Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Amplatz, Stefan (120/SN-132/ME)

📋 120/SN-132/ME 📅 10.09.2026 👍 1 Unterstützung pdf Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

ablehnend

Rechtliche Verweise

  • Ministerialentwurf 132/ME
  • Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
  • KommAustria-Gesetz

Forderungen

  • grundlegende Überarbeitung der geplanten Regelung zur Altersverifikation
  • Nachweis, dass keine Identifizierung erwachsener Nutzer durch die jeweiligen Plattformen erfolgt
  • Ausschluss der Entstehung zentraler oder nachträglich personenbezogen verknüpfbarer Nutzungsprofile
  • Nachweis, dass keine weniger eingriffsintensiven Maßnahmen mit vergleichbarer Wirkung zur Verfügung stehen
  • unabhängige Prüfung und Nachweis der technischen Umsetzbarkeit und tatsächlichen Wirksamkeit
  • realistische Berücksichtigung möglicher Umgehungsstrategien insbesondere durch Minderjährige
  • regelmäßige und unabhängige Evaluation der Maßnahmen hinsichtlich Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Auswirkungen auf die Privatsphäre

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Stellungnahme zum Ministerialentwurf 132/ME – Änderung des Audiovisuelle Mediendienste- Gesetzes und des KommAustria-Gesetzes Sehr geehrte Damen und Herren, der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor problematischen Inhalten, manipulativen Mechanismen und einem gesundheitlich wie gesellschaftlich bedenklichen Medienkonsum ist zweifellos ein legitimes und wichtiges Anliegen. Gerade deshalb halte ich es für notwendig, bei Maßnahmen, die tief in die Nutzung digitaler Medien eingreifen, besonders sorgfältig zwischen gut gemeint und gut gemacht zu unterscheiden. Die im vorliegenden Entwurf vorgesehene Altersverifikation überzeugt mich in dieser Hinsicht nicht. Die entscheidende Frage lautet für mich nämlich nicht, ob Kinder geschützt werden sollen. Das sollen sie selbstverständlich. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Müssen zur Kontrolle einer Minderheit letztlich alle anderen Nutzer nachweisen, dass sie nicht zu dieser Minderheit gehören? Genau hier beginnt mein grundsätzlicher Einwand. Damit Minderjährige unter 14 Jahren zuverlässig ausgeschlossen werden können, muss zwangsläufig auch bei erwachsenen Nutzerinnen und Nutzern zuverlässig festgestellt werden, dass sie diese Altersgrenze überschritten haben. Dass die Plattform selbst dabei lediglich ein Altersprädikat und keine Identitätsdaten erhalten soll, ändert nichts an der grundlegenden Tatsache, dass damit für einen breiten Bereich alltäglicher Mediennutzung eine vorgelagerte verlässliche Altersfeststellung der Nutzer zur Voraussetzung des Zugangs gemacht wird. Die im Entwurf vorgesehenen hohen datenschutztechnischen Anforderungen begrüße ich ausdrücklich. Sie beantworten jedoch die vorgelagerte gesellschaftspolitische Frage nicht, ob eine solche Altersverifikationsinfrastruktur für Millionen unbescholtener erwachsener Nutzer überhaupt geschaffen werden soll. Datensparsamkeit bedeutet für mich nicht lediglich, möglichst wenige Daten innerhalb eines neu geschaffenen Kontrollsystems zu verarbeiten. Datensparsamkeit bedeutet zunächst auch, die Frage zu stellen, ob dieses Kontrollsystem überhaupt erforderlich ist. Hinzu kommt die Frage der tatsächlichen Wirksamkeit. Technische Sperren und Altersbeschränkungen werden sich zumindest teilweise umgehen lassen. Jugendliche, die dies wollen, werden Möglichkeiten über alternative Plattformen, VPN-Dienste, ausländische Angebote oder Accounts Dritter finden. Es besteht daher die Gefahr, dass ein erheblicher Eingriff in die Nutzungsmöglichkeiten der Gesamtbevölkerung einem vergleichsweise begrenzten tatsächlichen Nutzen gegenübersteht. Das erscheint mir weder überzeugend noch verhältnismäßig. Ich vermisse außerdem eine stärkere Auseinandersetzung mit der Verantwortung jener, die Kindern digitale Geräte und den Zugang zu diesen Diensten ermöglichen. Kinder- und Jugendschutz kann nicht ausschließlich an Plattformen, Behörden und technische Zugangskontrollen delegiert werden. Eltern, Erziehungsberechtigte, Schulen und nicht zuletzt die Anbieter selbst tragen Verantwortung. Medienkompetenz, transparente und einfach bedienbare Jugendschutzfunktionen, wirksame Elternkontrollen, konsequente Vorgaben gegen manipulative Plattformgestaltung und umfassende Aufklärung erscheinen mir langfristig sinnvoller als die Einführung einer Infrastruktur, bei der letztlich auch erwachsene Nutzer ihr Alter verlässlich bestätigen müssen. Besonders kritisch sehe ich zudem die langfristige Entwicklung einer solchen technischen Infrastruktur. Gesetze werden für einen bestimmten Zweck geschaffen. Technische Systeme, die dafür aufgebaut werden, bleiben jedoch bestehen und können später erweitert, miteinander verknüpft oder für zusätzliche Zwecke herangezogen werden. Dass der gegenständliche Entwurf gerade dies durch technische und datenschutzrechtliche Vorgaben verhindern möchte, erkenne ich ausdrücklich an. Dennoch halte ich es für legitim und notwendig, bereits vor der Errichtung einer solchen Infrastruktur zu fragen, welche Möglichkeiten damit künftig grundsätzlich geschaffen werden. Ein freiheitlicher Rechtsstaat zeichnet sich für mich gerade dadurch aus, dass er nicht jede technisch mögliche Kontrolle allein deshalb einführt, weil damit ein nachvollziehbares gesellschaftliches Problem bekämpft werden könnte. Kinderschutz und der Schutz der Privatsphäre erwachsener Bürgerinnen und Bürger sind keine Gegensätze. Ein gutes Gesetz muss beides gewährleisten. Der vorliegende Entwurf löst diesen Konflikt aus meiner Sicht nicht zufriedenstellend. Ich ersuche daher, die geplante Regelung zur Altersverifikation grundlegend zu überarbeiten und insbesondere vor einer gesetzlichen Umsetzung nachvollziehbar darzulegen,  dass keine Identifizierung erwachsener Nutzer durch die jeweiligen Plattformen erfolgt,  dass weder zentrale noch nachträglich personenbezogen verknüpfbare Nutzungsprofile entstehen können,  dass tatsächlich keine weniger eingriffsintensiven Maßnahmen mit vergleichbarer Wirkung zur Verfügung stehen,  dass technische Umsetzbarkeit und tatsächliche Wirksamkeit unabhängig geprüft und nachgewiesen wurden,  dass mögliche Umgehungsstrategien insbesondere durch Minderjährige realistisch berücksichtigt wurden und  dass die eingeführten Maßnahmen hinsichtlich Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Auswirkungen auf die Privatsphäre regelmäßig und unabhängig evaluiert werden. Der Satz „Es geht doch nur um den Schutz unserer Kinder.“ darf bei einem Gesetz mit möglichen Auswirkungen auf die digitale Privatsphäre der gesamten Bevölkerung nicht das Ende der Diskussion sein. Er sollte ihr Anfang sein. Mit freundlichen Grüßen Mag. Stefan Amplatz