Zant, Henrik (179/SN-132/ME)
Haltung
gemischt
Schlagwörter
Rechtliche Verweise
- Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
- KommAustria-Gesetz
- Änderung (132/ME)
Forderungen
- Konsequente Regulierung und Verbot suchtfördernder Designelemente und Geschäftsmodelle der Plattformen
- Vermeidung von Anreizen zur Kontoerstellung durch die technische Ausgestaltung der Alterskontrolle (Nudging through Friction)
- Gesetzliche Verankerung der Software-Neutralität, um Diskriminierung aufgrund von Betriebssystem oder Hardware zu verhindern
- Beschränkung der Hardware-Attestierung ausschließlich auf die Prüfung des kryptografischen Schlüsselmaterials
- Gewährleistung der Interoperabilität durch Akzeptanz aller staatlich zertifizierten Sicherheitsmodule (z. B. Secure Elements, Smartcards, USB/NFC-Tokens)
- Verpflichtung auf offene Standards und öffentlich verfügbaren Treibercode für externe Sicherheitsmodule
- Beschränkung auf eine reine Schlüssel-Attestierung anstelle einer Betriebssystem-Zertifizierung
- Vermeidung der Koppelung der Softwareausführung an eine staatliche Zertifizierungsliste
- Ermöglichung der Nutzung externer Hardware (z. B. Smartcards, USB-Token) mit offenen Treibern
Volltext ↗ Parlament.gv.at
Stellungnahme Alterskontrolle - Audiovisuelle
Mediendienste-Gesetz, KommAustria-Gesetz,
Änderung (132/ME)
Leider muss zunächst die Abwesenheit einer ausführlichen Technikfolgenabschätzung und
einer Gegenüberstellung verschiedener Ansätze festgestellt werden, welche Kinder und
Jugendliche vor Gefahren, insbesondere bei Social Media, schützen könnten. In der Folge
werden die Risiken der gewählten Alterskontrolle kaum beleuchtet und sinnvolle Alternativen
zum Schutz aller Nutzer*innen unzureichend berücksichtigt.
Ich halte es für begrüßenswert, dass der Gesetzgeber suchtfördernde Designfunktionen wie
"algorithmische Empfehlungssysteme" und "Infinite Scroll" benennt und problematisiert.
Solche manipulativen Mechanismen bedrohen jedoch nicht nur Kinder und Jugendliche,
sondern die digitale Gesundheit und Autonomie aller Menschen. Anstatt bei der Wurzel des
Problems anzusetzen, indem der Gesetzgeber die Plattformen selbst, ihre Geschäftsmodelle
und suchtfördernden Designelemente konsequent reguliert und verbietet, verlagert er die
Verantwortung auf die Nutzer*innen und zwingt sie zu Alterskontrollen im Netz.
In diesem Zusammenhang schließe ich mich der ausführlichen Stellungnahme von
epicenter.works (Digitaler Ausweiszwang – Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz,
KommAustria-Gesetz, Änderung (132/ME)) an und unterstütze deren Forderungen.
Ergänzend dazu möchte ich im Folgenden weitere Anmerkungen zur technischen
Ausgestaltung der Altersverifikation einbringen:
Registrierungsdruck und Datenschutzrisiken durch
Fehlanreize
Im Gesetzesentwurf heißt es:
"Erfolgt der Zugang zur Video-Sharing-Plattform über ein individuelles Nutzerkonto, so ist
die Altersverifikation hinsichtlich der Inhaberin bzw. des Inhabers des Nutzerkontos nur
einmal durchzuführen, es sei denn, der Plattform-Anbieter verfügt über konkrete
Anhaltspunkte dafür, dass das Nutzerkonto die Inhaberin bzw. den Inhaber gewechselt hat
oder von mehreren Personen genutzt wird."
Nutzer*innen, die eine Plattform bislang ohne Nutzerkonto verwendet haben, müssten bei
jedem wiederkehrenden Besuch erneut die Alterskontrolle durchführen. Dadurch entsteht
ihnen ein deutlicher Aufwandsnachteil gegenüber registrierten Nutzer*innen.
Da wiederholte Alterskontrollen als störend empfunden werden, erzeugt die Regelung einen
subtilen Druck: Nicht-registrierte Nutzer*innen werden dazu bewegt, doch ein Konto
anzulegen ("Nudging through Friction"). Von diesem Effekt profitieren vor allem die
Plattformen. Ein eigenes Nutzerkonto erleichtert es ihnen erheblich, personen- und
geräteübergreifende Daten zu verknüpfen.
Plakativ gesagt: Dieser Gesetzesentwurf liefert suchtfördernden Plattformen einen Hebel,
um noch umfassender Daten zu sammeln und das Nutzerverhalten zielgerichteter zu
steuern.
Beschränkung der Attestierung auf Schlüsselmaterial in
Hardware
Vorgeschlagene Ergänzungen zum Gesetzestext
(Formulierungsvorschlag)
Software-Neutralität
Software, die zur Durchführung von Altersverifikationen, zur Bereitstellung oder Nutzung
digitaler Identitätsnachweise oder zur Erfüllung verwandter gesetzlicher Vorgaben
eingesetzt wird, darf ihre Funktion nicht aufgrund der vom Nutzer gewählten Software-,
App- oder Hardware-Umgebung verweigern oder einschränken. Dieses Verbot umfasst
Einschränkungen aufgrund des Betriebssystems, benutzerdefinierter Firmware, des
Bootloader-Status, und der OS- bzw. App-Integrität.
Bereichsbeschränkte Schlüssel-Attestierung & Interoperabilität
(1) Abweichend von der Software-Neutralität darf für die Nutzung von Altersverifikation oder
zur eID-Nutzung verlangt werden, dass kryptografisches Schlüsselmaterial isoliert von
einem zertifizierten Sicherheitsmodul generiert und verwaltet werden. Hardware-
Attestierung darf ausschließlich zulässig sein, um zu prüfen, ob das Schlüsselmaterial von
einem zertifizierten Hardwaremodul generiert wurde.
(2) Wird ein Sicherheitsmodul verlangt, müssen alle Sicherheitsmodule akzeptiert werden,
die durch ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies staatliches Verfahren
zertifiziert wurden. Dies umfasst integrierte Smartphone-Sicherheitsmodule (Secure
Elements), externe Chipkarten (Smartcards) sowie USB-/NFC-Tokens. Die Kommunikation
mit externen Sicherheitsmodulen muss auf offenen Standards basieren und der Treibercode
muss öffentlich verfügbar sein.
Begründung
Eine ausgewogene Bewertung von Attestierungsanforderungen erfordert eine sorgfältige
Abwägung zwischen dem Umfang dessen, was attestiert wird, dem tatsächlichen
Sicherheitsgewinn und den gesellschaftlichen Risiken. Dies gilt nicht nur für die hier konkret
verhandelte Altersverifikation, sondern grundsätzlich für alle eID-Systeme und staatlich
geforderten Verifikationsverfahren, bei denen das private Endgerät der Nutzer*innen eine
Rolle spielt.
Bei digitalen Identitätsnachweisen und Systemen zur Altersverifikation werden Vorgaben zur
sicheren Handhabung von Zugangsdaten häufig als Mandat für eine vollständige
Attestierung des Betriebssystems und der Anwendung interpretiert. Eine Ausweitung der
Attestierung auf höhere Ebenen des Software-Stacks bringt jedoch einen verringerten
zusätzlichen Sicherheitsgewinn: Während ein Hardware-Sicherheitsmodul eine
überschaubare Angriffsfläche und Komplexität aufweist, ist ein Betriebssystem mit mehreren
Millionen Codezeilen deutlich komplexer und anfälliger für Sicherheitsfehler. Kurzum: Reine
Schlüssel-Attestierung ist sicher, solange das Sicherheitsmodul sicher ist. App-Attestierung
benötigt hingegen zusätlich ein sicheres Betriebssystem. Damit ist App-Attestierung fragil,
wodurch der erwartbare Sicherheitszugewinn eher gering ausfällt.
In der Konsequenz führt App-Attestierung zu einer Sicherheitsasymmetrie zwischen
Angreifer*innen und legitimen Nutzer*innen. Es ist nachgewiesen, dass selbst moderne
Geräte mit den neuesten Sicherheits-Patches zur Laufzeit manipuliert werden können.
Angreifer*innen, die im großen Stil operieren, haben starke Anreize, ein Gerät zu
manipulieren und Laufzeit-Hooking- bzw. Spoofing-Techniken einzusetzen, um die App-
Attestierung zu umgehen, und damit genau die Angriffe auszuführen, vor denen die App-
Attestierung schützen soll.
In der Praxis müssen Anbieter von Verifikationslösungen zahlreiche Geräte unterstützen, um
eine breite Nutzung der App zu ermöglichen. Viele der sich im Umlauf befindlichen Geräte
verwenden veraltete und unsichere Systemkomponenten. Das Schutzniveau der App-
Attestierung generell gleicht damit praktisch dem des schwächsten unterstützten Geräts.
Damit haben selbst weniger technisch versierte Angreifer*innen die Möglichkeit, die App-
Attestierung zu umgehen. Umgekehrt werden ehrliche Nutzer*innen, die
datenschutzfreundliche, sicherheitsgehärtete, angepasste oder selbst kompilierte
Betriebssysteme nutzen, effektiv von grundlegenden Diensten ausgeschlossen. Dies führt
zu dem praktischen Paradoxon, dass veraltete Geräte mit einem Standard-Betriebssystem
und bekannten Sicherheitslücken akzeptiert werden, während vollständig aktualisierte,
sicherheitsgehärtete alternative Betriebssysteme allein aufgrund fehlender Einträge in einer
staatlichen Zertifizierungsliste abgelehnt werden.
Darüber hinaus führt eine Attestierung auf Betriebssystemebene zu schweren
Marktverzerrungen und systemischen Risiken. Der ressourcenintensive Prozess der
Zertifizierung von Betriebssystemen schafft hohe administrative Hürden, die vor allem kleine
Softwareanbieter, Nischen-Distributionen und Open-Source-Projekte übermäßig
benachteiligen und die Dominanz etablierter Big-Tech-Monopole verstärken.
Der wichtigste Punkt ist: Wird die Softwareausführung an eine Betriebssystem-Zertifizierung
geknüpft, erhält der Staat ein mächtiges Druckmittel: Er kann von Herstellern übergriffige
oder datenschutzfeindliche Funktionen verlangen, um ihren Marktzugang zu gewähren. Eine
reine Schlüssel-Attestierung verhindert dieses Risiko vollständig.
Eine Beschränkung auf reine Schlüssel-Attestierung kann ein guter Kompromiss sein. Das
Sicherheitsmodul führt nur minimalen Code aus und hat dadurch eine sehr geringe
Angriffsfläche. Es schützt dadurch das verwendete Schlüsselmaterial wirksam vor Klonen,
Auslesen und Missbrauch. Wenn die Attestierung auf den Schlüssel fokussiert bleibt und
externe Hardware (wie Smartcards oder USB-Token) mit offenen Treibern verfügbar sind,
entsteht Vertrauen bei den Nutzer*innen, während gleichzeitig die staatliche Kontrolle über
die Betriebssystemwahl vermieden wird.