Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Dachverband der Sozialversicherungsträger (144/SN-132/ME)

📋 144/SN-132/ME 📅 15.09.2026 pdf Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

zustimmend

Rechtliche Verweise

  • AMD-G/KOG

Volltext ↗ Parlament.gv.at

T + 43 (0) 1 / 71132-7357 recht.allgemein@sozialversicherung.at RLVB-2026/59246 Ena Wien, 15. September 2026 Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Präsidium des Nationalrates Betreff: Begutachtung Novelle AMD-G/KOG Bezug: Ihr E-Mail vom 27. Juli 2026, GZ: 2026-0.537.620 Sehr geehrte Damen und Herren, der Dachverband der Sozialversicherungsträger nimmt wie folgt Stellung. Die Sozialversicherung begrüßt die Initiative zur Einführung eines EU-weiten Min- destalters für die Nutzung von Social Media aus medizinischer Sicht ausdrücklich. Der Konsum von jugendgefährdenden Inhalten ist wissenschaftlich nachweisbar mit schwerwiegenden traumatischen Schäden der Psyche verbunden. Dazu zählen ins- besondere Angststörungen und Depressionen, sozialer Rückzug, akute Belas- tungsreaktionen sowie Schlafstörungen. Emotional belastende Bilder und Inhalte führen zu tiefgreifenden emotionalen, ko- gnitiven und sozialen Entwicklungsstörungen, desensibilisieren gegenüber Gewalt, begünstigen Körperbild- und Essstörungen und können einen Auslöser für selbst- verletzendes Verhalten darstellen. Exzessiver Medienkonsum geht häufig mit Konzentrationsschwächen, Aufmerk- samkeitsstörungen bis hin zu schwerem Suchtverhalten einher. Die Zunahme internetinduzierter psychischer Krankheitsbilder bei Kindern und Ju- gendlichen stellt eine gravierende und komplexe Herausforderung für das Gesund- heitssystem und für die Gesellschaft dar. Seite 1 Vor diesem Hintergrund handelt es sich aus medizinischer Sicht um wirksame Maß- nahmen zum Schutz von Kindern- und Jugendlichen. Mit freundlichen Grüßen Für den Dachverband: Der stellvertretende Büroleiter: Dr. Alexander Burz elektronisch gefertigt Seite 2