Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Ottitsch, Christian (122/SN-132/ME)

📋 122/SN-132/ME 📅 10.09.2026 👍 1 Unterstützung inline Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

ablehnend

Rechtliche Verweise

  • § 1328a ABGB 1b

Forderungen

  • Entfernung jugendgefährdender Inhalte durch die Plattformbetreiber
  • In die Pflichtnahme der Plattformen statt der Bürger

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Meine Position zu diesem Vorhaben: ich bin gegen dieses Vorhaben: Die Altersverifizierung zur Zugangsbeschränkung soll mittels der ID Austria erfolgen oder zertifizierten Drittanbietern, die es aber laut epicenter.works gar nicht gibt. Diese neue Vorschrift würde also bedeuten, dass sich alle Menschen in Österreich, die Social Media, also z.B. auch Youtube benützen wollen, 1. eine ID Austria zulegen müssen und 2. diese vermutlich regelmäßig zwecks Internetbenützung verwenden müssen. Dieses Gesetz würde also für alle, die diese Medien benützen wollen, einen ID Austria-Anschaffungs- und -Benützungszwang bedeuten. Die Frage ist ob sich das mit den Grundrechten in Österreich vereinbaren lässt und diese Regelung sofern sie kommt nicht sofort gekippt wird, also Zeitvergeudung ist. Weiters zeigen die Erfahrungen in Australien das die Altersverifikation nicht funktioniert. Mein Hauptargument gegen das Vorhaben: es ibt keine geeigneten Apps die das gewährleisten können - ID Austria ist KEINE Option. Verstöstt meiner meineung nach gegen das Grundrecht § 1328a ABGB 1b. am Recht auf Wahrung der Privatsphäre. Jugendgefährdente Inhalte gehören seitens der Plattformbetreiber entfernt Meine Verbesserungsvorschläge: Jugendgefährdente Inhalte gehören seitens der Plattformbetreiber entfernt Die Plattformen gehören in die Pflicht genommen nicht die Bürgerin oder der Bürger. Dazu braucht es allerdings politischen Mut.