Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Themeninitiative Digitalisierung - SPÖ (105/SN-132/ME)

📋 105/SN-132/ME 📅 07.09.2026 👍 1 Unterstützung pdf Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

ablehnend

Rechtliche Verweise

  • Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
  • KommAustria-Gesetz

Forderungen

  • Umsetzung weniger invasiver, aber wirksamerer Maßnahmen
  • Aufklärungskampagnen für die gesamte Bevölkerung außerhalb von Bildungseinrichtungen
  • Bereitstellung von Elterninformationen
  • Initiativen zur Entwicklung von Resilienz gegen Sucht, Fake-News und Manipulation

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Stellungnahme zu Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, KommAustria-Gesetz, Änderung Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal möchten wir unseren Dank ausdrücken, dass sich die Regierung dem drängenden Thema der Auswirkungen von Social Media auf die Gesellschaft widmet. Mit Freude haben wir auf den konkreten Entwurf des Gesetzes gewartet, um uns damit auf Basis eines tatsächlichen Gesetzestextes und nicht nur von Absichtserklärungen Stellung beziehen zu können. Positiv hervorzuheben sind die Absicht, Plattformen auf Basis ihrer jugendgefährdenden Funktionen zu regulieren, und damit den Kern des Problems zu adressieren. Auch positiv zu bewerten ist, dass mit der Zahlungssperre wirtschaftlicher Druck ausgeübt wird, um Plattformen dazu zu bewegen, der Verantwortung nachzukommen, derer sie sich bisher entzogen haben. Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält jedoch folgende grundlegende Schwächen: Die im Entwurf geforderten technischen Anforderungen für die Altersverifikation sind aktuell nicht verfügbar und daher nicht erprobt. Die ID Austria kann die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllen, und eine zeitnahe Umsetzung des geforderten Standards erscheint fragwürdig. Zudem gibt es derzeit auch keine privaten Anbieter am Markt, die diese Vorgaben erfüllen könnten. Selbst wenn solche Anbieter existieren würden, wäre eine rasche Zertifizierung dieser nicht realistisch. Ohne verlässliche technische Grundlagen ist aber eine glaubwürdige Überprüfung der Altersangaben mit den geplanten Mitteln nicht möglich, was den ganzen Zweck des Gesetzes in Frage stellt. Ein weiteres zentrales Problem ist die leicht mögliche Umgehung der Maßnahmen. Ohne einen totalen Überwachungsstaat zu planen (an dem auch Russland und China scheitern) werden Nutzer:innen weiterhin Wege finden, die Beschränkungen zu umgehen. Dies führt zu einer Zweiklassengesellschaft, in der ehrliche Nutzer:innen benachteiligt und ausgeschlossen werden, während andere durch technische Maßnahmen die Regeln spielend unterlaufen können. Bedauerlicherweise werden weniger invasive, aber wirksamere Maßnahmen nicht umgesetzt oder auf deren möglichen Erfolg nicht gewartet. Zwar ist es zu begrüßen, dass Medienkompetenz immer zentraler in den Lehrplänen verankert wird, doch bleibt dies die einzige Maßnahme in diesem Bereich. Außerhalb von Bildungseinrichtungen und für die gesamte Bevölkerung fehlen Aufklärungskampagnen, Elterninformationen oder an die ganze Gesellschaft gerichtete Initiativen, um Resilienz gegen Sucht, Fake-News und Manipulation zu entwickeln und die Medienkompetenz an sich zu stärken. Unter diesen Voraussetzungen droht die Schaffung von wirkungslosem Recht, das Kinder und Jugendliche nicht schützt, sondern sie sogar in riskante Situationen drängt. Nutzer:innen werden so in die Arme fragwürdiger Gratis-VPN-Anbieter getrieben, während seriöse, kostenpflichtige Dienste unter Generalverdacht geraten. Zudem ist zu befürchten, dass Einschränkungen für VPN-Nutzer:innen zunehmen werden, was die Freiheit und Privatsphäre aller Bürger:innen weiter einschränkt. Die überraschende Ausweitung, des als Social-Media-Alterskontrolle präsentierten Gesetzes auf pornographische Webseiten ‚ nährt den Verdacht, dass der ursprüngliche Zweck nur als Zwischenetappe verstanden wird. Zusammenfassend muss damit zum Schluss gekommen werden, dass dieses Gesetzesvorhaben erstmals wirkungslos bleiben wird, das offiziell angestrebte Ziel Kinder und Jugendliche zu schützen nicht erreichen kann und Österreich sich als Vorreiter einer staatlichen Internetzensur positioniert. Mit kopfschüttelnden Grüßen, Ing. Sebastian Kehrer, MA für die Themeninitiative Digitalisierung