Österreichischer Seniorenrat (114/SN-132/ME)
Haltung
gemischt
Schlagwörter
Rechtliche Verweise
- Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
- KommAustria-Gesetz
- § 54e Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
- § 54e lit 3b Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
Forderungen
- Bereitstellung analoger Alternativen oder analoger Unterstützung (z. B. in Gemeinden, persönliche oder kostenlose Telefonhotline) für den Altersnachweis
- Sicherstellung, dass Menschen ohne ID-Austria oder geringe digitale Kompetenz nicht digital diskriminiert oder ausgegrenzt werden
Volltext ↗ Parlament.gv.at
Österreichischer Seniorenrat
(Bundesaltenrat Österreichs)
Sperrgasse 8-10/III, 1150 Wien
GESCHÄFTSSTELLE
DER SENIORENKURIE DES BUNDESSENIORENBEIRATES
BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES,
GESUNDHEIT, PFLEGE UND KONSUMENTENSCHUTZ
Tel. 01/892 34 65 Fax 01/892 34 65-24
kontakt@seniorenrat.at http://www.seniorenrat.at
An das
Bundesministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Wien, am 10. September 2026
Betreff: 2026-0.537.620
Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und
das KommAustria-Gesetz geändert werden;
Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Seniorenrat, zugleich auch die Seniorenkurie des
Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz, nehmen zum vorliegenden Entwurf wie folgt Stellung:
Mit diesem Bundesgesetz soll die Nutzung von Video-Sharing-Plattformen, zu denen
die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, (TikTok, Facebook etc.) durch Kinder
und Jugendliche beschränkt und reguliert werden. Die übermäßige Nutzung von
Videoplattformen ist häufig Ursache von psychischen Problemen bei Kindern und
Jugendlichen und kann zudem auch – bedingt durch die angebotenen Inhalte – zu
Radikalisierung („Hass im Netz“) führen,
Der Österreichische Seniorenrat unterstützt daher grundsätzlich das Vorhaben der
Bundesregierung, die Nutzung dieser Videoplattformen auf Personen über 14 zu
beschränken. Im Sinne des Jugendschutzes ist dies zu begrüßen.
Allerdings muss in Zukunft jeder Nutzer / jede Nutzerin dieser Pattformen zumindest
einmal einen Altersnachweis erbringen.
Im vorliegenden Gesetzesentwurf,
insbesondere im § 54e Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, werden in ausführlicher
Weise die Voraussetzungen beschrieben, wie die Plattforminhaber diesen
Altersnachweis gestalten müssen.
ZVR-Zahl 178231728
Dabei erfolgt eine Trennung zwischen dem Plattform-Anbieter und dem Anbieter, einer
Altersverifikationsmethode. Die Altersverifikationsmethode setzt sich aus einer
Registrierungsmethode und einer Präsentationskomponente zusammen, wobei die
Registrierungskomponente eine Information über das Alter gemäß einer gesetzlich
vorgesehenen Methode (§ 54e lit 3b) entgegenzunehmen hat und die notwendigen
Altersprädikate umzuwandeln und der Präsentationskomponente zur Verfügung zu
stellen hat.
Die im Gesetzesentwurf enthaltene Altersverifikation basiert auf dem sogenannten
Double-Blind-Modell, bei dem die Bereitsteller der Altersinformation nicht
nachvollziehen können, wo oder wann ein Altersnachweis verwendet wird, und
umgekehrt die Zielplattform nur die für die Prüfung erforderlichen Informationen erhält.
Alle diese Bestimmungen des Altersnachweises setzten voraus, dass dieser digital zu
erbringen ist, wobei keine bestimmte Methode angeführt wird. In Österreich wäre z.B.
die ID-Austria dafür geeignet.
Der Österreichische Seniorenrat fordert, dass es jedenfalls auch für jene
Menschen, die nicht digital fit sind oder über keine ID-Austria verfügen, auch möglich
sein muss, ihren Altersnachweis in einfacher Weise zu erbringen. Es bedarf daher
analoger Alternativen bzw. zumindest einer analogen Unterstützung (z.B.
in allen Gemeinden, österreichweite
persönliche oder
kostenlose Telefonhotline, etc.). Anderenfalls würden diese Menschen digital
diskriminiert und ausgegrenzt werden, was für den Österreichischen Seniorenrat
natürlich nicht akzeptabel ist.
telefonische Beratung
Mit freundlichen Grüßen
LAbg Ingrid Korosec
Präsidentin
Birgit Gerstorfer, MBA
Präsidentin
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