Österreichische Kinderfreunde (165/SN-132/ME)
Haltung
gemischt
Schlagwörter
Rechtliche Verweise
- Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
- KommAustria-Gesetz
Forderungen
- Einbeziehung von Messengerdiensten in die Funktionsbeschränkungen, sofern diese potenziell schädliche Funktionen aufweisen
- Finanzierung und Organisation einer umfassenden Begleitungs- und Bewusstseinsarbeit für Eltern, Pädagog:innen und Jugendliche (inkl. Integration in den Eltern-Kind-Pass)
- Ausweitung der Funktionsbeschränkung auf Inhalte und Algorithmen, die negative Emotionen und Hass fördern
- Automatische Voreinstellung der höchsten Sicherheitsstufe bei der Kontoeinrichtung
- Option zum vollständigen Abschalten von Algorithmen, die automatisch generierte Inhalte produzieren oder einspielen
- Implementierung kindgerechter Warnungen vor KI-kreiertem Inhalt
- Integration von Kindern und Jugendlichen in Partizipationsmodellen bei der Konzeption und Planung der Evaluierung
- Zusätzliche Maßnahmen zu Gesundheits- und Suchtrisiken für Jugendliche ab 14 Jahren bis zum Erwachsenenalter
- Verschärfung der Kontrollmaßnahmen für Social-Media-Anbieter zur Einschränkung oder Verbot von Geschäftsmodellen, die die Gesundheit gefährden
Volltext ↗ Parlament.gv.at
STELLUNGNAHME DER Ö. KINDERFREUNDE
Die Österreichischen Kinderfreunde begrüßen den vorliegenden Entwurf zur Änderung
des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und des KommAustria-Gesetzes. Es gibt aber
wichtige Hinweise zu fehlenden Aspekten und Klarstellungen.
Jendefalls wird hier ein wichtiger ersten Schritt gesetzt, um die auslösenden
suchtfördernden und auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen negativ
wirkenden Funktionen der „Sozialen Medien“ zu beschränken bzw. zu untersagen. Dass
es sich um eine Funktionseinschränkung und kein Verbot handelt wird im Sinne von
Informationsfreiheit und Kinderrechten auf Zugang zu Information ausdrücklich begrüßt.
Nach eingehender Diskussion schlagen wir folgende wichtige Ergänzungen bzw.
Klarstellungen der geplanten Regelungen vor:
1. Insofern Messengerdienste dieselben potenziell schädlichen Funktionsweisen
wie soziale Medien aufweisen oder solche Funktionsweisen potenziell in der
Zukunft entwickeln, sollten sie ebenfalls von den Einschränkungen umfasst sein.
2. Die Finanzierung und Organisation einer umfassenden Begleitung und
Bewusstseinsarbeit von Eltern, Pädagog:innen und Jugendlichen zu diesem
Thema. Integration von (verpflichtenden) Maßnahmen in den Eltern-Kind-Pass
und anderen Stellen, wo Kleinkinder und ihre erwachsenen Bezugspersonen
erreicht werden.
3. Von der Funktionsbeschränkung erfasst sein sollen jedenfalls nicht definitiv im
Entwurf genannte Inhalte, die negative Emotionen verstärken und Hass fördern
und alle Funktionsweisen, die besonders solche Inhalte verstärken (z.B. jegliche
Algorithmen, die empörende oder hassschürende Inhalte bevorzugen)
4. Die Kontoeinstellungen bei Werkeinstellung der betroffenen Apps müssen
automatisch auf der höchsten Sicherheitsstufe eingestellt sein.
5. Betreiber müssen Apps so anbieten, dass Algorithmen, die automatisch
generierte Inhalte produzieren oder einspielen, überhaupt ausgeschaltet werden
können.
6. Apps müssen bei entsprechendem Content eine klare kindgerechte Warnung vor
KI – kreiertem Inhalt aufweisen!
7. Bei der geplanten Evaluierung der Regelung sind Kinder und Jugendliche schon
bei der Konzeption und Planung entsprechend in Partizipationsmodellen zu
integrieren.
Darüber hinaus fordern wir den Gesetzgeber auf, auch bezüglich der Gesundheits-
und Suchtrisiken der ab 14-jährigen weitere Maßnahmen zu überlegen und bis zum
Erwachsenenalter anzulegen.
Weiters fordern wir, die Kontrollmaßnahmen und Verpflichtungen von Social-Media-
Anbietern zu verschärfen und so gestalten, dass Geschäftsmodelle auf Basis der
Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eingeschränkt bis verboten
werden.