Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
← Zurück zur Übersicht

Sperneder, David (200/SN-132/ME)

📋 200/SN-132/ME 📅 20.09.2026 inline Verarbeitet: 2026-09-21

Haltung

ablehnend

Forderungen

  • Fokus auf Aufklärung, Bildung und Erziehung statt auf Verbote und Kontrollen

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Meine Position zu diesem Vorhaben: So positiv und gut beabsichtigt das Vorhaben, Jugendliche im Internet und speziell auf jenen Plattformen, die von diesem Entwurf aufgrund ihres Suchtpotentials, ihrer entwicklungsbeeinträchtigten Inhalte, oder ihrer ungeprüften Masseninformationsflut ins Auge gefasst werden, zu schützen, stehe ich einer Umsetzung einer solchen Restriktion kritisch gegenüber. Dies ergibt sich sogleich aus mehreren Gründen: - Die mit einer Zugangssperre unabdingbar einhergehende Kontrolle für jede und jeden einzelnen, die wiederum mit einer technisch notwendigen Identifizierung aller Nutzer und einem dafür unerlässlichen digitalen Ausweiszwang verbunden ist. - Die in Frage zu stellende Wirksamkeit des Vorhabens, aufgrund der technisch leichten Umgehbarkeit (Standort-Änderung via VPN per Knopfdruck, und die österreichische Maßnahme greift schon ins Leere), sowie wegen einfachen Ausweichmöglichkeiten auf andere Dienste, was Jugendliche womöglich zur Nutzung dubioserer und noch loser regulierten Websites bringen könnte. - Die mit der bereits erwähnten Identifizierung aller User unfassbar sensible Datenverarbeitung und -speicherung, welche - unbeeinflusst davon, wie vermeintlich sicher und geschützt umgesetzt - nicht nur eine komplette Überwachung durch den Identifizierungdienstsanbieter technisch ermöglichen muss, sondern jene persönlichen Daten des digitalen Ausweises als auch die damit verknüpften Fußspuren im Netz für böswilligen Angreifern ein verlockendes Ziel bieten. - Der durch die Blockierung der Plattformen für alle nicht erlaubten oder nicht identifizierungswilligen Benutzer vorgenommene Eingriff in die Informations- und Meinungsfreiheit. (- Nicht strikt auf diesen Entwurf bezogen, sonder darüber hinausgehend: Potentielle zukünftige Ausweitung des Kontrollmechanismus auf weitere Websites oder das gesamte Internet. Mit dieser Sperre wäre der erste Schritt zu einer weitgehenden Internetüberwachung durch den Staat getan. Selbst wenn jetzige Regierung benevolente Absichten verfolgt, ist nicht gegeben, dass dies in kommenden Zeiten so bleiben wird. Schließlich kann sogar bei jetzigem Wortlaut die Definition von "entwicklungsbeeinträchtigenden Funktionen" je nach Interpretationsansicht mehr oder weniger weit gefasst werden.) Mein(e) Hauptargument(e) für oder gegen das Vorhaben: Verletzung der Privatsphäre, Risiko von Identitätsdiebstahl, Kontroll- und Überwachungsmissbrauch, Eingriff in Informations- und Meinungsfreiheit, sowie schlichte Ungeeignetheit, um den gewünschten Erfolg zu erzielen. Meine Verbesserungsvorschläge: Statt Verbot und Kontrolle (die in der Regel oft gegenteilige Wirkung zeigen als gewollt), auf Aufklärung, Bildung und Erziehung setzen, um künftigen Bürgern nicht die Möglichkeit vorwegzunehmen, sich kritisches Denken, selbstständige Meinungsbildung und faktenbasierte Entscheidungsfähigkeit durch Auseinandersetzung mit kritischen Inhalten selbst aneignen zu dürfen.