Justinek, Dietmar (191/SN-132/ME)
Haltung
ablehnend
Schlagwörter
Rechtliche Verweise
- Entscheidung Nr. 2026-911 DC vom 14. August 2026 (Conseil constitutionnel)
- Art. 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789
- DSGVO
Forderungen
- Abstand vom Gesetzesvorhaben nehmen beziehungsweise das Verfahren einstellen
- Höherer Stellenwert für Medienbildung im Bildungssystem
- Veröffentlichung sämtlicher verfassungs- und datenschutzrechtlicher Prüfungen, insbesondere der Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Umfassende Berücksichtigung der betroffenen Grundrechte
Volltext ↗ Parlament.gv.at
Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben Meine Position zum Vorhaben Ich lehne den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. Nach meinem Verständnis führt er faktisch eine verpflichtende Alters- bzw. Identitätsverifizierung für alle Österreicherinnen und Österreicher ein und wirft damit erhebliche verfassungsrechtliche, datenschutzrechtliche und gesellschaftspolitische Fragen auf. Wesentliche Einwände gegen den Gesetzesentwurf 1. Kinderschutz und Medienkompetenz Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges und legitimes Ziel. Gleichzeitig halte ich den Ausbau der Medienkompetenz für eine wesentlich nachhaltigere Maßnahme. Anstatt auf weitreichende Zugangskontrollen zu setzen, sollte Medienbildung einen deutlich höheren Stellenwert im Bildungssystem erhalten. Modelle wie jene in Dänemark könnten dabei als Orientierung dienen. 2. Verantwortung der Eltern Die primäre Verantwortung für die Erziehung von Kindern liegt bei den Eltern. Staatliche Schutzmaßnahmen können diese Verantwortung unterstützen, sollten sie jedoch nicht pauschal ersetzen. Der Gesetzesentwurf verschiebt nach meiner Auffassung die Verantwortung in einem zu großen Ausmaß vom Elternhaus auf den Staat. 3. Grundrechte und Verhältnismäßigkeit Der französische Conseil constitutionnel hat mit seiner Entscheidung Nr. 2026-911 DC vom 14. August 2026 ein vom Parlament beschlossenes allgemeines Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige aufgehoben. Ausgangspunkt der Entscheidung war die durch Art. 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 geschützte Kommunikations- und Meinungsfreiheit. Der Verfassungsrat hat den Schutz Minderjähriger ausdrücklich als legitimes Ziel anerkannt, jedoch festgestellt, dass dieses Ziel nicht jeden Eingriff rechtfertigt. Ein pauschales Verbot wurde als unverhältnismäßiger Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit beurteilt. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen: • Wie wurde diese Entscheidung bei der Erarbeitung des vorliegenden Gesetzesentwurfs berücksichtigt? • Wurde eine umfassende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt? • Falls ja, mit welchem Ergebnis? • Wird diese Prüfung veröffentlicht und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? 4. Staatliche Kontrolle des Internetzugangs Eine staatliche Kontrolle von Internetzugängen beziehungsweise der Nutzung digitaler Kommunikationsdienste ist aus meiner Sicht abzulehnen. Das Internet ist ein zentraler Raum für Informationsbeschaffung, freien Meinungsaustausch und gesellschaftliche Teilhabe. Eingriffe in diesen Bereich bedürfen daher besonders strenger Rechtfertigung. 5. Datenschutz und Datensicherheit Der Gesetzesentwurf wirft erhebliche Datenschutzfragen auf: • Wer erhält Zugriff auf die im Rahmen der Altersverifikation erhobenen Daten? • Wie wird jeder Zugriff dokumentiert und kontrolliert? • Welche Stellen sind für die Datenverarbeitung verantwortlich? • Gilt das österreichische Datenschutzrecht bzw. die DSGVO uneingeschränkt für alle beteiligten Unternehmen (auch ausserhalb der EU)? • Wo werden die Daten gespeichert? • Wie wird sichergestellt, dass Daten nicht außerhalb Österreichs oder der Europäischen Union verarbeitet oder weitergegeben werden? 6. Rechtsschutz für Betroffene Sollte eine Altersüberprüfung fehlschlagen oder zu einem unrechtmäßigen Ausschluss führen, bestehen aus meiner Sicht wesentliche Fragen zum Rechtsschutz: • Welche Rechtsmittel stehen Betroffenen zur Verfügung? • Erfolgt eine formelle behördliche Entscheidung in Form eines Bescheides? • Besteht ein Recht auf Beschwerde oder Berufung? • Wie sieht der konkrete Instanzenzug aus? 7. Umfang des Gesetzes und parlamentarische Kontrolle Es stellt sich die Frage, ob die vom Gesetz erfassten Plattformen ausreichend bestimmt und abschließend definiert sind. Insbesondere sollte ausgeschlossen werden, dass das zuständige Ministerium durch Verordnung den Anwendungsbereich des Gesetzes nachträglich und ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle wesentlich erweitern kann. 8. Transparenz gegenüber der Bevölkerung Eine Altersverifikation betrifft letztlich alle Nutzerinnen und Nutzer – nicht nur die Bürger unter 14 Jahren. Der dazu notwendige Verifizierungsprozess kann nachvollziehbar machen, welche Dienste und Plattformen von Personen genutzt werden. Daher stellen sich folgende Fragen: • Wie wird ein Missbrauch dieser Daten verhindert? • Welche Maßnahmen greifen, wenn ein Missbrauch außerhalb Österreichs oder außerhalb der EU erfolgt? • Wie können Betroffene die Löschung ihrer Daten verlangen? • Wie wird die Durchsetzung dieses Anspruchs bei Datenverarbeitungen im Ausland gewährleistet? • Wie können Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die über sie gespeicherten Daten erhalten? • Welche konkreten Transparenzmaßnahmen sind vorgesehen? Verbesserungsvorschlag Ich ersuche um eine umfassende Berücksichtigung der betroffenen Grundrechte sowie um die Veröffentlichung sämtlicher verfassungs- und datenschutzrechtlicher Prüfungen, insbesondere der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Schlussfolgerung Aufgrund der dargestellten verfassungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und gesellschaftspolitischen Bedenken spreche ich mich gegen die Einführung des vorliegenden Gesetzesentwurfs aus und rege an, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen beziehungsweise das Verfahren einzustellen.