Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit (158/SN-132/ME)
Haltung
gemischt
Schlagwörter
Rechtliche Verweise
- Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
- KommAustria-Gesetz
- Ministerialentwurf 91/SN-132/ME
Forderungen
- Einrichtung niederschwelliger Meldesysteme und konsequente Strafverfolgung bei digitaler Gewalt (z.B. Grooming, Cybermobbing)
- Verankerung von Medienkompetenz im Bildungssystem durch qualitätsvolle Fortbildungen für Pädagogen sowie Inputs von Experten und Peers
- Schaffung von Angeboten zur Elternbildung im Bereich Medienkompetenz
- Aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Gesetzgebungsprozess
- Prüfung eines Stufenmodells bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten für verschiedene Altersgruppen älterer Jugendlicher
- Ausweitung der Gestaltungsvorschriften gegen suchtfördernde Mechanismen auf alle Nutzergruppen (nicht nur Kinder und Jugendliche)
- Einbeziehung von Anbietern von Wetten und Glücksspielen in die Regulierung
- Umsetzung von Awareness-Kampagnen für Erwachsene zur Aufklärung über die Gefahren digitaler Suchtmechanismen
- Mitwirkung an der Gestaltung der notwendigen Begleitmaßnahmen auf beratender und pädagogischer Ebene
Volltext ↗ Parlament.gv.at
Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit
Franz-Josefs-Kai 27
1010 Wien
Tel.: +43 670 6547 490
E-Mail: service@obds.at
Web: www.obds.at
ZVR 275736079
An das
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur,
Medien und Sport
E-Mail: medienrecht@bmwkms.gv.at sowie Post.VII-2@bka.gv.at sowie per Upload auf parlament.gv.at
Öffentliche Stellungnahme des Österreichischen Berufsverbands der Sozialen Arbeit zum
Ministerialentwurf betreffende Änderung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes und
KommAustria-Gesetzes, Änderung (91/SN-132/ME)
Sehr geehrter Herr Vizekanzler Andreas Babler, MSc,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin MMag.a Michaela Schmidt
sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Einladung zur Stellungnahme zu o.g. Gesetzesvorhaben, der wir gerne
nachkommen.
Als Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit (obds), möchten wir zu Beginn festhalten,
dass der Erstentwurf inklusive Vorblatt und Erläuterungen für die geplanten Änderungen in seiner
Gesamtheit sehr ausgewogen und sowohl in der inhaltlichen Begründung als auch der konkreten
Ausformulierung der Gesetzestexte geeignet erscheint, einem Aspekt der schädlichen Social-
Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen entgegen zu treten. Es ist gut, dass daran
festgehalten wird, Initiativen zur Einführung einer EU-weiten Regelung zu unterstützen. Aufgrund
der zu erwartenden langen Verfahrensdauer braucht es vorab jedoch nationale Regelungen, die
als Grundlage für künftige transnationale Lösungen herangezogen werden können.
Wir begrüßen insbesondere, dass von einer expliziten Nennung von Plattformen Abstand
genommen wurde und stattdessen auf die schädlichen Mechanismen verwiesen wird, die zu
Sucht oder suchtähnlichen Verhaltensweisen führen. So wird einerseits erreicht, dass neu
aufkommende Apps ebenfalls umfasst sind, andererseits gibt es bestehenden Plattformen die
Möglichkeit, jene Elemente, die eine möglichst lange und häufige Nutzung herbeiführen (z.B.
Belohnungen oder deren Entzug, Endlosschleifen etc.) abzustellen oder zumindest zu verändern
– im Idealfall für alle Nutzer*innen, nicht nur für Kinder und Jugendliche.
Selbstverständlich braucht es Kontrollstellen, Konsequenzen für Plattformen und Dienste bei
laufende Gesetzesanpassungen an neue Entwicklungen, denn
Nichteinhaltung, sowie
Anbieter*innen von Video-Sharing-Plattformen und suchtfördernden Diensten werden ihr
wichtigstes Geschäftsmodell nicht einschränken. Wäre dem so, hätten in der jüngeren
Vergangenheit bereits seitens der Plattformen glaubhafte Entwicklungen stattgefunden.
Wir befürworten, dass nach dem Verursacher*innenprinzip vorgegangen wird und die
Anbieter*innen in die Pflicht genommen bzw. ihre kindeswohlgefährdenden Designmerkmale
konkret benannt werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss immer vor
wirtschaftlichen
ist die Trennung von
Anbietern*innen der Systeme für die Altersverifikation von den Bereitsteller*innen der Video-
Sharing-Plattformen.
Interessen stehen! Ausdrücklich zu begrüßen
Aus Sicht des Österreichischen Berufsverbandes der Sozialen Arbeit kommen folgende Aspekte
zu kurz und sollen noch berücksichtigt werden:
Es braucht mehr Schutz vor Gewalt im Digitalen Raum! Für Gewaltformen wie Grooming,
Cybermobbing etc. fordern wir Meldesysteme, die niederschwellig genutzt werden können, rasch
handeln und konsequente Strafverfolgung ermöglichen.
Zur Förderung von Medienkompetenz braucht es im Bildungssystem Angebote, die früh genug
ansetzen, da es sich um eine zentrale Lebenskompetenz handelt. Es reicht nicht aus,
Lehrer*innen und Pädagog*innen in Schnellkursen zu schulen, sondern benötigt qualitätsvolle
Fortbildungsangebote und Inputs für Kinder und Jugendliche von Expert*innen und Peers. Auch
in der Erwachsenenbildung (z.B. Elternbildung) sind diesbezüglich Angebote zu setzen! Die
jetzigen Elterngenerationen wurden selbst nie auf diese Herausforderungen vorbereitet!
Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche selbst am Prozess beteiligt werden! Dies erhöht nicht
nur die Wahrscheinlichkeit, dass die angestrebten Ziele eher erreicht werden, sondern die
Akzeptanz dieser Schutzmaßnahmen. Es geht nicht nur darum, zeitlich beschränkt den Zugang
zu gewissen Gefahren zu verhindern, sondern langfristig Kompetenzen zu entwickeln und zu
fördern, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien und Plattformen, die diese
verbreiten, ermöglichen. Nur so kann gewährleistet werden, dass künftige Generationen einen
möglichst breiten Zugang zu Informationen haben und diesen nachhaltig und sinnvoll für die
Gesellschaft nutzen können.
Anzudenken ist, ob es für ältere Jugendliche noch Einschränkungen bei Social-Media-Angeboten
braucht und welchen Nutzen ein Stufenmodell bei Nutzungsmöglichkeiten und Umfang für
unterschiedliche Altersgruppen hätte.
Da die süchtig machenden Algorithmen nicht nur auf Kinder und Jugendliche wirken, sondern
auch eine große Anzahl an Erwachsenen Suchtverhalten zeigt, sollte das Ziel sein, dass Medien
und Plattformen für alle Nutzer*innen so gestaltet sein müssen, dass die auf ein häufiges und
langes Verwenden gerichteten Mechanismen, hintangehalten und auch Anbieter von Wetten und
Glücksspielen in den Fokus genommen werden.
Erwachsenen sind auch in einer wesentliche Vorbildfunktion, weshalb es dringend auch
Awareness-Kampagnen braucht, die auf die Gefahren hinweisen. Als positives Beispiel wird auf
die Broschüre „Bildschirmfrei von Null bis Drei“ des Sozialministeriums verwiesen, deren Inhalte
auf alle Altersgruppen umgelegt werden können.
Die im Österreichischen Berufsverbandes der Sozialen Arbeit vertretenen Professionist*innen der
Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen arbeiten täglich mit Personengruppen, die vom
Regelungsgegenstand dieser Gesetze umfasst sind und verfügen daher über umfassende
Expertise, um an der Gestaltung der notwendigen Begleitmaßnahmen auf beratender und
pädagogischer Ebene mitzuwirken.
Für weiterführende Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.
Wien, am 17.09.2026
für den obds
DSA Christoph Krenn
Sozialarbeiter und Vorsitzender
DSA Julia Pollak
Sozialarbeiterin und Geschäftsführerin
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