Altrichter, Hans (121/SN-132/ME)
Haltung
ablehnend
Schlagwörter
Forderungen
- Überprüfung der grundlegenden Motivation für die Einführung des Gesetzes
- Neubewertung der Sinnhaftigkeit des Gesetzesvorhabens unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung
Volltext ↗ Parlament.gv.at
Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetzesvorhaben entspringt, wie leider viele andere auch, dem Geist, dass der Staat dafür zuständig wäre, jeden problematischen Aspekt oder jeden Mißstand, den es irgendwo in der Gesellschaft gibt bzw. geben könnte, zu regeln. Aus meiner Sicht ist dies ein schwerwiegender Irrtum, der zu einer schon viele Jahre andauernden Fehlentwicklung durch Überregulierung geführt hat, die letztlich zur Lähmung von Eigeninitiative und daraus folgend zum sich immer mehr selbst verstärkenden wirtschaftlichen und kulturellen Niedergang der Gesellschaft führt. Wenn jetzt gefordert wird, dass der Staat die Kinder davor schützen muss, dass sie keine ungeeigneten Inhalte im Internet konsumieren, dann stellt sich doch sofort die Frage, welche Verantwortung denn den Eltern zukommt? Offensichtlich trauen die Gesetzeseinbringer und -befürworter allen Eltern pauschal nicht mehr zu diese Verantwortung übernehmen zu können. Was wird dann als nächstes kommen? Wieder einmal ein Bericht, wie ungesund beispielsweise stark gesüsste Softdrinks sind und die Forderung, dass der Staat im Sinne der Gesundheitsprävention verhindern muß, dass Kinder zuviel davon trinken? Und es wird wieder genügend Leute geben, die das gut finden und ein Gesetz dazu befürworten, nur weil es von der Sache plausibel scheint, während gleichzeitg aber übersehen wird, DASS SO EINE REGULIERUNG NICHT IN DIE HÄNDE DES STAATES GEHÖRT, wenn man nicht in der Orwellschen Diktatur enden möchte. Selbstständlich gibt es viele andere Lösungsmöglichkeiten, wie man mit Schieflagen im gesellschaftlichen Bereich, die in Wirklichkeit ja die Privatspähre der einzelen Menschen betifft, umgehen kann. Dazu gehört in erster Linie die Veränderung der Geisteshaltung, dass nämlich der Staat nicht für alle Aspekte des persönlichen Lebens zuständig ist und es für ein gelingendes Leben der Eigenverantwortung bedarf. Das stärkt Eigeninitiative und Lösungskompetenz in allen Lebensfragen. Darüber hinaus ist es hilfreich öffentliche Diskurse über problematische Aspekte des persönliches Alltags zu führen, um ein Thema, wie beispielsweise die inadäquate Nutzung der neuen Medien, für das öffentliche Bewußtsein aufzubereiten und dadurch Hilfestellung für den Einzelnen anzubieten. Und schließlich ist es möglich durch öffentliche Einrichtungen in den wenigen Fällen, in denen auch direkte fremde Hilfe erforderlich ist, den Menschen, die alleine nicht zurecht kommen, unterstützend zur Seite zu stehen. Diese Welt ist nicht der Ort, an welchem alles ideal ist, und wer meint, mit starker Hand von oben herab alles ideal machen zu können, wird einen absolutistischen Albtraum erschaffen, der diese Erkenntnis aufs Deutlichste bestätigen wird. Ich fordere alle an der Gesetzesinitiative Beteiligten daher eindringlich auf, ihre grundlegende Motivation für die Einführung dieses Gesetzes zu durchleuchten und die Sinnhaftigkeit des Gesetzesvorhabens aus dieser Perspektive noch einmal zu beurteilen. Mit freundlichen Grüßen Hans Altrichter