Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit (158/SN-132/ME)

📋 158/SN-132/ME 📅 17.09.2026 pdf Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

gemischt

Rechtliche Verweise

  • Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
  • KommAustria-Gesetz
  • Ministerialentwurf 91/SN-132/ME

Forderungen

  • Einrichtung niederschwelliger Meldesysteme und konsequente Strafverfolgung bei digitaler Gewalt (z.B. Grooming, Cybermobbing)
  • Verankerung von Medienkompetenz im Bildungssystem durch qualitätsvolle Fortbildungen für Pädagogen sowie Inputs von Experten und Peers
  • Schaffung von Angeboten zur Elternbildung im Bereich Medienkompetenz
  • Aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Gesetzgebungsprozess
  • Prüfung eines Stufenmodells bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten für verschiedene Altersgruppen älterer Jugendlicher
  • Ausweitung der Gestaltungsvorschriften gegen suchtfördernde Mechanismen auf alle Nutzergruppen (nicht nur Kinder und Jugendliche)
  • Einbeziehung von Anbietern von Wetten und Glücksspielen in die Regulierung
  • Umsetzung von Awareness-Kampagnen für Erwachsene zur Aufklärung über die Gefahren digitaler Suchtmechanismen
  • Mitwirkung an der Gestaltung der notwendigen Begleitmaßnahmen auf beratender und pädagogischer Ebene

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit Franz-Josefs-Kai 27 1010 Wien Tel.: +43 670 6547 490 E-Mail: service@obds.at Web: www.obds.at ZVR 275736079 An das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport E-Mail: medienrecht@bmwkms.gv.at sowie Post.VII-2@bka.gv.at sowie per Upload auf parlament.gv.at Öffentliche Stellungnahme des Österreichischen Berufsverbands der Sozialen Arbeit zum Ministerialentwurf betreffende Änderung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes und KommAustria-Gesetzes, Änderung (91/SN-132/ME) Sehr geehrter Herr Vizekanzler Andreas Babler, MSc, sehr geehrte Frau Staatssekretärin MMag.a Michaela Schmidt sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Einladung zur Stellungnahme zu o.g. Gesetzesvorhaben, der wir gerne nachkommen. Als Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit (obds), möchten wir zu Beginn festhalten, dass der Erstentwurf inklusive Vorblatt und Erläuterungen für die geplanten Änderungen in seiner Gesamtheit sehr ausgewogen und sowohl in der inhaltlichen Begründung als auch der konkreten Ausformulierung der Gesetzestexte geeignet erscheint, einem Aspekt der schädlichen Social- Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen entgegen zu treten. Es ist gut, dass daran festgehalten wird, Initiativen zur Einführung einer EU-weiten Regelung zu unterstützen. Aufgrund der zu erwartenden langen Verfahrensdauer braucht es vorab jedoch nationale Regelungen, die als Grundlage für künftige transnationale Lösungen herangezogen werden können. Wir begrüßen insbesondere, dass von einer expliziten Nennung von Plattformen Abstand genommen wurde und stattdessen auf die schädlichen Mechanismen verwiesen wird, die zu Sucht oder suchtähnlichen Verhaltensweisen führen. So wird einerseits erreicht, dass neu aufkommende Apps ebenfalls umfasst sind, andererseits gibt es bestehenden Plattformen die Möglichkeit, jene Elemente, die eine möglichst lange und häufige Nutzung herbeiführen (z.B. Belohnungen oder deren Entzug, Endlosschleifen etc.) abzustellen oder zumindest zu verändern – im Idealfall für alle Nutzer*innen, nicht nur für Kinder und Jugendliche. Selbstverständlich braucht es Kontrollstellen, Konsequenzen für Plattformen und Dienste bei laufende Gesetzesanpassungen an neue Entwicklungen, denn Nichteinhaltung, sowie Anbieter*innen von Video-Sharing-Plattformen und suchtfördernden Diensten werden ihr wichtigstes Geschäftsmodell nicht einschränken. Wäre dem so, hätten in der jüngeren Vergangenheit bereits seitens der Plattformen glaubhafte Entwicklungen stattgefunden. Wir befürworten, dass nach dem Verursacher*innenprinzip vorgegangen wird und die Anbieter*innen in die Pflicht genommen bzw. ihre kindeswohlgefährdenden Designmerkmale konkret benannt werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss immer vor wirtschaftlichen ist die Trennung von Anbietern*innen der Systeme für die Altersverifikation von den Bereitsteller*innen der Video- Sharing-Plattformen. Interessen stehen! Ausdrücklich zu begrüßen Aus Sicht des Österreichischen Berufsverbandes der Sozialen Arbeit kommen folgende Aspekte zu kurz und sollen noch berücksichtigt werden: Es braucht mehr Schutz vor Gewalt im Digitalen Raum! Für Gewaltformen wie Grooming, Cybermobbing etc. fordern wir Meldesysteme, die niederschwellig genutzt werden können, rasch handeln und konsequente Strafverfolgung ermöglichen. Zur Förderung von Medienkompetenz braucht es im Bildungssystem Angebote, die früh genug ansetzen, da es sich um eine zentrale Lebenskompetenz handelt. Es reicht nicht aus, Lehrer*innen und Pädagog*innen in Schnellkursen zu schulen, sondern benötigt qualitätsvolle Fortbildungsangebote und Inputs für Kinder und Jugendliche von Expert*innen und Peers. Auch in der Erwachsenenbildung (z.B. Elternbildung) sind diesbezüglich Angebote zu setzen! Die jetzigen Elterngenerationen wurden selbst nie auf diese Herausforderungen vorbereitet! Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche selbst am Prozess beteiligt werden! Dies erhöht nicht nur die Wahrscheinlichkeit, dass die angestrebten Ziele eher erreicht werden, sondern die Akzeptanz dieser Schutzmaßnahmen. Es geht nicht nur darum, zeitlich beschränkt den Zugang zu gewissen Gefahren zu verhindern, sondern langfristig Kompetenzen zu entwickeln und zu fördern, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien und Plattformen, die diese verbreiten, ermöglichen. Nur so kann gewährleistet werden, dass künftige Generationen einen möglichst breiten Zugang zu Informationen haben und diesen nachhaltig und sinnvoll für die Gesellschaft nutzen können. Anzudenken ist, ob es für ältere Jugendliche noch Einschränkungen bei Social-Media-Angeboten braucht und welchen Nutzen ein Stufenmodell bei Nutzungsmöglichkeiten und Umfang für unterschiedliche Altersgruppen hätte. Da die süchtig machenden Algorithmen nicht nur auf Kinder und Jugendliche wirken, sondern auch eine große Anzahl an Erwachsenen Suchtverhalten zeigt, sollte das Ziel sein, dass Medien und Plattformen für alle Nutzer*innen so gestaltet sein müssen, dass die auf ein häufiges und langes Verwenden gerichteten Mechanismen, hintangehalten und auch Anbieter von Wetten und Glücksspielen in den Fokus genommen werden. Erwachsenen sind auch in einer wesentliche Vorbildfunktion, weshalb es dringend auch Awareness-Kampagnen braucht, die auf die Gefahren hinweisen. Als positives Beispiel wird auf die Broschüre „Bildschirmfrei von Null bis Drei“ des Sozialministeriums verwiesen, deren Inhalte auf alle Altersgruppen umgelegt werden können. Die im Österreichischen Berufsverbandes der Sozialen Arbeit vertretenen Professionist*innen der Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen arbeiten täglich mit Personengruppen, die vom Regelungsgegenstand dieser Gesetze umfasst sind und verfügen daher über umfassende Expertise, um an der Gestaltung der notwendigen Begleitmaßnahmen auf beratender und pädagogischer Ebene mitzuwirken. Für weiterführende Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung. Wien, am 17.09.2026 für den obds DSA Christoph Krenn Sozialarbeiter und Vorsitzender DSA Julia Pollak Sozialarbeiterin und Geschäftsführerin 2