Demokratische Alternative; Vorstand (184/SN-132/ME)
Haltung
ablehnend
Schlagwörter
Rechtliche Verweise
- Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
- KommAustria-Gesetz
- Erklärung 1/2025 des EDSA zur Altersfeststellung
Forderungen
- Abkehr von prohibitiven Ansätzen hin zu präventiven Maßnahmen
- Sicherstellung der Vereinbarkeit des Entwurfs mit Menschenrechten und Grundfreiheiten
- Vermeidung einer de facto Klarnamen- bzw. Ausweispflicht für Äußerungen im Internet
- Schaffung von Vorkehrungen zur Abfederung von Risiken bei der Altersfeststellung
- Umstellung von einem prohibitiven auf einen präventiven Ansatz
Volltext ↗ Parlament.gv.at
Partei zur nachhaltigen Neuorientierung in Politik und Gesellschaft
An:
Parlament Österreich
Parlamentsdirektion
Dr.-Karl-Renner-Ring 3
1017 Wien
(online als Stellungnahme)
Cc.:
Diverse Medien in Österreich
(per eMail)
Wien, 20.9.2026
Betreff:
Stellungnahme der Demokratischen Alternative zum Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle
Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Demokratische Alternative nimmt zum im Betreff angeführten Ministerialentwurf wie folgt
Stellung:
Eingangs sei festgehalten, dass grundsätzlich natürlich ein wirksamer Schutz von Menschen jeden
Alters, also nicht nur von Minderjährigen bis 14 Jahren gegen auf sie schwerwiegend negativ ein-
wirkende Inhalte aus dem Internet zu begrüßen ist. Die Gesetze, weitere Regelungen und deren
Handhabung müssen aber angemessen, zweckmäßig und mit dem übrigen Rechtsrahmen (wie den
Menschenrechten und Grundfreiheiten) vereinbar sein. Der hier vorliegende Entwurf entspricht
diesen Kriterien aber in keiner Weise. Er ist nicht nur überschießend, sondern in zahlreichen As-
pekten sogar kontraproduktiv.
Wobei diese Stellungnahme nur auf die wesentlichsten und auf den ersten Blick augenscheinlichs-
ten Punkte einzugehen vermag – denn die Fülle an mit diesem Entwurf verbundener Problematik
ist riesig!
Zustelladresse: Gerhard Kuchta, Nikischgasse 8/13, A-1140 Wien
http://www.demokratische-alternative.at/
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Partei zur nachhaltigen Neuorientierung in Politik und Gesellschaft
Zuerst einmal ist darauf hinzuweisen, dass jedweder prohibitiver Ansatz zur Vermeidung schädli-
cher Einflüsse auf die Gesellschaft und gesellschaftliche Gruppen bisher weitgehend gescheitert
ist.
Und die Erfahrungen aus anderen Nationen zu diesem Ansatz scheinen auch auf diesem Gebiet
diese Erfahrung zu bestätigen. Weshalb also ein in anderen Nationen bereits gescheiterter Ansatz
dazu auch in Österreich national implementiert werden soll, das erschließt sich nicht. Zumindest
nicht aus dem hier vorgegebenen Beweggrund für dieses Gesetzespaket!
Wir als Demokratische Alternative verfolgen den Ansatz der Prävention, der auch auf dem Gebiet
der Minimierung schädlicher Einflüsse aus dem Internet – insbesondere auf Jugendliche oder
sonstige sensible oder gar labile Gruppen – durchaus sinnvoll und zielführend ist. Doch zu dem
trägt der hier vorgelegte Entwurf nichts bei.
Betrachtet man diesen Entwurf aber unter dem Aspekt, dass damit – über die Hintertür - eine
de facto Klarnamen- bzw. Ausweispflicht für jedwede relevante Äußerung einzelner Personen im
Internet (Social Media etc.) eingeführt werden soll – oder diese über entsprechende Risiken di-
verser Plattform-Anbieter eben de facto verunmöglicht wird, dann bekommt die Vorlage natür-
lich einen ganz anderen Kontext. Und eine gesellschaftliche Auswirkung, die so im Sinn der Men-
schenrechte und Grundfreiheiten so nicht hingenommen und verfassungsrechtlich einfach so
durchgewunken werden kann.
Nach der ohnehin schon demokratiepolitisch höchst bedenklichen Entwicklung der Aufweichung
bzw. schon gar nicht mehr gegebenen demokratischen Gewaltenteilung und der Gängelung der
früher investigativen und freien Presse über direkte politische Kontrolle oder relevanter Geld-
flüsse aus Steuergeldern wäre somit in Österreich auch die letzte politisch nicht kontrollierte
freie Meinungsäußerung und Informationsweitergabe Geschichte oder zumindest unter massi-
ver Bedrohung durch mögliche nachfolgende Repressalien auf persönlicher Ebene – für Kritiker
ebenso wie für Whistleblower.
Hierzu zitieren wir aus der Stellungnahme der Datenschutzbehörde zu diesem Entwurf: Die Da-
tenschutzbehörde weist zunächst – im Lichte der Erklärung 1/2025 des EDSA zur Altersfeststellung
(angenommen am 11. Februar 2025) – ausdrücklich darauf hin, dass angesichts der Vielfalt und
Schwere der Risiken, die mit Altersfeststellungssystemen verbunden sind, insbesondere wenn Aus-
weisdokumente oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie biometrische Daten
verarbeitet werden, größte Aufmerksamkeit darauf verwendet werden sollte, jeden unnötigen Zu-
gang zu personenbezogenen Daten sowie jede unnötige Verarbeitung, gemeinsame Nutzung und
Speicherung von personenbezogenen Daten zu vermeiden. Zudem bieten Sicherheitsmaßnahmen
im Rahmen der Altersfeststellung auch keine Garantie dafür, dass ein berechtigter oder unberech-
tigter Zugriff auf personenbezogene Daten nicht doch die Rechte natürlicher Personen beeinträch-
tigt. (Zitat Ende)
Zustelladresse: Gerhard Kuchta, Nikischgasse 8/13, A-1140 Wien
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Das alles wird aber ohne entsprechende Vorkehrungen des Gesetzgebers, die solche Risiken ent-
sprechend abfedern, den Anbietern überantwortet, die aufgrund dessen maßgebliche Risiken
eingehen müssten – für Aspekte, die der Gesetzgeber selbst gar nicht zu lösen vermag oder
überhaupt zu lösen bereit ist.
Dies bedeutet aber letztendlich, dass Anbieter, die solche Vorkehrungen nicht treffen können -
oder nicht mit einem für sie vertretbaren Kostenaufwand – ihren Betrieb einstellen müssten.
Was letztendlich einen massiven Eingriff in den Markt für Internetdienstleistungen bedeuten
würde. Und zwar ganz ungeachtet davon, ob diese Anbieter überhaupt Dienste bereitstellen, die
für die angeblich hier im Entwurf zu schützende Altersgruppe eine relevante Gefahr darstellen
könnten. Womöglich würden hier sogar Anbieter betroffen sein, die eine Hilfsplattform für ge-
nau die zu schützende Personengruppe anbieten.
Wobei uns auch bisher als Demokratische Alternative bisher niemand zu erklären vermochte,
welche psychisch relevanten sensiblen Gegebenheiten genau bis zum 14. Geburtstag einer Per-
son vorhanden sind, dann aber nicht mehr.
Was unseren präventiven statt prohibitiven Ansatz – auch zu diesem Thema – weiter unter-
streicht.
Für die
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)
Zustelladresse: Gerhard Kuchta, Nikischgasse 8/13, A-1140 Wien
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