Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Verband Österreichischer Privatsender (164/SN-132/ME)

📋 164/SN-132/ME 📅 18.09.2026 pdf Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

zustimmend

Rechtliche Verweise

  • AMD-G
  • KOG

Forderungen

  • Sukzessive Beseitigung des regulatorischen Ungleichgewichts zwischen klassischen Medienanbietern und globalen digitalen Plattformen
  • Abstimmung und erforderliche Anpassung der österreichischen Regelung an künftige EU-Rahmenbedingungen hinsichtlich Mindestalter und Altersverifikation
  • Anschlussfähigkeit an europäische Lösungen zur Altersüberprüfung anstreben
  • Berücksichtigung von EU-weiten Anpassungserfordernissen bezüglich Mindestalter und technischer Umsetzung der Altersverifikation
  • Implementierung weiterer Maßnahmen zur Herstellung eines Level Playing Field zwischen privaten Medien und globalen digitalen Plattformen

Volltext ↗ Parlament.gv.at

An Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport z.Hd. Mag. Dr. Matthias Traimer Per E-Mail: medienrecht@bmwkms.gv.at Post.VII-2@bka.gv.at In Kopie an das Präsidium des Nationalrats Wien, am 18. September 2026 Stellungnahme des VÖP zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das AMD-G und das KOG geändert werden (Geschäftszahl: 2026-0.537.620) Sehr geehrter Herr Mag. Dr. Traimer, sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesge- setzes, mit dem das AMD-G und das KOG geändert werden (Geschäftszahl: 2026- 0.537.620) und ersuchen um Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer beigefüg- ten Stellungnahme. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Corinna Drumm VERBAND ÖSTERREICHISCHER PRIVATSENDER Kärntner Ring 5-7 A-1010 Wien Tel.: +43 (1) 2051160 1092 office@voep.at www.voep.at IBAN AT60 2011 1843 6281 2700 BIC GIBAATWWXXX ZVR 779972918 Stellungnahme des Verbandes Österreichischer Privatsender (VÖP) zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (GZ 2026-0.537.620) Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Risiken digitaler Medien ist eine essentielle ge- sellschaftliche und medienpolitische Aufgabe. Dabei sollte Jugendschutz nicht nur bei klassischen Medien ansetzen, sondern insbesondere auch bei jenen digitalen Plattformen, deren Geschäfts- modelle und Gestaltung besondere Risiken für Minderjährige mit sich bringen. Der vorliegende Entwurf setzt hier einen wichtigen Schritt. Erstmals wird Video-Sharing-Plattfor- men mit bestimmten suchtfördernden Funktionen, etwa algorithmischen Empfehlungssystemen, Auto-Play-Funktion, Belohnungssystemen oder nutzungsfördernden Benachrichtigungen, eine konkrete Verpflichtung zum Schutz von Kindern unter 14 Jahren auferlegt. Der Verband Österrei- chischer Privatsender (VÖP) begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf daher ausdrücklich. Wir halten es für richtig, dass der Gesetzgeber nicht allein auf die Verantwortung von Eltern oder auf die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen setzt. Risiken gehen nicht nur von einzel- nen Inhalten aus, sondern insbesondere auch von der Funktionsweise und Gestaltung der Platt- formen. Gerade algorithmische Empfehlungssysteme und andere Funktionen zur Maximierung der Verweildauer können problematische Nutzungsverhalten fördern. Die Verantwortung muss auch dort ansetzen, wo die technischen Möglichkeiten und Ressourcen vorhanden sind, um wirk- same Schutzmaßnahmen umzusetzen. Positiv hervorzuheben ist zudem das „Double-Blind“-Modell, bei dem die Plattform lediglich die für die Altersprüfung erforderliche Information erhält. Die Trennung der Registrierung vom kon- kreten Altersnachweis schafft die Voraussetzungen für eine datenschutzfreundliche Altersverifika- tion, was gerade angesichts der Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen verhältnismäßig und not- wendig ist. Entscheidend wird jedoch sein, dass die eingesetzten Systeme tatsächlich wirksam und nicht einfach zu umgehen sind. Aus Sicht des VÖP ist der Entwurf auch wettbewerbs- und medienpolitisch von besonderer Be- deutung. Audiovisuelle Mediendiensteanbieter in Österreich unterliegen seit Jahren umfangrei- chen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Demgegenüber agieren große internationale Plattformen, über die ein nicht unbeträchtlicher Teil der audiovisuellen Nut- zung stattfindet, in einem deutlich schwächer regulierten Rahmen. Der vorliegende Entwurf trägt dazu bei, diese strukturelle Schieflage zumindest teilweise zu redu- zieren. Dass globale Plattformanbieter mit besonders nutzungsintensiven und suchtfördernden Funktionen konkrete Jugendschutzpflichten erfüllen sollen, ist dies ein wichtiger Beitrag zu einem faireren Level Playing Field zwischen klassischen Medien und digitalen Plattformen. Mit dem Gesetzesentwurf wird klargestellt, dass Jugendschutz nicht von der technischen Ausgestaltung ei- nes Angebots oder vom Geschäftsmodell des jeweiligen Anbieters abhängen darf. Um tatsächlich faire Wettbewerbsbedingungen zwischen privaten Medien und globalen digitalen Plattformen herzustellen, sind jedoch aus unserer Sicht weitere Schritte in Bezug auf die regula- torischen Rahmenbedingungen erforderlich, unabhängig davon, ob ein Angebot von einem klassi- schen Medienunternehmen oder einer globalen digitalen Plattform erbracht wird. Das regulatori- sche Ungleichgewicht durch wesentlich strengere regulatorische Vorgaben für klassische Medien- anbieter als für globale digitale Plattformen sollte sukzessive beseitigt werden. Zu berücksichtigen ist weiters, dass auf europäischer Ebene derzeit ebenfalls an einer EU-weiten Lösung betreffend Mindestalter gearbeitet wird. Die Europäische Kommission hat eine entspre- chende Initiative angekündigt; nach bislang vorliegenden Informationen soll dabei ein Mindestal- ter von 13 Jahren vorgesehen und die Nutzung sozialer Medien bis zum Alter von 15 Jahren einge- schränkt bzw. von besonderen Bedingungen abhängig gemacht werden. Die konkrete Ausgestal- tung, insbesondere hinsichtlich des Anwendungsbereichs, der technischen Umsetzung und der Durchsetzung, ist derzeit allerdings noch unklar. Es ist davon auszugehen, dass sich zwischen der österreichischen Regelung und einer künftigen europäischen Lösung Überschneidungen ergeben werden, etwa beim vorgesehenen Mindestal- ter, dem Anwendungsbereich und der konkreten Ausgestaltung der Altersverifikation. Wir halten es für wesentlich, dass die österreichische Regelung mit der europäischen Entwicklung abge- stimmt und erforderlichenfalls an den künftigen EU-Rahmen angepasst wird. Ziel sollte eine mög- lichst einheitliche und praktikable Lösung sein. Dies gilt insbesondere für die Altersverifikation. Der österreichische Entwurf setzt auf ein daten- sparsames und interoperables Modell; zugleich hat die Europäische Kommission inzwischen eine eigene datenschutzfreundliche, anonyme Altersüberprüfungslösung entwickelt, die auch für un- terschiedliche Altersgrenzen eingesetzt werden kann. Es sollte eine möglichst weitgehende An- schlussfähigkeit an europäischen Lösungen angestrebt werden. Der VÖP unterstützt auch die vorgesehene Stärkung der Aufsicht und der Durchsetzungsmöglich- keiten der KommAustria. Der Entwurf sieht unter anderem amtswegige Verfahren, zusätzliche Beschwerdemöglichkeiten und Sanktionen vor; gegenüber Plattform-Anbietern aus anderen EU- Mitgliedstaaten werden zudem unionsrechtlich vorgesehene Verfahren für ein Einschreiten der österreichischen Behörden geschaffen. Gerade bei global tätigen Plattformen wird die effektive Durchsetzung der neuen Regeln von ent- scheidender Bedeutung sein. Jugendschutzregeln können nur dann Wirkung entfalten, wenn Ver- stöße tatsächlich festgestellt und wirksam sanktioniert werden können. Wir begrüßen daher, dass der Entwurf entsprechende Durchsetzungsmechanismen vorsieht. Fazit Die Einführung einer verpflichtenden Altersgrenze für den Zugang zu jenen Plattformen, deren konkrete Funktionsweise besondere Risiken für Kinder und Jugendliche begründet, ist aus Sicht des VÖP ein wichtiger Schritt für einen zeitgemäßen und wirksamen Jugendschutz im digitalen Zeitalter. Wir ermutigen die Bundesregierung, diese Initiative konsequent weiterzuverfolgen und gleichzei- tig die europäische Entwicklung im Blick zu behalten. Sollte die Europäische Union einen einheitli- chen Rahmen schaffen, so sollten daraus resultierende Anpassungserfordernisse für die österrei- chische Regelung berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere das festgelegte Mindestalter sowie die konkrete Ausgestaltung und technische Umsetzung der Altersverifikation. Der Entwurf ist ein wichtiger und richtiger Schritt für einen besseren Schutz von Kindern und Ju- gendlichen, für mehr Verantwortung der digitalen Plattformen und für mehr Fairness im Wett- bewerb. Aus Sicht des VÖP braucht es darüber hinaus allerdings weitere Maßnahmen, um ein echtes Level Playing Field zwischen privaten Medien und globalen digitalen Plattformen herzu- stellen.