Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Verein WIENXTRA (166/SN-132/ME)

📋 166/SN-132/ME 📅 18.09.2026 👍 1 Unterstützung pdf Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

ablehnend

Rechtliche Verweise

  • Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
  • KommAustria-Gesetz
  • 100/SN-132/ME
  • Digital Services Act

Forderungen

  • Verzicht auf einen pauschalen Ausschluss von Kindern bis 14 Jahren
  • Regulierung spezifischer Plattform-Features statt genereller Nutzerverbote (insb. Verbot von Endlos-Scrollen, Autoplay und personalisierter Werbung)
  • Umsetzung strengerer Content Filter für Kinder
  • Erhöhung der Transparenz und Kontrolle über algorithmische Empfehlungssysteme
  • Einführung unabhängiger Audits für Empfehlungssysteme
  • Begrenzung der algorithmischen Verstärkung von demokratiefeindlichen, extremistischen und menschenfeindlichen Inhalten
  • Verbot von schädlichen Design-Mechanismen (z. B. algorithmische Empfehlungssysteme, Auto-Play, Endlos-Scrollen) statt eines Zugangsverbots für Kinder
  • Fokus auf gesamteuropäische Initiativen zur Plattformverantwortung und -kontrolle statt eines österreichischen Alleingangs
  • Förderung von Medienkompetenz durch aktive Auseinandersetzung und begleitete Erfahrung
  • Sicherstellung, dass Alterskontrollinstanzen technisch sicher, benutzerfreundlich und diskriminierungsfrei zugänglich sind

Volltext ↗ Parlament.gv.at

WIENXTRA ENXTRAAT ®© WIENXTRA.AT STELLUNGNAHME ZUM MINISTERIALENTWURF N Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Anderung (100/SN-132/ME) Wer ist WIENXTRA: Seit über 75 Jahren öffnet WIENXTRA jungen Menschen in Wien die Türen zu spannender Freizeit, kulturellen Erlebnissen und vielfältigen Bildungsangeboten - leistbar und für alle. Als engagierter Partner der offenen Wiener Kinder- und Jugendarbeit sorgen wir dafür, dass jeder junge Mensch Zugang zu Bildung, Kultur und Freizeitaktivitäten hat. Ob Feste, Kino, Musik, Spiel oder digitale Medien - wir gestalten ein vielfältiges Angebot: von Veranstaltungen über Informationen bis zu Bildung und Beratung. Auch Erwachsene, Jugendarbeiter*innen und Pädagog*innen profitieren von unserem breiten Weiterbildungsprogramm. WIENXTRA arbeitet eng mit der Stadt Wien zusammen, insbesondere mit dem Fachbereich Bildung und Jugend. Stellungnahme: Die Sorge darum, dass Social Media-Plattformen in ihrem derzeitigen Zustand keine geeigneten Umgebungen für Minderjährige sind, ist absolut berechtigt. Der Wunsch, rasch sinnvolle Vorgehensweisen zur Eindämmung negativer Auswirkungen auf die Entwicklung anzustreben, ist nachvollziehbar. Kinderrechte in digitalen Umgebungen ernst zu nehmen bedeutet: Verbote sind die Ultima Ratio und behutsam anzuwenden: Schutz und Teilhabe müssen zusammengedacht werden. Kinder haben in digitalen Umgebungen nicht nur ein Recht auf Schutz, sondern auch ein Recht auf Teilhabe, Information, Kommunikation und Zugang zur digitalen Welt. Ein pauschaler bzw. sehr umfassender Ausschluss der bis zu 14-Jährigen nimmt Kindern diese Möglichkeiten, anstatt die problematischen Bedingungen der Plattformen zu regulieren. Gerade für Kinder, deren soziale Kontakte, Interessen oder Communities stark online stattfinden, kann das relevant sein. Das Gesetz kann so gerade vulnerable Kinder besonders treffen, insbesondere Kinder, die offline weniger Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe haben, deren Radius durch infrastrukturelle oder finanzielle Gründe ansonsten klein ist. Digitale Räume sind für Kinder nicht bloß Unterhaltung. Sie können bedeuten: * _ Kontakt zu Freund*innen * _ Zugehörigkeit zu Communities (exemplarisch chronische Erkrankungen) * Zugang zu Informationen * _ Zugang zu Beratungsangeboten * kulturelle Teilhabe * _ Austausch über Interessen * Unterstützung und Peer-to-Peer-Kommunikation. Pauschale Lösungen wie Verbote für lediglich eine gewissen Altersgruppe können die positiven Effekte von Social Media konterkarieren. Das wäre ein essentieller Grund, um die politische Stoßrichtung auf ein Verbot der problematischen Features zu legen, anstelle des generellen Ausschlusses einer gesamten Zielgruppe. Social-Media-Mechanismen, welche regulatorisch eingedämmt werden müssen, sind aus unserer Sicht: * _ Endlos-Scrollen * _ Autoplay * _ personalisierte Werbung Strengere Content Filter für Kinder, mehr Kontrollmöglichkeiten und Transparenz über Algorithmen sollten umgesetzt werden. Über allem steht, dass Schutz und Teilhabe zusammengedacht werden müssen. -1- Regulierung statt Ausschluss: Empfehlungssysteme in den Blick nehmen Ein wesentlicher Teil der Problematik sozialer Medien liegt nicht allein in den Inhalten, die Nutzerinnen selbst suchen, sondern in den algorithmisch gesteuerten Empfehlungssystemen der Plattformen. Sie entscheiden mit, welche Inhalte als Nächstes angezeigt werden, und können dabei gezielt Aufmerksamkeit und Verweildauer maximieren. Dadurch können sich Nutzerinnen zunehmend in personalisierten Informationsräumen bewegen, in denen bestimmte Sichtweisen wiederholt und verstärkt werden. Gerade bei demokratiefeindlichen, extremistischen oder menschenfeindlichen Inhalten besteht die Gefahr, dass solche Mechanismen zur Bildung von Echokammern beitragen und Radikalisierungstendenzen verstärken. Aus unserer Sicht sollte Regulierung daher stärker bei diesen strukturellen Mechanismen ansetzen: Plattformen müssen zu mehr Transparenz und Kontrolle ihrer Empfehlungssysteme verpflichtet und für deren Auswirkungen stärker in die Verantwortung genommen werden. Insbesondere sollte geprüft werden, wie die algorithmische Verstärkung von demokratiefeindlichen, extremistischen und menschenfeindlichen Inhalten wirksam begrenzt werden kann. Auch unabhängige Audits und eine bessere Nachvollziehbarkeit der Funktionsweise von Empfehlungssystemen sind dabei wichtige Instrumente. Ein pauschaler Ausschluss von Kindern und Jugendlichen aus sozialen Medien greift demgegenüber zu kurz: Nicht die bloße Nutzung einer bestimmten Altersgruppe, sondern die Bedingungen, unter denen diese Nutzung stattfindet, müssen stärker reguliert werden. Wenn Algorithmen darüber entscheiden, welche Inhalte (junge) Menschen sehen, darf die Verantwortung dafür nicht bei den jungen Menschen liegen. Reguliert werden müssen die Plattformen und ihre Geschäftsmodelle, nicht der Zugang von Kindern zu digitaler Kommunikation. Social Media Plattformen sind mehr als ein Suchtmittel Dass Social-Media-Plattformen süchtig machende Mechanismen bedienen, ist unumstritten. Social Media ausschließlich als Suchtmittel wahrzunehmen, verkennt jedoch deren aktuelle Bedeutung für das Individuum und die Gesellschaft. Wir haben Social-Media-Plattformen zu den zentralen Räumen der gesellschaftlichen Kommunikation werden lassen. Mit unseren Accounts und Beiträgen fördern wir alle (als Einzelpersonen und als Organisationen) tagtäglich deren Wichtigkeit. Es ist daher nicht verwunderlich, und sollte uns zu denken geben, dass die Mehrzahl jener Jugendlichen in Australien, bei denen die Alterskontrolle erfolgreich umgesetzt wurde, vom schlechteren Zugang zu Nachrichten und Information berichtet. Im Alltag von Heranwachsenden haben Social-Media-Plattformen viele Funktionen: Sie sind Kommunikationswerkzeuge, Orte der Vernetzung und der Identitätsarbeit. Die berechtigten Interessen von Kindern wahrzunehmen würde bedeuten, ihnen nicht nur etwas wegzunehmen, sondern auch zeitgemäße Alternativen zu den Funktionen bzw. Angeboten der Plattformen anzubieten. Ein Verbot kann dazu führen, dass die tatsächlichen Risiken für Minderjährige steigen Die ersten Erfahrungen aus Australien zeigen (https:/apo.org.au/node/334363), dass Verbote zu einem hohen Anteil umgangen werden. Die Social-Media-Nutzung hört nicht auf, sondern passiert zunehmend im Verborgenen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich Kinder keiner erwachsenen Person anvertrauen und sich selbst die Schuld geben, wenn sie online in unangenehme Situationen geraten. Gelingende Medienerziehung zuhause sowie gelingende Medienpädagogik in Bildungseinrichtungen, basieren auf Vertrauen. Es geht um eine interessierte und den Heranwachsenden zugewandte Begleitung. Kinder brauchen Grenzen, aber wirklich wirksam werden Grenzen erst dann, wenn Erwachsene sie immer wieder erklären und - mit dem Kind - neu aushandeln. Ein Verbot per Gesetz verleitet dazu, nichts mehr erklären zu müssen. Wenn Kinder Erwachsene primär als „Verbotsüberwacher*innen“ erleben, erodiert die Vertrauensbasis. Ein Altersverbot darf keine falsche Sicherheit erzeugen Ein Altersverbot für bestimmte Social-Media-Plattformen kann bei Eltern/Pädagog*innen den Eindruck erzeugen, dass Kinder unter 14 Jahren damit weitgehend vor allen Risiken digitaler Medien geschützt sind. Das wäre eine gefährliche Verkürzung. Denn viele relevante Risiken verschwinden nicht mit dem Verbot einzelner Plattformen: problematische oder exzessive Nutzung, damit verbundener Schlaf- und Bewegungsmangel, manipulative Designs, Werbung und Konsumdruck, Glücksspielmechanismen, Grooming, Cybermobbing, Desinformation, Deepfakes, der Vergleich mit unrealistischen Vorbildern und die negativen Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl oder der Umgang mit persönlichen Daten finden auch außerhalb der vom Altersverbot erfassten Angebote statt. Gerade deshalb bleibt Medienkompetenz unverzichtbar. Kinder müssen lernen, Risiken zu erkennen, Quellen einzuschätzen, Privatsphäre zu schützen, Manipulation zu durchschauen und mit digitalen Inhalten und sozialen Dynamiken umzugehen - auch auf weiterhin zugänglichen Plattformen und im offenen Internet. Ein Gesetz sollte daher nicht den Eindruck vermitteln: „Kein Social Media unter 14 Jahren = Kinder sind online geschützt.“ Kinder- und Jugendschutz muss die gesamte digitale Lebenswelt in den Blick nehmen. Nicht nur einen Ausschnitt davon. Medienkompetenz wächst durch aktive Auseinandersetzung mit Medien Kinder müssen lernen, mit Algorithmen, Influencer*innen, Werbung, Desinformation, Cybermobbing, Datenschutz, Selbstdarstellung und problematischen Inhalten umzugehen. Das erreichen wir nicht dadurch, dass sie bis 14 Jahren keinen Zugang haben. Das Gesetz behandelt Nutzung primär als Risiko, statt digitale Medien auch als Lern- und Erfahrungsraum zu verstehen. Medienkompetenz entsteht durch begleitete Erfahrung, nicht durch Nicht-Nutzung. Ein Verbot kann Medienbildung nicht ersetzen. Wirksame und relevante medienpädagogische Angebote nehmen Bezug auf jene Medien, die für Heranwachsende in ihrem Alltag gerade bedeutsam sind. Ein unbeabsichtigter Nebeneffekt von Verboten ist daher beinahe zwangsläufig, dass Pädagog*innen, die lebensweltnahe Angebote setzen wollen, in einen legalen Graubereich gedrängt werden: Wie kann ich mit Kindern etwas ansprechen, was sie eigentlich gar nicht nützen dürften? Alterskontrolle basiert auf technischen Lösungen, die es derzeit noch nicht gibt Das im Gesetz vorgesehene Double-Blind-Prinzip für die Alterskontrollinstanzen ist richtig. Nur: Eine solche Instanz existiert derzeit nicht. Damit keine neuen Benachteiligungen entstehen, wäre es wichtig, sorgfältig zu überprüfen, dass die Alterserkennungsinstanz technisch sicher, benutzer*innenfreundlich und für alle gleichermaßen zugänglich ist. Dafür fehlt die Zeit. Ein Negativbeispiel wäre ID Austria, bei der die bürokratischen Hürden für Menschen ohne österreichische Staatsbürger*innenschaft derzeit sehr hoch sind. In Wien beträgt die aktuelle Wartezeit auf einen Termin über ein halbes Jahr. Kontrollieren wir die Plattformen, nicht deren Nutzer*innen Der vorliegende Gesetzesentwurf sendet ein wichtiges Signal und rüttelt auf: Wir haben als Gesellschaft ein großes Problem mit den digitalen Kommunikationswerkzeugen und Öffentlichkeiten, derer wir uns derzeit hauptsächlich bedienen. Wenn aber bestimmte Designs das Problem sind, warum verbietet man dann Kindern den Zugang, statt diese Designs zu verbieten? Von transparenten und standardmäßig ausgeschalteten algorithmischen Empfehlungssystemen, einem Verbot von Auto-Play und anderen Mechanismen, die zum Endlos-Scrollen verleiten - nur um einige Beispiele zu nennen -, würden alle profitieren. Die schädlichen Mechanismen der marktbeherrschenden Social- Media-Plattformen machen vor älteren Jugendlichen und Erwachsenen nicht halt. Viele von uns ringen tagtäglich um mehr Selbstkontrolle im Umgang mit digitalen Endgeräten. Aus allen oben genannten Gründen scheinen uns gesamteuropäische Initiativen zu mehr Plattformverantwortung und -kontrolle bzw. deren konsequente Unterstützung und Stärkung sinnvoller als ein österreichischer Alleingang bei den Altersgrenzen: So liefert z. B. der Digital Services Act bereits Werkzeuge dafür, süchtig machende Mechanismen anzuprangern. Ein gutes Kinderschutzgesetz sollte die digitalen Lebenswelten von Kindern sicherer machen - nicht ihre digitalen Lebenswelten kleiner.