Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Marzy, Karin (145/SN-132/ME)

📋 145/SN-132/ME 📅 15.09.2026 👍 1 Unterstützung inline Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

ablehnend

Rechtliche Verweise

  • DSGVO

Forderungen

  • Ablehnung des Gesetzesvorhabens in der vorgesehenen Form
  • Übertragung der Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf die Erziehungsberechtigten statt auf den Staat

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Meine Position zu diesem Vorhaben: Dieses Gesetzesvorhaben lehne ich strikt ab Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben: Die Kontrolle des Alters ist ein Eingriff in den Datenschutz für ALLE Personen und daher abzulehnen! Es steht in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten auf Meinungsfreiheit, Privatsphäre und Datenschutz sowie zu den Anforderungen der DSGVO. Eine Umsetzung in der vorgesehenen Form wäre mit den geltenden grund- und datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht vereinbar. Der Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren darf auch nicht zum Einfallstor für eine generelle Identifizierungspflicht im Internet werden ! Durch die Hintertür möchte man also alle zwingen sich der ID Austria zu unterwerfen um ins Internet einsteigen zu dürfen! Meine Verbesserungsvorschläge: Für den Schutz der Kinder und Jugendlichen gegen diverse Gefahren auf sozialen Netzwerken sind die Erziehungsberechtigten zuständig und verantwortlich, nicht der Staat.