für alle.
Als engagierter Partner der offenen Wiener Kinder- und Jugendarbeit sorgen wir dafür, dass
jeder junge Mensch Zugang zu Bildung, Kultur und Freizeitaktivitäten hat. Ob Feste, Kino,
Musik, Spiel oder digitale Medien - wir gestalten ein vielfältiges Angebot: von Veranstaltungen
über Informationen bis zu Bildung und Beratung. Auch Erwachsene, Jugendarbeiter*innen und
Pädagog*innen profitieren von unserem breiten Weiterbildungsprogramm.
WIENXTRA arbeitet eng mit der Stadt Wien zusammen, insbesondere mit dem Fachbereich
Bildung und Jugend.
Stellungnahme:
Die Sorge darum, dass Social Media-Plattformen in ihrem derzeitigen Zustand keine geeigneten
Umgebungen für Minderjährige sind, ist absolut berechtigt. Der Wunsch, rasch sinnvolle
Vorgehensweisen zur Eindämmung negativer Auswirkungen auf die Entwicklung anzustreben,
ist nachvollziehbar.
Kinderrechte in digitalen Umgebungen ernst zu nehmen bedeutet: Verbote sind die Ultima
Ratio und behutsam anzuwenden: Schutz und Teilhabe müssen zusammengedacht werden.
Kinder haben in digitalen Umgebungen nicht nur ein Recht auf Schutz, sondern auch ein Recht
auf Teilhabe, Information, Kommunikation und Zugang zur digitalen Welt.
Ein pauschaler bzw. sehr umfassender Ausschluss der bis zu 14-Jährigen nimmt Kindern diese
Möglichkeiten, anstatt die problematischen Bedingungen der Plattformen zu regulieren.
Gerade für Kinder, deren soziale Kontakte, Interessen oder Communities stark online
stattfinden, kann das relevant sein.
Das Gesetz kann so gerade vulnerable Kinder besonders treffen, insbesondere Kinder, die
offline weniger Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe haben, deren Radius durch
infrastrukturelle oder finanzielle Gründe ansonsten klein ist.
Digitale Räume sind für Kinder nicht bloß Unterhaltung. Sie können bedeuten:
* _ Kontakt zu Freund*innen
* _ Zugehörigkeit zu Communities (exemplarisch chronische Erkrankungen)
* Zugang zu Informationen
* _ Zugang zu Beratungsangeboten
* kulturelle Teilhabe
* _ Austausch über Interessen
* Unterstützung und Peer-to-Peer-Kommunikation.
Pauschale Lösungen wie Verbote für lediglich eine gewissen Altersgruppe können die positiven
Effekte von Social Media konterkarieren. Das wäre ein essentieller Grund, um die politische
Stoßrichtung auf ein Verbot der problematischen Features zu legen, anstelle des generellen
Ausschlusses einer gesamten Zielgruppe. Social-Media-Mechanismen, welche regulatorisch
eingedämmt werden müssen, sind aus unserer Sicht:
* _ Endlos-Scrollen
* _ Autoplay
* _ personalisierte Werbung
Strengere Content Filter für Kinder, mehr Kontrollmöglichkeiten und Transparenz über
Algorithmen sollten umgesetzt werden.
Über allem steht, dass Schutz und Teilhabe zusammengedacht werden müssen.
-1-
Regulierung statt Ausschluss: Empfehlungssysteme in den Blick nehmen
Ein wesentlicher Teil der Problematik sozialer Medien liegt nicht allein in den Inhalten, die
Nutzerinnen selbst suchen, sondern in den algorithmisch gesteuerten Empfehlungssystemen
der Plattformen. Sie entscheiden mit, welche Inhalte als Nächstes angezeigt werden, und
können dabei gezielt Aufmerksamkeit und Verweildauer maximieren. Dadurch können sich
Nutzerinnen zunehmend in personalisierten Informationsräumen bewegen, in denen bestimmte
Sichtweisen wiederholt und verstärkt werden. Gerade bei demokratiefeindlichen,
extremistischen oder menschenfeindlichen Inhalten besteht die Gefahr, dass solche
Mechanismen zur Bildung von Echokammern beitragen und Radikalisierungstendenzen
verstärken.
Aus unserer Sicht sollte Regulierung daher stärker bei diesen strukturellen Mechanismen
ansetzen: Plattformen müssen zu mehr Transparenz und Kontrolle ihrer Empfehlungssysteme
verpflichtet und für deren Auswirkungen stärker in die Verantwortung genommen werden.
Insbesondere sollte geprüft werden, wie die algorithmische Verstärkung von
demokratiefeindlichen, extremistischen und menschenfeindlichen Inhalten wirksam begrenzt
werden kann. Auch unabhängige Audits und eine bessere Nachvollziehbarkeit der
Funktionsweise von Empfehlungssystemen sind dabei wichtige Instrumente.
Ein pauschaler Ausschluss von Kindern und Jugendlichen aus sozialen Medien greift
demgegenüber zu kurz: Nicht die bloße Nutzung einer bestimmten Altersgruppe, sondern die
Bedingungen, unter denen diese Nutzung stattfindet, müssen stärker reguliert werden.
Wenn Algorithmen darüber entscheiden, welche Inhalte (junge) Menschen sehen, darf die
Verantwortung dafür nicht bei den jungen Menschen liegen. Reguliert werden müssen die
Plattformen und ihre Geschäftsmodelle, nicht der Zugang von Kindern zu digitaler
Kommunikation.
Social Media Plattformen sind mehr als ein Suchtmittel
Dass Social-Media-Plattformen süchtig machende Mechanismen bedienen, ist unumstritten.
Social Media ausschließlich als Suchtmittel wahrzunehmen, verkennt jedoch deren aktuelle
Bedeutung für das Individuum und die Gesellschaft.
Wir haben Social-Media-Plattformen zu den zentralen Räumen der gesellschaftlichen
Kommunikation werden lassen. Mit unseren Accounts und Beiträgen fördern wir alle (als
Einzelpersonen und als Organisationen) tagtäglich deren Wichtigkeit. Es ist daher nicht
verwunderlich, und sollte uns zu denken geben, dass die Mehrzahl jener Jugendlichen in
Australien, bei denen die Alterskontrolle erfolgreich umgesetzt wurde, vom schlechteren
Zugang zu Nachrichten und Information berichtet.
Im Alltag von Heranwachsenden haben Social-Media-Plattformen viele Funktionen: Sie sind
Kommunikationswerkzeuge, Orte der Vernetzung und der Identitätsarbeit. Die berechtigten
Interessen von Kindern wahrzunehmen würde bedeuten, ihnen nicht nur etwas wegzunehmen,
sondern auch zeitgemäße Alternativen zu den Funktionen bzw. Angeboten der Plattformen
anzubieten.
Ein Verbot kann dazu führen, dass die tatsächlichen Risiken für Minderjährige
steigen
Die ersten Erfahrungen aus Australien zeigen (https:/apo.org.au/node/334363), dass Verbote zu
einem hohen Anteil umgangen werden. Die Social-Media-Nutzung hört nicht auf, sondern
passiert zunehmend im Verborgenen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich Kinder
keiner erwachsenen Person anvertrauen und sich selbst die Schuld geben, wenn sie online in
unangenehme Situationen geraten.
Gelingende Medienerziehung zuhause sowie gelingende Medienpädagogik in
Bildungseinrichtungen, basieren auf Vertrauen. Es geht um eine interessierte und den
Heranwachsenden zugewandte Begleitung. Kinder brauchen Grenzen, aber wirklich wirksam
werden Grenzen erst dann, wenn Erwachsene sie immer wieder erklären und - mit dem Kind -
neu aushandeln. Ein Verbot per Gesetz verleitet dazu, nichts mehr erklären zu müssen. Wenn
Kinder Erwachsene primär als „Verbotsüberwacher*innen“ erleben, erodiert die
Vertrauensbasis.
Ein Altersverbot darf keine falsche Sicherheit erzeugen
Ein Altersverbot für bestimmte Social-Media-Plattformen kann bei Eltern/Pädagog*innen den
Eindruck erzeugen, dass Kinder unter 14 Jahren damit weitgehend vor allen Risiken digitaler
Medien geschützt sind. Das wäre eine gefährliche Verkürzung.
Denn viele relevante Risiken verschwinden nicht mit dem Verbot einzelner Plattformen:
problematische oder exzessive Nutzung, damit verbundener Schlaf- und Bewegungsmangel,
manipulative Designs, Werbung und Konsumdruck, Glücksspielmechanismen, Grooming,
Cybermobbing, Desinformation, Deepfakes, der Vergleich mit unrealistischen Vorbildern und
die negativen Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl oder der Umgang mit persönlichen Daten
finden auch außerhalb der vom Altersverbot erfassten Angebote statt.
Gerade deshalb bleibt Medienkompetenz unverzichtbar. Kinder müssen lernen, Risiken zu
erkennen, Quellen einzuschätzen, Privatsphäre zu schützen, Manipulation zu durchschauen und
mit digitalen Inhalten und sozialen Dynamiken umzugehen - auch auf weiterhin zugänglichen
Plattformen und im offenen Internet.
Ein Gesetz sollte daher nicht den Eindruck vermitteln: „Kein Social Media unter 14 Jahren =
Kinder sind online geschützt.“ Kinder- und Jugendschutz muss die gesamte digitale Lebenswelt
in den Blick nehmen. Nicht nur einen Ausschnitt davon.
Medienkompetenz wächst durch aktive Auseinandersetzung mit Medien
Kinder müssen lernen, mit Algorithmen, Influencer*innen, Werbung, Desinformation,
Cybermobbing, Datenschutz, Selbstdarstellung und problematischen Inhalten umzugehen. Das
erreichen wir nicht dadurch, dass sie bis 14 Jahren keinen Zugang haben.
Das Gesetz behandelt Nutzung primär als Risiko, statt digitale Medien auch als Lern- und
Erfahrungsraum zu verstehen. Medienkompetenz entsteht durch begleitete Erfahrung, nicht
durch Nicht-Nutzung. Ein Verbot kann Medienbildung nicht ersetzen.
Wirksame und relevante medienpädagogische Angebote nehmen Bezug auf jene Medien, die für
Heranwachsende in ihrem Alltag gerade bedeutsam sind. Ein unbeabsichtigter Nebeneffekt von
Verboten ist daher beinahe zwangsläufig, dass Pädagog*innen, die lebensweltnahe Angebote
setzen wollen, in einen legalen Graubereich gedrängt werden: Wie kann ich mit Kindern etwas
ansprechen, was sie eigentlich gar nicht nützen dürften?
Alterskontrolle basiert auf technischen Lösungen, die es derzeit noch nicht gibt
Das im Gesetz vorgesehene Double-Blind-Prinzip für die Alterskontrollinstanzen ist richtig.
Nur: Eine solche Instanz existiert derzeit nicht.
Damit keine neuen Benachteiligungen entstehen, wäre es wichtig, sorgfältig zu überprüfen,
dass die Alterserkennungsinstanz technisch sicher, benutzer*innenfreundlich und für alle
gleichermaßen zugänglich ist. Dafür fehlt die Zeit.
Ein Negativbeispiel wäre ID Austria, bei der die bürokratischen Hürden für Menschen ohne
österreichische Staatsbürger*innenschaft derzeit sehr hoch sind. In Wien beträgt die aktuelle
Wartezeit auf einen Termin über ein halbes Jahr.
Kontrollieren wir die Plattformen, nicht deren Nutzer*innen
Der vorliegende Gesetzesentwurf sendet ein wichtiges Signal und rüttelt auf: Wir haben als
Gesellschaft ein großes Problem mit den digitalen Kommunikationswerkzeugen und
Öffentlichkeiten, derer wir uns derzeit hauptsächlich bedienen.
Wenn aber bestimmte Designs das Problem sind, warum verbietet man dann Kindern den
Zugang, statt diese Designs zu verbieten? Von transparenten und standardmäßig
ausgeschalteten algorithmischen Empfehlungssystemen, einem Verbot von Auto-Play und
anderen Mechanismen, die zum Endlos-Scrollen verleiten - nur um einige Beispiele zu nennen
-, würden alle profitieren. Die schädlichen Mechanismen der marktbeherrschenden Social-
Media-Plattformen machen vor älteren Jugendlichen und Erwachsenen nicht halt. Viele von uns
ringen tagtäglich um mehr Selbstkontrolle im Umgang mit digitalen Endgeräten.
Aus allen oben genannten Gründen scheinen uns gesamteuropäische Initiativen zu mehr
Plattformverantwortung und -kontrolle bzw. deren konsequente Unterstützung und Stärkung
sinnvoller als ein österreichischer Alleingang bei den Altersgrenzen: So liefert z. B. der Digital
Services Act bereits Werkzeuge dafür, süchtig machende Mechanismen anzuprangern.
Ein gutes Kinderschutzgesetz sollte die digitalen Lebenswelten von Kindern
sicherer machen - nicht ihre digitalen Lebenswelten kleiner.