Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Demokratische Alternative; Vorstand (184/SN-132/ME)

📋 184/SN-132/ME 📅 20.09.2026 pdf Verarbeitet: 2026-09-21

Haltung

ablehnend

Rechtliche Verweise

  • Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
  • KommAustria-Gesetz
  • Erklärung 1/2025 des EDSA zur Altersfeststellung

Forderungen

  • Abkehr von prohibitiven Ansätzen hin zu präventiven Maßnahmen
  • Sicherstellung der Vereinbarkeit des Entwurfs mit Menschenrechten und Grundfreiheiten
  • Vermeidung einer de facto Klarnamen- bzw. Ausweispflicht für Äußerungen im Internet
  • Schaffung von Vorkehrungen zur Abfederung von Risiken bei der Altersfeststellung
  • Umstellung von einem prohibitiven auf einen präventiven Ansatz

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Partei zur nachhaltigen Neuorientierung in Politik und Gesellschaft An: Parlament Österreich Parlamentsdirektion Dr.-Karl-Renner-Ring 3 1017 Wien (online als Stellungnahme) Cc.: Diverse Medien in Österreich (per eMail) Wien, 20.9.2026 Betreff: Stellungnahme der Demokratischen Alternative zum Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden Sehr geehrte Damen und Herren, die Demokratische Alternative nimmt zum im Betreff angeführten Ministerialentwurf wie folgt Stellung: Eingangs sei festgehalten, dass grundsätzlich natürlich ein wirksamer Schutz von Menschen jeden Alters, also nicht nur von Minderjährigen bis 14 Jahren gegen auf sie schwerwiegend negativ ein- wirkende Inhalte aus dem Internet zu begrüßen ist. Die Gesetze, weitere Regelungen und deren Handhabung müssen aber angemessen, zweckmäßig und mit dem übrigen Rechtsrahmen (wie den Menschenrechten und Grundfreiheiten) vereinbar sein. Der hier vorliegende Entwurf entspricht diesen Kriterien aber in keiner Weise. Er ist nicht nur überschießend, sondern in zahlreichen As- pekten sogar kontraproduktiv. Wobei diese Stellungnahme nur auf die wesentlichsten und auf den ersten Blick augenscheinlichs- ten Punkte einzugehen vermag – denn die Fülle an mit diesem Entwurf verbundener Problematik ist riesig! Zustelladresse: Gerhard Kuchta, Nikischgasse 8/13, A-1140 Wien http://www.demokratische-alternative.at/ Seite 1 / 3 Partei zur nachhaltigen Neuorientierung in Politik und Gesellschaft Zuerst einmal ist darauf hinzuweisen, dass jedweder prohibitiver Ansatz zur Vermeidung schädli- cher Einflüsse auf die Gesellschaft und gesellschaftliche Gruppen bisher weitgehend gescheitert ist. Und die Erfahrungen aus anderen Nationen zu diesem Ansatz scheinen auch auf diesem Gebiet diese Erfahrung zu bestätigen. Weshalb also ein in anderen Nationen bereits gescheiterter Ansatz dazu auch in Österreich national implementiert werden soll, das erschließt sich nicht. Zumindest nicht aus dem hier vorgegebenen Beweggrund für dieses Gesetzespaket! Wir als Demokratische Alternative verfolgen den Ansatz der Prävention, der auch auf dem Gebiet der Minimierung schädlicher Einflüsse aus dem Internet – insbesondere auf Jugendliche oder sonstige sensible oder gar labile Gruppen – durchaus sinnvoll und zielführend ist. Doch zu dem trägt der hier vorgelegte Entwurf nichts bei. Betrachtet man diesen Entwurf aber unter dem Aspekt, dass damit – über die Hintertür - eine de facto Klarnamen- bzw. Ausweispflicht für jedwede relevante Äußerung einzelner Personen im Internet (Social Media etc.) eingeführt werden soll – oder diese über entsprechende Risiken di- verser Plattform-Anbieter eben de facto verunmöglicht wird, dann bekommt die Vorlage natür- lich einen ganz anderen Kontext. Und eine gesellschaftliche Auswirkung, die so im Sinn der Men- schenrechte und Grundfreiheiten so nicht hingenommen und verfassungsrechtlich einfach so durchgewunken werden kann. Nach der ohnehin schon demokratiepolitisch höchst bedenklichen Entwicklung der Aufweichung bzw. schon gar nicht mehr gegebenen demokratischen Gewaltenteilung und der Gängelung der früher investigativen und freien Presse über direkte politische Kontrolle oder relevanter Geld- flüsse aus Steuergeldern wäre somit in Österreich auch die letzte politisch nicht kontrollierte freie Meinungsäußerung und Informationsweitergabe Geschichte oder zumindest unter massi- ver Bedrohung durch mögliche nachfolgende Repressalien auf persönlicher Ebene – für Kritiker ebenso wie für Whistleblower. Hierzu zitieren wir aus der Stellungnahme der Datenschutzbehörde zu diesem Entwurf: Die Da- tenschutzbehörde weist zunächst – im Lichte der Erklärung 1/2025 des EDSA zur Altersfeststellung (angenommen am 11. Februar 2025) – ausdrücklich darauf hin, dass angesichts der Vielfalt und Schwere der Risiken, die mit Altersfeststellungssystemen verbunden sind, insbesondere wenn Aus- weisdokumente oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie biometrische Daten verarbeitet werden, größte Aufmerksamkeit darauf verwendet werden sollte, jeden unnötigen Zu- gang zu personenbezogenen Daten sowie jede unnötige Verarbeitung, gemeinsame Nutzung und Speicherung von personenbezogenen Daten zu vermeiden. Zudem bieten Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Altersfeststellung auch keine Garantie dafür, dass ein berechtigter oder unberech- tigter Zugriff auf personenbezogene Daten nicht doch die Rechte natürlicher Personen beeinträch- tigt. (Zitat Ende) Zustelladresse: Gerhard Kuchta, Nikischgasse 8/13, A-1140 Wien http://www.demokratische-alternative.at/ Seite 2 / 3 Partei zur nachhaltigen Neuorientierung in Politik und Gesellschaft Das alles wird aber ohne entsprechende Vorkehrungen des Gesetzgebers, die solche Risiken ent- sprechend abfedern, den Anbietern überantwortet, die aufgrund dessen maßgebliche Risiken eingehen müssten – für Aspekte, die der Gesetzgeber selbst gar nicht zu lösen vermag oder überhaupt zu lösen bereit ist. Dies bedeutet aber letztendlich, dass Anbieter, die solche Vorkehrungen nicht treffen können - oder nicht mit einem für sie vertretbaren Kostenaufwand – ihren Betrieb einstellen müssten. Was letztendlich einen massiven Eingriff in den Markt für Internetdienstleistungen bedeuten würde. Und zwar ganz ungeachtet davon, ob diese Anbieter überhaupt Dienste bereitstellen, die für die angeblich hier im Entwurf zu schützende Altersgruppe eine relevante Gefahr darstellen könnten. Womöglich würden hier sogar Anbieter betroffen sein, die eine Hilfsplattform für ge- nau die zu schützende Personengruppe anbieten. Wobei uns auch bisher als Demokratische Alternative bisher niemand zu erklären vermochte, welche psychisch relevanten sensiblen Gegebenheiten genau bis zum 14. Geburtstag einer Per- son vorhanden sind, dann aber nicht mehr. Was unseren präventiven statt prohibitiven Ansatz – auch zu diesem Thema – weiter unter- streicht. Für die Gerhard Kuchta (Vorsitzender) Zustelladresse: Gerhard Kuchta, Nikischgasse 8/13, A-1140 Wien http://www.demokratische-alternative.at/ Seite 3 / 3