Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Glawischnig, Michaela (85/SN-132/ME)

📋 85/SN-132/ME 📅 08.08.2026 👍 4 Unterstützungen pdf Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

gemischt

Schlagwörter

Soziale Medien psychische Gesundheit Kinder und Jugendliche Regulierung Altersverifikation Schutzmaßnahmen soziale Medien Jugendschutz Algorithmen Datenmonetarisierung politische Einflussnahme Minderjährige Psychische Gesundheit Vorsorgeprinzip Digitale Teilhabe Risikoschutz Nutzungsdauer Suchtverhalten Smartphone-Nutzung TikTok Nutzungsqualität Nutzungsverhalten Cyberbullying soziale Unterstützung Risiken Chancen Depressionssymptome Lebenszufriedenheit Längsschnittstudien Interventionsstudien Mediennutzung Cybermobbing Online-Plattformen VLOPs Risikobasierter Ansatz nutzergenerierte Videos EUDI-Wallet Kinderschutz DSA Verantwortungsverteilung soziale Netzwerke Medienkompetenz Smartphone-Verbot Bildungseinrichtungen Smartphone-Verbote Datenschutz Elternkontrolle Bildschirmzeit technische Schutzmaßnahmen Kinder- und Jugendschutz Zero-Knowledge-Proofs Datenminimierung Social Media KI-basierte Inhaltsmoderation Minderjährenschutz Aufmerksamkeitsökonomie digitale Teilhabe Inhaltsmoderation Mindestalter Nutzerkontrolle Smartphoneverbot Digitale Bildung Suchtprävention Risikoanalyse Public-Health-Kampagne unabhängige Forschung Datenzugang Prävention digitale Resilienz Künstliche Intelligenz Digitale Identität Digital Services Act Maschinelles Lernen Neuronale Netze Kryptografie Mentale Gesundheit Zertifikate mentale Gesundheit Kindes- und Jugendalter Desinformation digitale Mündigkeit Handynutzung Grundschule Medienbildung Jugendliche Elternschaft Leopoldina Wissenschaftssystem Kulturgutschutz Generative KI Notfallvorsorge Politikberatung

Rechtliche Verweise

  • EuGH, C-604/22, IAB Europe
  • Koalitionsvertrag 2025
  • Artikel 17 der Konvention über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention, KRK)
  • AEUV Art. 191
  • EuGH, C-477/14 (Pillbox 38)
  • EuGH, C-236/01 (Monsanto)
  • EuGH, C-157/96 (National Farmers’ Union)
  • Digital Services Act (DSA)
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Richtlinie 2010/13/EU (AVMD-RL)
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Verordnung (EU) 2016/679
  • Artikel 8 DSGVO
  • Artikel 12 Absatz 1 Halbsatz 2 DSGVO
  • Verordnung (EU) 2022/2065
  • Artikel 14 Absatz 3 DSA
  • Artikel 27 DSA
  • Artikel 28 DSA
  • Artikel 34 DSA
  • Artikel 35 DSA
  • eIDAS-Verordnung
  • eIDAS-2.0-Verordnung
  • Verordnung (EU) 910/2014
  • Verordnung (EU) 2024/1183
  • DSA
  • DSGVO
  • AVMD-RL
  • JMStV
  • Online Safety Amendment (Social Media Minimum Age) Act 2024
  • Florida House Bill 3 2024
  • Louisiana Senate Bill 162
  • Stop Addictive Feeds Exploitation (SAFE) For Kids Act (New York Bill No. S7694A)
  • Utah Minor Protection in Social Media Act (S.B. 194)
  • European Framework for the Digital Competence of Educators (DigCompEdu)
  • Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Artikel 56 Absatz 5
  • EU-KI-Verordnung (KI-VO)
  • Verordnung (EU) 2024/1689
  • EUDI-Wallet
  • Leitlinien der EU-Kommission zum Jugendschutz im Kontext von Online-Plattformen
  • Koalitionsvertrag von 2025
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) / Verordnung (EU) 2016/679
  • Digital Services Act (DSA) / Verordnung (EU) 2022/2065
  • Künstliche-Intelligenz-Verordnung (KI-VO) / Verordnung (EU) 2024/1689
  • eIDAS / Verordnung (EU) 910/2014
  • eIDAS 2.0 / Verordnung (EU) 2024/1183
  • EUV
  • AEUV
  • Regulation (EU) 2022/2065
  • Article 28(4) of Regulation (EU) 2022/2065
  • KOM/2000/0001
  • DS-GVO
  • BDSG
  • Digital Services Act
  • Art. 8 DS-GVO

Forderungen

  • Etablierung einer digitalen Infrastruktur zur Altersverifikation
  • Altersabhängige Zugangsbeschränkungen bei sozialen Medien
  • Elterliche Begleitung und Selbststeuerung
  • Ausgestaltung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche
  • Maßnahmen für Bildungseinrichtungen
  • Maßnahmen zur gesellschaftlichen Aufklärung
  • Maßnahmen zur Stärkung unabhängiger Forschung
  • Regulierung des Zugangs zu sozialen Medien für Minderjährige
  • Implementierung sicherer Voreinstellungen
  • Einführung verpflichtender Altersverifikationen bei digitalen Endgeräten und Angeboten
  • Erarbeitung einer nationalen Strategie Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt
  • Erarbeitung einer nationalen Strategie Mentale Gesundheit für junge Menschen
  • Anwendung des Vorsorgeprinzips (Precautionary Principle) zum Umgang mit Unsicherheiten
  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren sozialer Medien
  • Befähigung von Minderjährigen zu einem souveränen, reflektierten und kompetenten Umgang mit digitalen Medien
  • Durchführung zeitnaher Forschung zur verlässlichen Aufklärung des Zusammenhangs von sozialen Medien und psychischer Gesundheit
  • Kontinuierliche Evaluation und Anpassung von Interventionen zum Risikoschutz und zur Kompetenzvermittlung
  • Politischer Handlungsbedarf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit sozialen Medien
  • Intensivierung der Forschung zur besseren Verständnis der Wirkmechanismen der Social-Media-Nutzung in der Altersgruppe von Kindern und Jugendlichen
  • Sicherstellung, dass technische Altersverifikationsmaßnahmen mit klaren und durchsetzbaren Datenschutzanforderungen verbunden sind, um Missbrauch zu verhindern
  • Striktes und wirksames Nutzungsverbot für Kinder unter 13 Jahren
  • Altersgerechte Gestaltung sozialer Medien für 13- bis 17-Jährige mit deutlicher Einschränkung der Funktionalität
  • Technische Verbesserung und bessere Nutzbarkeit der elterlichen Nutzungsbegleitung für 13- bis 15-Jährige
  • Implementierung von Bildungsangeboten und Aufklärungskampagnen via Co-Design
  • Regelmäßige Prüfung der Einbeziehung von Messengerdiensten
  • Etablierung einer zuverlässigen, sicheren und datenschutzfreundlichen digitalen Infrastruktur zur Altersverifikation
  • Engagement der deutschen Bundesregierung auf EU-Ebene für entsprechende gesetzliche Regelungen
  • Verfügbarkeit der EUDI-Wallet mindestens ab 16 Jahren sowie Implementierung einer datensparsamen Altersverifikation
  • Ermöglichung des Nachweises elterlicher Zustimmung und Bestätigung des Mindestalters von 13 Jahren
  • Verbindliche Festlegung des Mindestalters für Social-Media-Accounts auf 13 Jahre
  • Verpflichtung der Anbieter zur Überprüfung von Altersgrenzen und Elternzustimmung
  • Bereitstellung technischer Möglichkeiten zur Nutzungsüberwachung und altersgemäßen Gestaltung für Eltern und Jugendliche
  • Definition verbindlicher Mindestanforderungen für Konten Minderjähriger (z. B. Verbot personalisierter Werbung, Verbot von Profiling und Infinite Scrolling für unter 16-Jährige)
  • Verpflichtung zur Implementierung systematischer Nutzungsunterbrechungen zur Vermeidung exzessiver Nutzung
  • Verpflichtung für Plattformbetreiber, vor Einführung neuer Features empirische Risikoanalysen (insbes. für 13- bis 17-Jährige) durchzuführen
  • Implementierung von nicht umgehbaren Nutzungsunterbrechungen/Hinweisen zur Bremsung impulsiven Verhaltens
  • Untersagung der Smartphone-Nutzung in Kitas und Schulen bis einschließlich Klasse 10
  • Verankerung und fächerübergreifender Unterricht eines digitalen Bildungskanons
  • Partizipative Erarbeitung von Curricula unter Einbeziehung von Lehrkräften, Kindern und Jugendlichen
  • Integration von Suchtpräventionsmaßnahmen in ganzheitliche Gesundheitskonzepte
  • Gezielte Fortbildung und Kompetenzstärkung von Fachkräften im Bildungssystem zur Erkennung problematischer Social-Media-Nutzung
  • Beschränkung der Nutzung sozialer Medien für schulische Zwecke auf ein Mindestmaß unter Bevorzugung datenschutzfreundlicher Alternativen
  • Durchführung einer breit angelegten, evidenzbasierten Public-Health-Aufklärungskampagne durch das BIÖG
  • Aufbau und Ausbau niedrigschwelliger Online- und Präsenz-Beratungsangebote zur Früherkennung und Frühintervention
  • Intensivierung der Förderung unabhängiger Forschung zu den Auswirkungen sozialer Medien auf die psychische Gesundheit
  • Gesetzliche Verpflichtung für Plattformanbieter zur Implementierung offener Schnittstellen (APIs) für wissenschaftliche Zwecke
  • Einführung einer gerichtlichen Begründungspflicht sowie hoher Geldstrafen bei unrechtmäßiger Verweigerung der Datenfreigabe
  • Entwicklung wissenschaftsbasierter und normativ fundierter Handlungsleitlinien zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt
  • Implementierung einer kombinierten, altersdifferenzierten Schutzstrategie
  • Verbot von Social-Media-Accounts für Kinder unter 13 Jahren
  • Einschränkung von Plattformfunktionen für 13- bis 17-Jährige (insb. Ausschluss personalisierter Werbung und individueller Nutzungsprofile)
  • Unterstützung elterlicher Begleitung für 13- bis 15-Jährige durch technische Lösungen
  • Einführung einer verlässlichen Infrastruktur zur Altersverifikation
  • Verbot der Smartphone-Nutzung in Bildungseinrichtungen bis einschließlich Klasse 10
  • Etablierung eines verbindlichen Bildungskanons zur Förderung des souveränen Umgangs mit sozialen Medien
  • Durchführung einer breit angelegten gesellschaftlichen Aufklärungskampagne
  • Förderung weiterer Forschung zu den Folgen problematischer Social-Media-Nutzung und Wirksamkeit von Interventionen
  • Einbettung des Jugendschutzes in eine umfassende deutsche und europäische Strategie für digitale Resilienz und Souveränität

Volltext ↗ Parlament.gv.at

2025 | Diskussion Nr. 40 Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Julia Brailovskaia | Johannes Buchmann | Ralph Hertwig | Thomas Metzinger Christian Montag | Ahmad-Reza Sadeghi | Silvia Schneider | Indra Spiecker gen. Döhmann | Annie Waldherr Impressum Herausgeber Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. – Nationale Akademie der Wissenschaften – Präsidentin: Prof. Dr. Bettina Rockenbach Jägerberg 1, 06108 Halle (Saale) Redaktion Dr. Charlotte Wiederkehr, Dr. Matthias Winkler Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina Kontakt: politikberatung@leopoldina.org Lektorat Jürgen Schreiber, Textkuss – Werkstatt für Sprache und Struktur, Halle (Saale) Titelgrafik Henrik Hofmeister, Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, unter Zuhilfenahme einer KI Gestaltung und Satz Klötzner Company Werbeagentur GmbH, Reinbek Druck Druck-Zuck GmbH, Seebener Str. 4, 06114 Halle (Saale) DOI https://doi.org/10.26164/leopoldina_03_01307 Lizenz Veröffentlicht unter der Creative Commons Lizenz CC BY-ND 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie, detaillierte bibliografische Daten sind im Internet unter https://portal.dnb.de abrufbar. Zitiervorschlag Brailovskaia, J., Buchmann, J., Hertwig, R., Metzinger, T., Montag, C., Sadeghi, A.-R., Schneider, S., Spiecker gen. Döhmann, I. & Waldherr, A. (2025): Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Diskussion Nr. 40, Halle (Saale): Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Redaktionsschluss Juli 2025  Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Julia Brailovskaia | Johannes Buchmann | Ralph Hertwig | Thomas Metzinger Christian Montag | Ahmad-Reza Sadeghi | Silvia Schneider | Indra Spiecker gen. Döhmann | Annie Waldherr Publikationen in der Reihe „Leopoldina Diskussion“ sind Beiträge der genannten Autorinnen und Autoren. Sie stellen nicht zwingend in allen Punkten einen Konsens aller Autorinnen und Autoren dar. Mit den Diskussionspapieren bietet die Akademie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, Denkanstöße zu geben oder Diskurse anzuregen und hierfür auch Empfehlungen zu formulieren. Die in Diskussionspapieren vertretenen Thesen und Empfehlungen stellen daher keine inhaltliche Positionierung der Akademie dar. 2 Inhalt Inhalt 1 2 Einleitung .......................................................... 4 Stand der Forschung ...................................... 10 2.1 Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen ........ 10 2.2 Chancen sozialer Medien ................................................ 13 2.3 Risiken sozialer Medien .................................................. 15 2.4 Zusammenfassung .......................................................... 19 3 Schutzmaßnahmen ........................................ 21 3.1 Staatliche Regulierung .................................................... 21 3.1.1 Rechtsrahmen in der EU und in Deutschland ........ 21 3.1.2 Regulierungsansätze außerhalb der EU ................. 26 3.2 Maßnahmen in Bildung und Wirtschaft .......................... 27 3.2.1 Bildungseinrichtungen ........................................... 27 3.2.2 Privatwirtschaftliche Unternehmen ....................... 29 3.3 Technische Umsetzung ................................................... 31 4 Handlungsempfehlungen ............................... 35 4.1 Maßnahmen zur Regulierung auf EU-Ebene und in Deutschland ................................................................ 36 4.1.1 Etablierung einer digitalen Infrastruktur zur Altersverifikation ................................................... 37 4.1.2 Altersabhängige Zugangsbeschränkungen bei sozialen Medien .................................................... 38 4.1.3 Elterliche Begleitung und Selbststeuerung ........... 38 4.1.4 Ausgestaltung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche .......................................................... 38 4.2 Maßnahmen für Bildungseinrichtungen ......................... 40 4.3 Maßnahmen zur gesellschaftlichen Aufklärung .............. 42 4.4 Maßnahmen zur Stärkung unabhängiger Forschung ...... 44 Inhalt 3 5 Fazit und Ausblick ........................................... 45 Glossare ......................................................... 48 Methodisches Glossar ............................................................. 48 Juristisches Glossar ................................................................. 49 Technisches Glossar ............................................................... 51 Literaturverzeichnis ........................................ 54 Mitwirkende ................................................... 70 4 Einleitung 1 Einleitung Gegenwärtig erleben wir eine globale Krise der psychischen Gesundheit junger Menschen. Zu diesem Schluss kommt zum Beispiel die Lancet Psychiatry Commission on Youth Mental Health. Die Autorinnen und Autoren schreiben: „Die sich häufenden Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass in vielen Ländern die psychische Gesundheit Heran- wachsender in den letzten zwei Jahrzehnten stetig abgenommen hat“ und „die zunehmende Häufigkeit psychischer Erkrankungen bei jungen Menschen […] eine fortgesetzte Vernachlässigung ihrer Bedürfnisse un- tragbar [macht].“1 Auch in Deutschland geht es Kindern und Jugend- lichen zwar psychisch besser als noch während der Corona-Pandemie – aber deutlich schlechter als davor.2 Dabei bilden die möglichen Ursa- chen dieser Krise laut Lancet-Kommission ein multikausales Geflecht; sie umfassen unter anderem die Coronapandemie, die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung und ihre Folgen, sowie eine Reihe globaler Mega- trends, darunter der Klimawandel und unregulierte soziale Medien. Der zuletzt genannte Faktor – die Rolle sozialer Medien – steht im Fokus des vorliegenden Diskussionspapiers. Wir – eine interdisziplinäre Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – definieren soziale Medien als digitale Plattformen, die es Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, Inhalte zu erstellen und zu teilen und auf diese Weise so- ziale Beziehungen zu knüpfen und zu pflegen.3 Soziale Medien fördern beinahe in Echtzeit den Austausch von Informationen, Meinungen, Bil- dern, Videos und anderen Inhalten. Zur Kategorie der sozialen Medi- en zählen soziale Netzwerkplattformen (z. B. Facebook, Instagram, X), Diskussionsplattformen (z. B. Reddit), Plattformen, die nutzergenerierte Inhalte streamen (z. B. YouTube, TikTok) sowie Berufsplattformen (z. B. 1 McGorry et al. 2024, S. 731. 2 Kaman et al. 2024. 3 Taddicken & Schmidt 2017, S. 5. Einleitung 5 XING, LinkedIn). Messengerdienste (z. B. WhatsApp, Signal) für die Ver- sendung und den Empfang von Textnachrichten werden von manchen Forscherinnen und Forschern nicht als soziale Medien gesehen; andere klassifizieren auch Messengerdienste als soziale Medien, weil eine Ein- zelperson mit nutzergenerierten Inhalten zu vielen sprechen kann.4 In unsere Definition sozialer Medien beziehen wir jene Messengerdienste mit ein, deren Funktionalität der der klassischen sozialen Netzwerke ähnelt. Das gilt etwa für Telegram, das neben privater Kommunikation auch öffentliche Kanäle und Gruppenchats mit Tausenden Mitgliedern umfasst, über die Inhalte schnell und weit verbreitet werden können – ähnlich wie in sozialen Netzwerken. Und auch bei WhatsApp lässt sich eine Entwicklung in diese Richtung beobachten, etwa bei der aktuell diskutierten Einführung personalisierter Werbung auf Grundlage von Nutzungsdaten. Beide Beispiele zeigen, dass die Grenzen zwischen so- zialen Netzwerken und Messengerdiensten zunehmend verschwimmen – eine erweiterte Definition erscheint daher angemessen. Ein zentrales Merkmal fast aller sozialen Medien ist ihr Geschäftsmo- dell: Es zielt darauf ab, die Aufmerksamkeit und die Daten der Nutzerin- nen und Nutzer zu monetarisieren. Typischerweise wird dabei das Nut- zungsverhalten analysiert, um spezifische Merkmale, Präferenzen und Verhaltensmuster von Einzelpersonen und Gruppen zu ermitteln.5 Auf dieser Basis werden Nutzerinnen und Nutzern dann individualisierte Inhalte zugespielt, Verhaltensweisen prognostiziert und gezielt Werbe- anzeigen präsentiert, mit denen die Plattformanbieter entsprechende Umsätze erwirtschaften.6 Die algorithmenbasierte Kuratierung und Sortierung von Inhalten und Werbung hat aber nicht nur ökonomische Effekte – sie führt auch dazu, dass soziale Medien von staatlichen und nichtstaatlichen Akteu- ren systematisch verwendet werden, um politische Einstellungen bei Nutzerinnen und Nutzern zu beeinflussen. Da soziale Medien allerdings nur in begrenztem Maße öffentliche Räume darstellen, können diese und andere Arten der Beeinflussung weitgehend unbeobachtet bleiben. 4 Zum Beispiel Carr & Hayes 2015. 5 Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina et al. 2021. 6 EuGH, C-604/22, IAB Europe, Urteil vom 7. März 2024, Rn. 21 ff., 63, 74. Zur Personalisierung etwa Spiecker gen. Döhmann, 2018, S. 36ff. 6 Einleitung Die politische Einflussnahme über soziale Medien ist also ein Pro- blem von gesellschaftspolitischer Tragweite. Gleiches gilt aber auch für die Zusammenhänge von sozialen Medien und psychischer Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen. Welche Rolle spielt nun also die Nutzung sozialer Medien bei der zunehmenden Beeinträchtigung der psychi- schen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen? Sowohl in der natio- nalen als auch in der internationalen Debatte ist die Frage hochaktuell, und die politische Diskussion um mögliche Konsequenzen ist Gegen- stand kontroverser Einschätzungen. In Deutschland werden inzwischen Forderungen laut, den Zugang zu sozialen Medien für Minderjährige aufgrund der besorgniserregenden Entwicklung zu regulieren, um langfristige Gesundheitsrisiken zu verringern. Andere Stimmen warnen wiederum vor Aktionismus und plädieren stattdessen für Besonnenheit und Abwägung. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von 2025 hat dabei grundsätzlich als Ziel verankert, den Kinder- und Jugend- schutz in der digitalen Welt substanziell zu stärken. Hierzu zählen siche- re Voreinstellungen, verpflichtende Altersverifikationen bei digitalen Endgeräten und Angeboten sowie die angekündigte Erarbeitung zweier nationaler Strategien, die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in der laufenden Legislatur- periode in Auftrag gegeben werden sollen: die Strategie Kinder- und Ju- gendschutz in der digitalen Welt und die Strategie Mentale Gesundheit für junge Menschen.7 In der Wissenschaft wird die Frage nach den Auswirkungen sozialer Medien ebenfalls kontrovers diskutiert.8 Der Großteil der verfügbaren Evidenz ist korrelativer, nicht kausaler Natur. Als kausal gilt ein Studien- ergebnis dann, wenn es methodisch einwandfrei eine Ursache-Wir- kung-Beziehung zwischen zwei oder mehreren Variablen belegt, als kor- relativ hingegen, wenn es einen statistischen Zusammenhang zwischen zwei oder mehr Variablen anzeigt, ohne für diesen Zusammenhang jedoch eine Ursache-Wirkung-Beziehung nachzuweisen. Trotz der ak- tuell also noch unbefriedigenden Forschungslage (siehe Kapitel 2) for- dern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weltweit zunehmend, 7 Koalitionsvertrag 2025, S. 100–101. 8 Zum Beispiel Pearson 2025; Twenge et al. 2020; Orben & Przybylski 2019; National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine 2024. Einleitung 7 robuste Maßnahmen zu ergreifen, um die potenziellen Risiken sozialer Medien für die psychische Gesundheit Heranwachsender zumindest zu reduzieren. So hat der amerikanische Sozialpsychologe Jonathan Haidt jüngst argumentiert, dass die zunehmende Zeit, die Kinder mit Smartphones und sozialen Medien verbringen, zu Lasten von Spiel und Schlaf gingen und zusammen mit nicht altersangemessenen und durch kommerzielle Algorithmen empfohlenen Inhalten die Kindheit neu ver- kabeln würde. Dies verursache schließlich eine Epidemie psychischer Erkrankungen.9 Andere Forscherinnen und Forscher haben diese Fest- stellung scharf kritisiert und Haidt vorgeworfen, er interpretiere korre- lative Zusammenhänge zwischen Technologienutzung und psychischen Erkrankungen unzulässigerweise kausal.10 Und tatsächlich ist die Frage, wie soziale Medien auf das Gehirn einwirken, bislang noch kaum neu- rowissenschaftlich untersucht, die empirische Studienlage daher recht dünn.11 Im vorliegenden Diskussionspapier nehmen wir hierzu folgende Position ein: Die Geschwindigkeit des permanenten Technologiefort- schritts in den digitalen und sozialen Medien übersteigt bei Weitem die Geschwindigkeit des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns in diesem Bereich. Dieses grundsätzlich bestehende Ungleichgewicht verstärkt sich zudem noch dadurch, dass sich die großen digitalen Plattformen der Schaffung von öffentlichem Wissen und dem Austausch von Daten zum Zwecke der wissenschaftlichen Analyse häufig widersetzen – trotz teilweise bestehender gesetzlicher Verpflichtung.12 Angesichts dieser Situation sowie in Anbetracht der bereits verfüg- baren Evidenz und der möglichen Irreversibilität entsprechender psy- chischer Schäden bei Kindern und Jugendlichen sprechen wir uns für die Anwendung des Vorsorgeprinzips aus (Precautionary Principle).13 Dieses Prinzip – etabliert unter anderem im Technikrecht – ist ein allge- mein anerkannter rechtlicher und ethischer Standard zum Umgang mit Unsicherheit, dem sowohl die Vereinten Nationen als auch die Europäi- sche Union (EU) und die Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen 9 „The Great Rewiring of Childhood“, Haidt 2024; aufbauend auf Twenge 2017. 10 Zum Beispiel Odgers 2024. 11 Montag et al. 2023. 12 Orben & Matias 2025; Bruns 2021. 13 Hansson 2023; deutlich so die jüngst verabschiedeten Leitlinien der European Commission 2025a, Rn. 20. 8 Einleitung Politikfeldern folgen. Dabei geht es im Grundsatz darum, wie sich eine Gesellschaft verhalten soll, wenn der wissenschaftlich begründete Ver- dacht einer erheblichen Schädigung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt besteht, die empirischen Belege aber nicht ausreichen, um die Existenz, die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Größe eines Schadens schlüssig nachzuweisen. In solchen Fällen bedingt das Vorsor- geprinzip, dass die verantwortlichen Akteure Maßnahmen gegen das Risiko ergreifen können und oft auch sollen.14 Viele Rechtsgebiete wie das Technikrecht, das Umweltrecht und das Datenschutzrecht basieren auf diesem Prinzip.15 Wir betonen an dieser Stelle, dass die Nutzung sozialer Medien – insbesondere Formen einer problematischen Nut- zung – neben Gefahren für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen auch andere bedeutsame Gefahren wie die Möglichkeit kognitiver und motorischer Entwicklungsstörungen birgt (z. B. reduzier- te Lese- und Schreibkompetenz). Diese Risiken, die wir im Rahmen des vorliegenden Diskussionspapiers nicht im Detail diskutieren können, sprechen gleichfalls für die Anwendung des Vorsorgeprinzips. Das Vorsorgeprinzip bildet somit auch die rechtliche und ethische Grundlage der in Kapitel 4 vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungsträgerinnen und -träger in Deutschland und der EU. Das Leitprinzip dieser Empfehlungen lautet: Kinder und Jugend- liche sollten einerseits vor den Gefahren sozialer Medien geschützt werden; da ihnen gemäß Artikel 17 der Konvention über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention, KRK) andererseits aber auch digi- tale Teilhabe zu ermöglichen ist und die Nutzung sozialer Medien auch positive Effekte haben kann, sollten sie auch zu einem souveränen, re- flektierten und kompetenten Umgang mit ihnen befähigt werden. Nicht zuletzt empfehlen wir zudem zeitnahe Forschung, die den Zusammen- hang von sozialen Medien und psychischer Gesundheit – sowohl korre- lativ als auch kausal – verlässlich aufklärt und konkrete Interventionen zum Risikoschutz wie zur Kompetenzvermittlung kontinuierlich evalu- iert und diese gegebenenfalls anpasst. 14 Zum Beispiel EuGH, C-477/14, Pillbox 38, Urteil vom 4. Mai 2016; EuGH, C-236/01, Monsanto, Urteil vom 9. September 2003, m. w. N.; EuGH, C-157/96, National Farmers’ Union, Urteil vom 5. Mai 1998; Müggenborg 2021, S. 18 f.; Calliess/Ruffert - Calliess, 6. Aufl. 2022, AEUV Art. 191 Rn. 29f. 15 Europäische Kommission 2000; Kahl & Gärditz 2023, § 4, Rn. 22. Einleitung 9 Zunächst aber gilt es in Kapitel 2 den aktuellen Stand der Forschung zur Häufigkeit der spezifischen Mediennutzung bei Kindern und Jugendli- chen in Deutschland sowie zu Chancen und Risiken der Nutzung sozialer Medien zusammenzufassen. Im Rahmen dieses Diskussionspapiers kön- nen wir zwar keinen vollständigen Überblick über die rasant anwachsen- de Forschungsliteratur und die aktuell bestehende Evidenz geben, aber wir illustrieren unsere Sichtweise des gegenwärtigen Forschungsstands mit wichtigen und relevanten Arbeiten zum Thema. Kapitel 3 bietet im Anschluss sodann einen Überblick über bereits realisierte Rechtsvor- schriften und technologische Schutzmaßnahmen. 10 Stand der Forschung 2 Stand der Forschung 2.1 Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen In Deutschland nutzen immer mehr Kinder und Jugendliche immer frü- her soziale Medien. Bereits 10 Prozent der 6- bis 7-Jährigen, 17 Prozent der 8- bis 9-Jährigen, 46 Prozent der 10- bis 11-Jährigen und 71 Prozent 12- bis 13-Jährigen nutzen aktuellen Studien zufolge mindestens einmal pro Woche TikTok.16 Dabei lässt sich die Nutzung von sozialen Medien in zwei Dimensionen beschreiben: nach Quantität – das heißt nach Nut- zungshäufigkeit und -dauer – sowie nach Qualität, also nach Art und Weise der Nutzung, die aktiv (z. B. Hochladen von Inhalten, Austausch von privaten und öffentlichen Nachrichten) oder passiv (z. B. Rezeption von Inhalten anderer Nutzerinnen und Nutzer) sein kann.17 Wie viel Zeit aber verbringen Kinder und Jugendliche mit sozialen Medien? Bevöl- kerungsrepräsentative Stichproben aus Deutschland zeigen, dass nicht nur die Nutzungshäufigkeit, sondern auch die Nutzungsdauer mit dem Alter zunehmen: In der Studie Kindheit – Internet – Medien (KIM) (6- bis 13-Jährige: n = 1.225)18 berichtete etwa die Hälfte der befragten Kinder beziehungsweise ihrer Eltern von einer fast täglichen Nutzung sozialer Medien. Die Ergebnisse der Studie Jugend – Internet – Medien (JIM) (12- bis 19-Jährige: n = 1.200)19 zeigen, dass über 80 Prozent der Jugend- lichen soziale Medien täglich durchschnittlich 3,5 Stunden nutzen. Eine von der Krankenkasse DAK in Auftrag gegebene Längsschnittstudie hat für Deutschland zudem einen deutlichen Anstieg der Nutzungsquanti- tät bei Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-Jährige) zwischen Herbst 2019 und 2024 festgestellt.20 16 Feierabend et al. 2024b. 17 Brailovskaia 2024. 18 Feierabend et al. 2024b. 19 Feierabend et al. 2024a. 20 DZSKJ 2025. Stand der Forschung 11 Auch die Nutzungsqualität verändert sich in Bezug auf soziale Medien von der Kindheit bis zur Jugend: Zunächst erfolgt eine aus- schließlich passive Nutzung (z. B. Anschauen von Videos), die im späten Kindes- und Jugendalter zunehmend durch intensive aktive Nutzung (z. B. häufiges Posten von Beiträgen) ergänzt wird.21 Außerdem setzen Eltern mit höherem Bildungsabschluss öfter Regeln fest und führen häufiger Gespräche über Medieninhalte als Eltern mit geringerem Bil- dungsabschluss.22 Allerdings nutzen Kinder Smartphones zunehmend ohne elterliche Begleitung.23 Eine große internationale Befragung zur Nutzung sozialer Medien und zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Alter von 11, 13 und 15 Jahren wurde in den Jahren 2021 und 2022 von der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) in 44 Ländern – darunter auch Deutschland – durchgeführt.24 Dafür wurden in jedem Land bevölkerungsrepräsentative Stichproben generiert und entsprechend befragt; im Fokus der Untersuchung stand ein sucht- artiges Verhalten im Umgang mit sozialen Medien. Gemäß Studien- methodik galt ein Verhalten dann als suchtartig, wenn 6 von 9 Kriterien der Social Media Disorder Scale erfüllt waren.25 Zu den Kriterien zählen unter anderem Kontrollverlust, Vernachlässigung anderer Aktivitäten, Entzugserscheinungen sowie negative Auswirkungen auf das tägliche Leben. In Deutschland wiesen demnach insgesamt 11 Prozent der be- fragten Jugendlichen ein suchtartiges Nutzungsverhalten auf – bei einer Spannbreite von 3 Prozent bis 20 Prozent zwischen den in der WHO-Stu- die untersuchten Ländern. Dies stellt einen deutlichen Anstieg gegen- über dem Jahr 2018 dar, in dem lediglich 7 Prozent der Jugendlichen in dieser Altersgruppe betroffen waren.26 Besonders häufig zeigten der WHO-Studie zufolge 13-jährige Jugendliche ein suchtartiges Nutzungs- verhalten.27 21 So die KIM- und die JIM-Studien: Feierabend et al. 2023, 2024a, 2024b. 22 Feierabend et al. 2024a. 23 Feierabend et al. 2024b. 24 Boniel-Nissim et al. 2024. 25 Van den Eijnden et al. 2016. 26 Moor et al. 2020. 27 Boniel-Nissim et al. 2024. 12 Stand der Forschung Hinweise auf riskante und pathologische Verhaltensmuster hat neben allgemeineren Daten auch die DAK-Studie zur Nutzung sozi- aler Medien bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland aus dem Jahr 2024 erfasst, die vom Deutschen Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) durchgeführt wurde.28 Die Kategorie „pathologisch“ entspricht dabei dem Begriff „suchtartig“ im Design der WHO-Studie, auch wenn sich die Erhebungsmethoden in einzelnen Punkten unterscheiden. Die Kategorie „riskant“ bezeichnet hingegen ein Nutzungsverhalten, das als Vorstufe zur pathologischen Nutzung zu betrachten ist. Die Ergebnisse der Studie sind in Tabelle 1 dargestellt. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit pathologischem Nutzungs- verhalten liegt dem DAK-Befund zufolge zwar unter dem in der WHO- Studie genannten Wert, dennoch ist die absolute Zahl der Betroffenen auch hier sehr hoch. Hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Verteilung zeigen sich keine signifikanten Unterschiede; es gibt jedoch altersbezo- gene Unterschiede: Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren neigen signifikant häufiger zu einem pathologischen Nutzungsverhalten als Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren.29 Zudem hat die KIM-Studie für viele Kinder in Deutschland einen Nutzungsbeginn nachgewiesen, der sogar das durch die Betreiber so- zialer Medien häufig selbst definierte Mindestalter von 13 Jahren weit unterschreitet. Das Smartphone ist dabei das beliebteste Endgerät für die Nutzung; fast jedes zweite Kind zwischen 6 und 13 Jahren besitzt ein eigenes Smartphone oder darf das Gerät der Eltern nutzen.30 28 DZSKJ 2025. 29 DZSKJ 2025. 30 Feierabend et al. 2024. Stand der Forschung 13 Tabelle 1: Statistische Angaben zur Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche (10- bis 17-Jährige, Selbstbericht) in Deutschland (n > 1.200)31 Nutzungshäufigkeit 6 Tage pro Woche (70 % täglich) Tägliche Nutzungsdauer pro Schul-/Werktag 2 Stunden 37 Minuten pro Tag am Wochenende/Ferientag 3 Stunden 47 Minuten Riskantes Nutzungsverhalten 21,1 % (> 1 Million Kinder und Jugendliche*) Suchtartiges Nutzungsverhalten 4.7 % (ca. 300.000 Kinder und Jugendliche*) * Hochgerechnet auf die altersgleiche Gesamtbevölkerung in Deutschland mit etwa 6,3 Millionen Kindern und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Studie. 2.2 Chancen sozialer Medien Soziale Medien sind wichtige Plattformen für junge Menschen, um sich selbst und ihre Meinung auszudrücken und eine eigene politische Stimme zu finden.32 Bekommen sie positives Feedback von anderen oder nutzen sie soziale Medien, um über sich selbst zu reflektieren, kann das ihr Selbstwertgefühl stärken.33 Insbesondere die authenti- sche Selbstdarstellung im Netz hängt in mehreren Studien positiv mit psychischem Wohlbefinden zusammen.34 Eine weitere wichtige Rolle spielen soziale Medien bei der Pflege sozialer Kontakte. Wie eine Studie mit 1.840 Jugend lichen im Jahr 2014 in Belgien zeigte, können vor allem aktive Nutzende im Netz soziale Unterstützung erfahren: Der Austausch privater Facebook-Nachrichten hing über die Zeit mit einer stärkeren 31 DZSKJ 2025. 32 Kligler-Vilenchik & Literat 2025. 33 Krause et al. 2021. 34 Erfani & Abedin 2018. 14 Stand der Forschung Wahrnehmung sozialer Unterstützung zusammen; diese war wiederum bei Mädchen mit einem Rückgang depressiver Symptome verbunden.35 Eine Metaanalyse über 14 empirische Studien aus Europa und China mit insgesamt über 11.600 Jugendlichen im Alter von 10 bis 19 Jahren zeigte einen signifikanten, moderat positiven Zusammenhang zwischen erleb- ter sozialer Unterstützung im Online-Kontakt und dem Selbstvertrauen von Jugendlichen.36 Junge Menschen können über soziale Medien auch wichtige persönliche Netzwerke aufbauen, die ihnen als Sozial kapital dienen und soziale Verbundenheit stiften.37 Dies ist insbesondere für Minderheiten und vulnerable Gruppen wie LGBTQ+ wichtig.38 Darüber hinaus nutzen viele junge Menschen soziale Medien als wichtige Infor- mationsquelle bei Trends und mit Blick auf das Weltgeschehen.39 Den eigenen Interessen auf Social-Media-Plattformen nachzugehen, kann heranwachsende Nutzerinnen und Nutzer inspirieren und ihren Hori- zont erweitern.40 Und schließlich ermöglichen entsprechende Medien den Peer-to-Peer-Wissensaustausch unter Jugendlichen.41 Neuere Längsschnittstudien aus den Niederlanden legen außerdem nahe, dass Effekte personenspezifisch auftreten.42 Eine mobile Studie mit 387 Schülerinnen und Schülern der 8. bis 9. Klasse beobachtet z. B. für 26 Prozent der Befragten einen positiven Zusammenhang der Nut- zung sozialer Medien mit ihrem allgemeinen Wohlbefinden über die Zeit, für 28 Prozent einen negativen Zusammenhang und für 45 Pro- zent gar keinen Zusammenhang. Welche weiteren Faktoren für diese Unterschiede verantwortlich sind, ist bisher nicht vollständig geklärt. Eine Rolle spielt auch die Nutzungsintensität: Während eine geringe 35 Frison et al. 2019. 36 Zhou & Cheng 2022. 37 Erfani & Abedin 2018; Meier & Reinecke 2021. 38 Bond & Miller 2024; Craig et al. 2021. 39 Feierabend et al. 2024. 40 Weinstein 2018. 41 Asterhan & Bouton 2017. 42 Beyens et al. 2024; Valkenburg et al. 2021. Stand der Forschung 15 bis moderate Nutzung sozialer Medien meist unbedenklich ist oder sogar mit positiven Effekten einhergeht, treten negative Auswirkungen vor allem bei intensiver Nutzung auf.43 Von intensiver Nutzung sozialer Medien spricht man, wenn deren Gebrauch häufig, zeitlich ausgedehnt sowie emotional bedeutsam und fest im Alltag verankert ist.44 2.3 Risiken sozialer Medien Wie in Abschnitt 2.2 gezeigt, haben soziale Medien durchaus wichtige Funktionen für Kinder und Jugendliche – dem stehen allerdings verschie- dene Risiken gegenüber. Dazu gehören unter anderem das sogenannte Cyberbullying (d.h. Versenden von belästigenden oder bedrohlichen Nachrichten, das Veröffentlichen von erniedrigenden Kommentaren oder das Bedrohen einer Person im Internet),45 Hasskommentare46 und Falschinformation,47 die Verschlechterung von Schulleistungen,48 Beeinträchtigungen der Lesekompetenz und Aufmerksamkeit sowie körperliche (einschließlich möglicher neuronaler) Veränderungen.49 Von besonderer Bedeutung ist dabei der Zusammenhang zwischen der Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche und deren psychischer Gesundheit, denn diese stellt eine zentrale Voraussetzung für deren Wohlbefinden und Entwicklungsmöglichkeiten dar. Zudem entwickeln sich die meisten psychischen Erkrankungen bereits in der Kindheit und Jugend.50 Die hohe Dichte biologischer, psychologischer und sozialer Entwicklungsaufgaben in Kindheit und Jugend, etwa der Aufbau von Beziehungen oder die Ausbildung von Impulskontrolle, macht gerade diese Lebensphasen besonders anfällig für die Entste- hung psychischer Störungen. 43 Frielingsdorf et al. 2025. 44 Ellison et al. 2007. 45 Zum Beispiel Zych et al. 2016; Modecki et al. 2014. 46 Zum Beispiel Obermaier & Schmuck 2022. 47 Lorenz-Spreen et al. 2023. 48 Zum Beispiel Sampasa-Kanyinga et al. 2019. 49 Zum Beispiel Montag 2019; Stevic & Schmuck 2024. 50 Kessler et al. 2005. 16 Stand der Forschung Dies kommt prägnant in einem internationalen Konsensus-State- ment zum Ausdruck, das über 120 Forscherinnen und Forscher in diesem Jahr veröffentlicht haben.51 Dem Statement zufolge kann eine intensive Nutzung von Smartphones und sozialen Medien unter ande- rem entwicklungspsychologisch relevante Störungen wie z. B. Schlafpro- bleme verursachen. Darüber hinaus wird dort ein Zusammenhang mit Aufmerksamkeitsstörungen und suchtartigem Verhalten beschrieben. Bei Mädchen kann die Nutzung sozialer Medien dem Befund nach zu- dem mit Körperunzufriedenheit, Perfektionismus, psychischen Erkran- kungen und einem erhöhten Risiko für sexuelle Belästigung und Über- griffe einhergehen.52 Verschiedene Studien53 bestätigen und präzisieren diese Befunde: Sie kamen zu dem Ergebnis, dass eine intensive oder sucht artige Nutzung sozialer Medien mit einer Reihe psychischer Be- lastungen verbunden sein kann. Dazu zählen unter anderem verstärkte Depressions- und Angstsymptome, Stresserleben, Nervosität, Schlaf- probleme, eine beeinträchtigte Aufmerksamkeit, Essstörungen, Unzu- friedenheit mit dem eigenen Körper und Selbstbild, suizidale Gedanken sowie selbstverletzendes oder suizidales Verhalten.54 Auch das subjektive Wohlbefinden und die Lebenszufriedenheit stehen häufig in einem negativen Zusammenhang mit der Nutzung so- zialer Medien.55 Längsschnittanalysen mit 17.409 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Großbritannien im Alter von 10 bis 21 Jahren haben so Hinweise auf unterschiedliche adoleszente Entwicklungsfenster für die Sensibilität gegenüber sozialen Medien erbracht. In diesen Zeitfenstern sagt eine intensivere – von den Befragten selbst eingeschätzte – Nut- zung sozialer Medien einen Rückgang der Lebenszufriedenheit ein Jahr später vorher, während eine geringere Nutzung eine höhere Lebens- zufriedenheit vorhersagt. Diese Zeitfenster scheinen bei Jungen (14–15 Jahre und 19 Jahre) und Mädchen (11–13 Jahre und 19 Jahre) teilweise leicht versetzt zu sein. Eine Abnahme der Lebenszufriedenheit schließ- lich macht – unabhängig von Geschlecht und Alter – wiederum eine 51 Capraro et al. 2025. 52 Feierabend et al. 2024a. 53 Auch solche mit jungen Erwachsenen; zum Beispiel Braghieri et al. 2022. 54 Zum Beispiel Shannon et al. 2023; Liu et al. 2022. 55 Bozzola et al. 2022; Keles et al. 2020; Moss et al. 2023. Stand der Forschung 17 spätere Zunahme der (selbst eingeschätzten) Mediennutzung wahr- scheinlich.56 Die hier genannten ebenso wie die im Folgenden zitierten Studien zeigen für die jeweiligen Stichproben in der Regel kleine bis mittlere Effekte. Wenn man diese jedoch auf die Bevölkerungsgrup- pen hochrechnet, auf die sich die Effekte beziehen lassen – etwa alle Kinder eines bestimmten Alters in Deutschland –, dann bedeutet das, dass eine sehr hohe Anzahl von Heranwachsenden tatsächlich von den untersuchten Risiken betroffen sein kann. Die negativen Folgen für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sind bei langer Nutzungsdauer oder sogar suchtartiger Nutzung sozialer Medien noch ausgeprägter. Dies zeigen die bereits erwähnten WHO- und DAK-Querschnittstudien für Deutschland: Kinder und Jugendliche mit suchtartigem Nutzungsverhalten wiesen demnach signifikant häufiger stark ausgeprägte Depressions- und Angstsymp- tome, Stresserleben, Schlafprobleme und suizidale Gedanken auf als Gleichaltrige mit nicht suchtartigem Nutzungsverhalten. Zudem war ihr psychisches Befinden schlechter, und sie verfügten über weniger flexi- ble Bewältigungsstrategien, um mit alltäglichen Anforderungen, etwa in der Schule, zurechtzukommen. Besonders in stressreichen Situatio- nen neigten sie dazu, ihre Nutzung sozialer Medien stark zu intensivie- ren. Ähnliche Befunde finden sich auch in Querschnittstudien aus den Niederlanden, Finnland und den USA.57 Längsschnittstudien ergänzen die Querschnittbefunde und bestätigen, dass eine lange, insbesonde- re aber eine suchtartige Nutzung sozialer Medien das Risiko für psy- chische Probleme bei Jugendlichen erhöht und daher als Risikofaktor gilt. Eine längsschnittlich angelegte US-Kohortenstudie (n = 6.595) konn- te so über einen Untersuchungszeitraum von insgesamt drei Jahren ein erhöhtes Risiko für Depression und Angststörungen bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 nachweisen.58 Eine Längsschnitt- studie aus Israel, in der Forscherinnen und Forscher 3.697 Kinder und Jugendliche (8- bis 14-Jährige) über einen Zeitraum von vier Jahren begleitet hatten, zeigte im Verlauf einen deutlichen Anstieg der Social- Media- Nutzungsdauer, der außerdem mit einem Anstieg negativer 56 Orben et al. 2022. 57 Boer et al. 2021; Kennard et al. 2025; Kim et al. 2024; Paakkari et al. 2021. 58 Riehm et al. 2019. 18 Stand der Forschung psychischer Symptome und einer deutlichen Verschlechterung des seelischen Befindens einherging.59 Querschnittstudien können aus grundsätzlichen methodischen Gründen keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Nutzung so- zialer Medien und der psychischen Gesundheit von Kindern und Ju- gendlichen aufzeigen, sondern nur entsprechende Korrelationen.60 Anders verhält es sich mit Längsschnittstudien, die durchaus Hinweise zu Ursache und Wirkung geben können. Ein anderer vielversprechen- der Ansatz zur Untersuchung der Kausalität zwischen Mediennutzung und psychischer Gesundheit sind sogenannte Interventionsstudien zur kontrollierten Reduktion der Nutzungszeit von sozialen Medi- en. In ihrem Rahmen werden die Teilnehmenden zufällig (z. B. nach Alter und Geschlecht) der Interventions- und der Kontrollgruppe zu- geordnet. Während die Interventionsgruppe die Aufgabe bekommt, für einen bestimmten Zeitraum ihre Nutzungszeit beispielsweise um 30 Minuten pro Tag zu reduzieren, ändert die Kontrollgruppe ihre Nut- zungszeit nicht. Vor und nach der Interventionsperiode beantworten beide Gruppen Fragebögen zu Faktoren der psychischen Gesundheit, z. B. Depressionssymptome. Zeigen sich statistisch relevante Verände- rungen der Symptome zwischen der 1. und 2. Beantwortung nur in der Interventionsgruppe, kann man vom Vorliegen von kausalen Ef- fekten ausgehen. Erste Studien mit jungen Erwachsenen in Deutsch- land und den USA zeigen, dass eine bewusste Reduktion der täglichen Nutzungsdauer um 20 bis 30 Minuten bereits zu deutlichen Verbes- serungen der psychischen Gesundheit führt.61 Wird diese Reduktion außerdem mit alternativen Aktivitäten wie Sport oder Achtsamkeits- übungen kombiniert, die positive Emotionen im Offline-Bereich för- dern, verstärkt sich der positive Effekt langfristig sogar.62 Die aktuell publizierten Studien beziehen sich überwiegend auf Jugend liche ab 13 Jahren. Wie in Abschnitt 2.1 gezeigt, werden soziale Medien aber oft bereits von jüngeren Kindern genutzt. Für diese gibt es bisher nur sehr wenige Forschungsergebnisse zum korrelativen und 59 Shoshani et al. 2024. 60 Kraemer et al. 1997. 61 Zum Beispiel Brailovskaia et al. 2020; Hunt et al. 2018. 62 Brailovskaia et al. 2022. Stand der Forschung 19 auch kausalen Zusammenhang zwischen der Nutzung sozialer Medien und der psychischen Gesundheit.63 Eltern scheinen bei der Mediennut- zung der Kinder allerdings Vorbild und Verhaltensmodell zu sein, denn die Mediennutzung der Kinder und Jugendlichen steht in einem signi- fikant positiven Zusammenhang mit der Mediennutzung ihrer Eltern.64 Eltern, die selbst ein suchtartiges Nutzungsverhalten bei sozialen Me- dien zeigen, dienen daher als negatives Vorbild und erhöhen somit das Risiko, dass auch ihre Kinder ein suchtartiges Nutzungsverhalten entwi- ckeln.65 Zudem hängt die Art und Weise, wie Eltern die Mediennutzung ihrer Kinder regulieren, eng mit ihrer eigenen Einstellung zu Medien und ihren eigenen Mediennutzungsgewohnheiten zusammen:66 Eine Studie mit 1.415 Eltern von 3- bis 6-jährigen Kindern in China konnte so zeigen, dass Eltern, die sich der Risiken intensiver Social-Media- Nutzung bewusst sind, ihre eigene Nutzung stärker kontrollieren und gezielt auch die Nutzung ihrer Kinder regulieren; deren Kinder nutzten soziale Medien wiederum seltener suchtartig als Kinder weniger risiko- bewusster Eltern.67 Weitere Untersuchungen bestätigten den Befund, dass Kinder bei sozialen Medien seltener zu intensiver Nutzung und suchtartigen Tendenzen neigen, wenn ihre Eltern sich aktiv mit deren Mediennutzung auseinandersetzen und klare, konsistente Regeln fest- legen. Umgekehrt zeigten Kinder und Jugendliche häufiger problemati- sche Nutzungsmuster, wenn Eltern sich wenig engagierten oder inkon- sistente und reaktive Erziehungspraktiken zeigten.68 2.4 Zusammenfassung Soziale Medien sind allgegenwärtig und können für Kinder und Jugend- liche wertvolle Funktionen erfüllen – etwa für soziale Teilhabe, Inspi- ration und Horizonterweiterung. Zugleich, wie in Kapitel 1 dargestellt, verschärft sich die Krise der psychischen Gesundheit bei jungen Men- 63 Rega et al. 2023. 64 Poulain et al. 2023. 65 Kattein et al. 2023. 66 Nikken & Schols 2015. 67 Li et al. 2025. 68 Vossen et al. 2024; Wang et al. 2024. 20 Stand der Forschung schen. Zahlreiche Studien zeigen Zusammenhänge zwischen intensiver oder sogar suchtartiger Social-Media-Nutzung und psychischen Belas- tungen. Erste Längsschnitt- und Interventionsstudien deuten zudem auf mögliche Kausalbeziehungen hin. Längere Nutzungszeiten gehen häufig zulasten zentraler Entwicklungsbereiche wie Bewegung, Erholung, Sozi- alkompetenz, Problemlösefähigkeit sowie die erfolgreiche Bewältigung entwicklungspsychologischer Aufgaben. Zusätzlich werden Heranwach- sende wie Erwachsene mit weiteren Risiken der Social-Media-Nutzung konfrontiert, wie etwa Cybermobbing oder Hasskommentaren. Nach unserer Auffassung sind damit die Voraussetzungen für die Anwendung des Vorsorgeprinzips auf die Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche mehr als erfüllt. Die Gefährdungen für junge Menschen, für ihren Lebenserfolg und ihr Wohlbefinden sind erheblich, und auch die Gesellschaft als Ganze ist potenziell betrof- fen: etwa durch zusätzliche Belastungen des Gesundheitssystems sowie negative Auswirkungen für den Arbeitsmarkt und den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft. Es besteht daher politischer Hand- lungsbedarf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit sozialen Medien. Gleichzeitig bedarf es intensiverer Forschung als bis- her, um die Wirkmechanismen der Nutzung sozialer Medien in dieser Altersgruppe besser zu verstehen. Schutzmaßnahmen 21 3 Schutzmaßnahmen Deutschland, die EU sowie zahlreiche weitere Staaten haben bereits viel- fältige Maßnahmen ergriffen, um Kinder und Jugendliche im Umgang mit sozialen Medien zu schützen. Auch bieten einschlägige Unterneh- men Lösungen an, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen ver- bessern können. In diesem Kapitel geben wir einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen sowie einige weitere Maßnah- men zum Kinder- und Jugendschutz im Kontext sozialer Medien. Wir er- läutern auch einige technologische Ansätze, die eine Umsetzung dieser und weiterführender Schutzmaßnahmen ermöglichen. Eine Bewertung der Zweckdienlichkeit und Effektivität der Maßnahmen können wir im Rahmen des vorliegenden Diskussionspapiers nicht vornehmen. 3.1 Staatliche Regulierung 3.1.1 Rechtsrahmen in der EU und in Deutschland Auf EU-Ebene und in Deutschland gibt es bereits mehrere Rechtsvor- schriften, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien relevant sind. Im Anwendungsbereich des EU-Rechts kann der nationale Gesetzgeber in der Regel nicht (mehr) tätig werden und kei- ne eigenen Rechtsgrundlagen für einen weitergehenden Schutz schaf- fen. Insbesondere steht der Digital Services Act (DSA) der EU in seinem Anwendungsbereich strengeren nationalen Vorschriften – etwa im deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) oder im Jugend- schutzgesetz (JuSchG) – entgegen (sogenannte Vollharmonisierung), sofern sie denselben Schutzzweck verfolgen.69 Eine wichtige Regelung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist die EU-Richtlinie über sogenannte audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL),70 also insbesondere über solche sozialen Medien, die das 69 Hierzu beispielsweise Martini et al. i. E. 70 Richtlinie 2010/13/EU (AVMD-RL). 22 Schutzmaßnahmen öffentliche Teilen von nutzergenerierten Videos erlauben. Sie legt fest, dass die Anbieter „angemessene“ Maßnahmen treffen müssen, um Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten71 zu schützen, zum Beispiel vor pornografischen und indizierten Inhalten. Des Weiteren enthält auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)72 Regeln, die für den Jugendschutz in sozialen Medien wichtig sind. Nach Arti- kel 8 DSGVO beispielsweise dürfen Jugendliche erst ab 16 Jahren selbst entscheiden, ob ihre persönlichen Daten verarbeitet werden.73 Da das Geschäftsmodell der meisten sozialen Medien darauf beruht, möglichst viele persönliche Daten für kommerzielle Zwecke zu erfassen und zu ver- arbeiten, dürfen unter 16-Jährige also nur mit Zustimmung der Eltern solche Dienste überhaupt nutzen.74 Besonders wichtig ist darüber hinaus der schon genannte DSA.75 Er enthält zahlreiche Vorgaben, die den Schutz von Kindern und Jugendli- chen auf Online-Plattformen betreffen; dazu gehören auch die meisten sozialen Medien, allerdings nicht die sogenannten Instant-Messenger- Dienste. Konkret verpflichtet das europäische Gesetz die Anbieter von Online-Plattformen erstens dazu, ihre Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen so zu gestalten, dass sie auch für Minderjährige verständlich sind.76 Sie müssen insbesondere erklären, wie Empfehlungssysteme funktionieren und wie Nutzerinnen und Nutzer diese beeinflussen können. Zweitens verlangt der DSA von den Plattformbetreibern die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Minderjährige bei der Mediennutzung.77 Anbieter müssen dazu „geeignete und angemesse- 71 Schädliche Inhalte sind solche, die Minderjährige in ihrer körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung beeinträchtigen können beziehungsweise die rechtswidrig oder gewaltverherrlichend sind. 72 Verordnung (EU) 2016/679. 73 Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 2 DSGVO erlaubt Mitgliedstaaten, die Altersgrenze bis zur Vollendung des dreizehnten Lebensjahres herabzusetzen. Deutschland hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. 74 EuGH, C-252/21; Simitis et al. - Klement, 2. Aufl. 2025, DS-GVO Art. 8 Rn. 31 f.; Taeger 2021, S. 506; Kühling/Buchner - Buchner/Petri, 4. Aufl. 2024, DS-GVO Art. 6 Rn. 40; Radtke 2023, S. 164. Zu einem Teilaspekt der verarbeiteten Daten zum Beispiel: https://www.facebook.com/about/ads 75 Verordnung (EU) 2022/2065. 76 Artikel 27 i. V. m. Artikel 14 Absatz 3 DSA. Ebenso hinsichtlich datenschutzrelevanter Informationen Artikel 12 Absatz 1 Halbsatz 2 DSGVO. 77 Artikel 28 DSA. Schutzmaßnahmen 23 ne Maßnahmen“ treffen, die je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen können. In der Fachliteratur und in der Leitlinie der EU-Kommission zur Umsetzung des im DSA geforderten Schutzes Minderjähriger werden verschiedene mögliche Maßnahmen genannt;78 dazu zählen beispiels- weise sichere Voreinstellungen für Accounts, bei denen nur Interakti- onen mit bereits bestätigten Kontakten möglich sind, außerdem keine Screenshots durch andere Nutzerinnen und Nutzer gemacht werden können, Tracking-Funktionen zudem deaktiviert und für die Kinder und Jugendlichen problematische Filter abgeschaltet sind. Auch sollen be- sonders suchterzeugende Funktionen wie Autoplay, Push-Nachrichten oder unendliches Scrollen standardmäßig deaktiviert werden. Ergän- zend wird die Einführung von kindgerechten Zeitmanagement- und Beschwerdefunktionen empfohlen. Elternkontrollfunktionen sollen dagegen nur unterstützend eingesetzt werden. Zudem fordert die EU- Kommission in ihren Leitlinien, dass Empfehlungssysteme so angepasst werden, dass sie zum Beispiel weniger auf Klickverhalten reagieren sowie altersgerechte Inhalte bevorzugt anzeigen und außerdem kein Profiling zur Erstellung personalisierter Inhaltsempfehlungen erfolgt. Drittens sieht der DSA vor, dass die Anbieter großer Online-Platt- formen, das heißt solche mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Nutzerinnen und Nutzer in der EU – sogenannte Very Large Online Platforms (VLOPs)79 –, regelmäßig selbst überprüfen, ob von ihrer Plattform systemische Risiken für Kinder und Jugendliche ausgehen. Die Überprüfung soll mindestens einmal jährlich erfolgen. Festgestell- te Risiken sollen analysiert und bewertet werden und müssen durch geeignete, wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen verringert werden. Der DSA nennt als Beispiele Altersverifikationssysteme80 und Elternkontrollfunktionen. 78 Zum Beispiel European Commission 2025a; Müller-Terpitz/Köhler - Holznagel 2024, DSA Art. 28 Rn. 39, 42. 79 Artikel 34, 35 DSA. Dem vorliegenden Text liegt die Tatsache zugrunde, dass beinahe alle relevanten sozialen Medien (Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, X, YouTube) bereits jetzt als „sehr große Online-Plattformen“, also als sogenannte VLOPs, eingestuft sind. Hierzu European Commission 2025b. 80 Altersverifikationsmechanismen sind auch taugliche Schutzmaßnahmen im Sinne des Artikels 28b Absatz 3 Unterabsatz 3 littera f AVMD-RL. 24 Schutzmaßnahmen Bei Altersverifikationssystemen verfolgt die EU-Kommission über alle Gesetze hinweg grundsätzlich einen risikobasierten Ansatz: Je grö- ßer das Nutzungsrisiko für Kinder und Jugendliche ist, desto strenger muss der Altersnachweis sein.81 Erste Vorgaben für eine technische Altersverifikation finden sich in der konsolidierten Fassung der eIDAS- Verordnung,82 die durch die eIDAS-2.0-Verordnung83 im vergangenen Jahr geändert worden ist. Nach der nun geltenden neuen Rechtslage sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihren Bürgerinnen und Bürgern mindestens eine digitale Brieftasche bis Ende 2026 bereitzustellen, eine sogenannte European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet). Haupt- zweck der EUDI-Wallet soll eine digitale Identifizierung durch Hinter- legung von Identifizierungsmitteln sein, zum Beispiel die Hinterlegung des Personalausweises zur Eröffnung eines Bankkontos. Zudem soll die EUDI-Wallet auch verwendet werden, um einzelne Attribute – bei- spielsweise das Alter einer Person – zu authentifizieren. Diese Funktion ermöglicht die Verwendung der EUDI-Wallet für die Altersverifikation. Für die Übergangszeit bis zur vollständigen Implementierung der EUDI- Wallet wird eine EU-weite Lösung (allein) zur Altersverifikation entwi- ckelt (sogenannte Mini-Wallet).84 Sowohl die EUDI-Wallet als auch die Mini-Wallet sollen nach Ansicht der EU-Kommission den höchsten An- forderungen an die Altersverifikation genügen.85 Unabhängige techno- logische Einschätzungen dazu stehen allerdings noch aus. Viele der bisher beschriebenen Vorgaben übertragen die Einschät- zung von Risiken und die Verantwortung für etwaige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Sphäre sozialer Medien auf die Anbieter – und damit auf diejenigen, deren Geschäftsmodell die Ge- fährdungslage verursacht. Aber auch Kindern und Jugendlichen selbst oder ihren Eltern wird ein hohes Maß an Verantwortung übertragen. Denn um Schutzfunktionen zur elterlichen und zur Selbstkontrolle oder Möglichkeiten zur Anpassung von Empfehlungssystemen nutzen zu 81 European Commission 2025a. 82 Verordnung (EU) 910/2014. 83 Verordnung (EU) 2024/1183. 84 Hierzu fand bis zum 18. November 2024 eine Ausschreibung statt, vgl. European Commission 2024. 85 European Commission 2025a und European Commission 2025c. Schutzmaßnahmen 25 können, müssen die Betroffenen hiervon Kenntnis haben, selbst aktiv werden und sie richtig anzuwenden wissen. Dies ist eine hohe Hürde. Wer nicht gut informiert und sensibilisiert ist, wird durch die Regelun- gen des DSA also kaum hinreichend geschützt, auch wenn die Pflicht zur verständlichen Darstellung der Funktionsweise sozialer Medien und Online-Plattformen hierbei unterstützen soll. Ein weiteres Problem ist zudem der beträchtliche persönliche, zeitliche, technische, kognitive und wissensmäßige Aufwand, der eine effektive Umsetzung der Vorga- ben verhindert. Nicht zuletzt verzichten viele Eltern auf eine restriktive Regulierung der sozialen Mediennutzung ihrer Kinder, um deren sozi- ale Teilhabe nicht zu gefährden. Und schließlich nutzen auch Schulen, sonstige Bildungseinrichtungen, Vereine und andere außerschulische Akteure soziale Medien als Informations- und Teilhabeformat, was viele Kinder und Jugendliche zur Teilnahme auf Social-Media-Plattformen ge- wissermaßen verpflichtet. Für die Durchsetzung der europäischen Vorschriften sind grundsätz- lich die Behörden desjenigen Landes zuständig, in dem der Anbieter des jeweiligen sozialen Mediums seinen Sitz hat.86 Dabei gibt es aber – je nach anwendbarer Rechtsvorschrift – unterschiedliche Regelungen zur Zusammenarbeit der Behörden in Europa: So muss zum Beispiel die zuständige federführende Datenschutzbehörde vor allem mit den Behörden im Wohnsitzland der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer kooperieren,87 ist aber auch mit dem zentralen Koordinationsorgan des europäischen Datenschutzes – dem European Data Protection Board (EDPB) – zwingend in einen intensiven Abstimmungsprozess eingebun- den.88 Aufgrund konkreter Beschwerden können zudem auch andere Datenschutzbehörden initiativ tätig werden.89 Der DSA sieht dagegen anders als die DSGVO vor, dass auch die Behörden anderer EU-Länder, in denen die Online-Plattformen abrufbar sind, eine Prüfung durch die zuständige Behörde anstoßen können.90 Außerdem überwacht die 86 Artikel 28a Absatz 1 AVMD-RL und § 2 I 1 JMStV; Artikel 56 Absatz 1, 6, 7 und Artikel 49 Absatz 1, 2 DSA; Artikel 56 DSGVO. 87 Artikel 60 DSGVO. 88 Sogenanntes Kohärenzverfahren, Artikel 63 ff. DSGVO. 89 Artikel 77 DSGVO. 90 Artikel 58 DSA. 26 Schutzmaßnahmen EU-Kommission selbst die VLOPs und übernimmt hier die direkte Auf- sicht.91 Die personellen, technischen und finanziellen Ressourcen von Aufsichtsbehörden und Anbietern sozialer Medien beziehungsweise Online-Plattformen – insbesondere der VLOPs – sind allerdings äußerst ungleich verteilt; die Wirkung von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen wird zudem durch Klagen der Plattformbetreiber oftmals jahrelang hin- ausgezögert. 3.1.2 Regulierungsansätze außerhalb der EU In den vergangenen Jahren haben mehrere Staaten außerhalb der EU, darunter einige US-Bundesstaaten, neue Regelungen zum Schutz von Minderjährigen im Umgang mit sozialen Medien eingeführt. Die Ansät- ze unterscheiden sich dabei teils erheblich. In Australien gilt zum Bei- spiel ein besonders strenges Modell, das weltweit Aufsehen erregt hat: Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist es grundsätzlich verbo- ten, ein Konto in bestimmten sozialen Netzwerken92 zu erstellen – ohne die Möglichkeit einer Ausnahme durch elterliche Zustimmung, wie sie beispielsweise die DSGVO vorsieht.93 Andere Länder konzentrieren sich hingegen stärker auf die Regulierung konkreter Funktionen, die als be- sonders riskant eingeschätzt werden. So sind zum Beispiel bestimmte Empfehlungssysteme verboten, die auf Nutzerdaten basieren und süch- tig machen können.94 Außerdem wird teilweise die Nutzung sogenannter Designelemente wie Push-Nachrichten, Autoplay oder endloses Scrol len eingeschränkt beziehungsweise ganz untersagt – insbesondere in den 91 Artikel 56 Absatz 2, 3 DSA. 92 Die Regelung erfasst nicht alle sozialen Netzwerke, die unter die im vorliegenden Diskussionspapier gewählte Definition der „sozialen Medien“ fallen. 93 Online Safety Amendment (Social Media Minimum Age) Act 2024, No. 127. Ein ähnliches Gesetz mit einem strikten Verbot für unter 14-Jährige und einer Opt-out- Möglichkeit für Eltern bei 14- und 15-Jährigen hat auch der US-Bundesstaat Florida eingeführt, Florida House Bill 3 2024. Eine der DSGVO ähnelnde Regelung hat zudem der US-Bundesstaat Louisiana eingeführt, Louisiana Senate Bill 162. 94 Siehe z. B. Stop Addictive Feeds Exploitation (SAFE) For Kids Act, eingeführt durch New York Bill No. S7694A. Schutzmaßnahmen 27 Nachtstunden.95 Teilweise gelten zusätzlich auch zeitliche Begrenzun- gen für die tägliche Nutzung sozialer Netzwerke oder sogar vollständi- ge Nutzungsverbote zu bestimmten Tageszeiten, etwa nachts.96 Einige Staaten gehen aber noch weiter und schreiben vor, welche Inhalte Kindern und Jugendlichen überhaupt angezeigt werden sollen – etwa staatlicherseits ausgewählte altersgerechte Bildungsinhalte.97 In vielen der hier genannten Fälle können Eltern zudem entscheiden, ob be- stimmte voreingestellte Schutzmaßnahmen deaktiviert werden dürfen. 3.2 Maßnahmen in Bildung und Wirtschaft 3.2.1 Bildungseinrichtungen Im Hinblick auf soziale Medien setzen Bildungseinrichtungen in Deutsch- land perspektivisch auf die gezielte Förderung von Medienkompetenz. Dafür gibt es sowohl in Deutschland wie auch international eine Rei- he von bildungspolitischen Rahmenwerken, die sich mit der Förderung von Medienbildung im schulischen Kontext befassen – insbesondere mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen eine kritisch-reflektierte und verantwortungsvolle Nutzung digitaler und sozialer Medien zu ermög- lichen.98 Zu den bestehenden Rahmenwerken gehören der Europäische Kompetenzrahmen für Lehrkräfte (European Framework for the Digital Competence of Educators, DigCompEdu),99 die gemeinsame Strategie der Kultusministerkonferenz Bildung in der digitalen Welt100 und auf Länderebene zum Beispiel das Basiscurriculum Medienbildung für 95 Zum Beispiel New York: Stop Addictive Feeds Exploitation (SAFE) For Kids Act, einge- führt durch New York Bill No. S7694A; Utah: Utah Minor Protection in Social Media Act, eingeführt durch Utah Social Media Regulation Amendments, S.B. 194. Dieses Gesetz ist derzeit aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung vorläufig außer Kraft gesetzt, hierzu District Court, D. Utah, Case No. 2:23-cv-00911-RJS-CMR. 96 Siehe z. B. Social Media Amendments, H.B.464. 97 Siehe zu den Vorstellungen von Leitlinien für die Entwicklung eines Minderjährigen- modus im Internet, https://www.tagesschau.de/ausland/asien/smartphone-kinder- china-100.html 98 Zum Beispiel der finnische Lehrplan für Multiliteracy and Media Literacy oder der deutsche DigitalPaktSchule. 99 European Commission 2025d. 100 Kultusministerkonferenz 2016. 28 Schutzmaßnahmen Berlin und Brandenburg101 oder der Kompetenzrahmen zur Medienbil- dung an bayerischen Schulen.102 Darüber hinaus gibt es auch zumindest zum Teil empirisch abgesicherte Curricula und Materialien zum Umgang mit problematischen Phänomenen wie Cyberbullying oder Falschinfor- mation.103 Nach Einschätzung von Bildungsforscherinnen und -forschern ist das vorrangige Problem der Medienbildung in Deutschland nicht der Mangel an bildungspolitischen Absichtserklärungen, Rahmenwerken und empirisch zum Teil abgesicherten Curricula und Materialien, son- dern häufig scheitert schlicht die Umsetzung in den Schulen. Die Grün- de dafür sind vielfältig – es fehlt unter anderem an Fachpersonal, Zeit, an Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte und an fachübergreifender Behandlung als Querschnittskompetenz. Der Einsatz privater Smartphones und anderer technischer Geräte wird im Unterricht an vielen Schulen eingeschränkt oder ganz untersagt. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland teils deutlich: Während einige Länder strikte Vorgaben er- lassen haben, setzen andere auf die Eigenverantwortung der einzelnen Schulen. In Hessen zum Beispiel ist ab dem Schuljahr 2025/2026 ein landesweites Verbot privater Smartphone-Nutzung in Schulen geplant. Die Geräte dürfen zwar mitgeführt, aber grundsätzlich weder im Schul- gebäude noch auf dem Schulgelände genutzt werden – mit Ausnahmen etwa für die Oberstufe, bei pädagogischem Bedarf oder in Notfällen.104 Das Saarland plant ein generelles Nutzungsverbot für private Mobiltele- fone und Smartwatches an Grundschulen sowie in der Primarstufe der Förderschulen, ebenfalls mit definierten Ausnahmen.105 Und auch Bay- ern geht mit seiner gesetzlichen Regelung einen ähnlichen Weg; denn nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswe- sen (BayEUG) dürfen private Mobilgeräte auf dem Schulgelände nicht verwendet werden; eine Nutzung im Unterricht ist nur auf ausdrückli- che Anordnung der Lehrkraft erlaubt.106 101 Bildungsserver Berlin-Brandenburg 2025. 102 Mebis-Redaktion 2019. 103 Zum Beispiel Marten et al. 2025; Marten & Stadler 2025. 104 Kultus Hessen 2025. 105 MBK Saarland 2025. 106 Artikel 56 Absatz 5 BayEUG. Schutzmaßnahmen 29 Demgegenüber überlassen die meisten anderen Bundesländer die Regelung der Smartphone-Nutzung den einzelnen Schulen. Diese legen in ihren Schulordnungen fest, ob und wie die Geräte im Unterricht, auf dem Schulgelände oder in Pausen verwendet werden dürfen. In Sach- sen-Anhalt beispielsweise zeigt sich in der Folge eine große Bandbreite: Manche Schulen sprechen ein vollständiges Nutzungsverbot aus, wäh- rend andere den gezielten pädagogischen Einsatz digitaler Geräte im Unterricht erlauben.107 In Rheinland-Pfalz wird den Schulen hingegen eine Musternutzungsordnung an die Hand gegeben, um trotz schuli- scher Autonomie klare und einheitliche Rahmenbedingungen und Emp- fehlungen für eine geregelte Nutzung zu schaffen.108 Die Evidenz zur Wirksamkeit von Smartphone-Verboten in Schu- len ist bislang uneinheitlich. Eine aktuelle Untersuchung an britischen Schulen fand keine Hinweise darauf, dass restriktive Schulrichtlinien die tägliche Gesamtnutzung von Smartphones und sozialen Medien verringern oder mit einem höheren psychischen Wohlbefinden von Jugendlichen einhergehen.109 Allerdings zeigte sich ein Zusammen- hang zwischen intensiver Nutzung von Smartphones und sozialen Me- dien und einer Zunahme von depressiven Symptomen, Ängstlichkeit und reduziertem Wohlbefinden. Andere Studien wiederum deuten darauf hin, dass Smartphone-Verbote positive Effekte auf das Wohl- befinden, das Sozialverhalten und die schulischen Leistungen haben können.110 Der Einfluss genereller Smartphone-Verbote in Schulen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bleibt Ge- genstand laufender Forschung. 3.2.2 Privatwirtschaftliche Unternehmen Auch einige Anbieter sozialer Medien haben Schutzmaßnahmen ent- wickelt, um Kinder und Jugendliche vor Risiken und unangemessenen Inhalten zu bewahren. Allerdings können die meisten entsprechenden Funktionen von Kindern und Jugendlichen oder deren Eltern deaktiviert werden, manche müssen sogar erst aktiviert werden. 107 Deutsche Presse-Agentur 2025. 108 Pädagogisches Landesinstitut RLP 2025. 109 Goodyear et al. 2025. 110 Zum Beispiel Zierer & Böttger 2024; Abrahamsson 2024. 30 Schutzmaßnahmen Einige Betreiber sozialer Medien sehen für Nutzerinnen und Nutzer unter einem bestimmten Alter strengere Privatsphäre-Einstellungen vor. So sind beispielsweise Profile standardmäßig auf „privat“ gestellt, und die Möglichkeit, Direktnachrichten zu senden oder zu empfangen, kann eingeschränkt sein. Weitere Standardeinstellungen betreffen etwa die Begrenzung der Nutzungsdauer durch Pausenhinweise oder das automatische Abschalten von Push-Benachrichtigungen während der Nachtstunden. Teilweise ist auch das Hosten von Livestreams un- tersagt, und bestimmte Inhalte werden gezielt ausgeblendet. Darüber hinaus bieten einige Plattformen spezielle Kontrollfunktionen für Eltern an: Diese ermöglichen es etwa, die Account-Einstellungen der Kinder zu konfigurieren, Zeiträume mit eingeschränktem Zugriff festzulegen oder sich über bestimmte Aktivitäten – wie etwa neue Chatkontakte – be- nachrichtigen zu lassen. Viele Anbieter stellen zudem Informationsma- terialien bereit, um über Risiken wie Cybermobbing oder Datenschutz- fragen aufzuklären. Neben den Plattformen selbst stellen auch die gängigen Smartphone- Betriebssysteme integrierte Schutzfunktionen bereit. Sie bieten Eltern umfassende Werkzeuge, um die tägliche Nutzungsdauer festzulegen, den Zugriff auf bestimmte Apps einzuschränken und Inhalte altersge- mäß zu filtern. Zudem ermöglichen sie die Einrichtung von Kinderpro- filen mit individuell anpassbaren Einschränkungen und betonen – laut eigener Aussage – den Schutz der Privatsphäre. Darüber hinaus stehen Apps von Drittanbietern zur Verfügung, die weitere Kontrollmöglichkei- ten bieten. Diese umfassen unter anderem die Überwachung der App- Nutzung, die Begrenzung der Bildschirmzeit, die Standortverfolgung sowie Funktionen zur Filterung von Inhalten. Zur technischen Altersverifikation entwickeln manche Anbieter digi- tale Brieftaschen, die digitale Ausweise und Altersnachweise auf dem Smartphone speichern. So lässt sich das Alter einfach nachweisen, was den Zugang zu altersbeschränkten Diensten sicherer machen kann und sozialen Medien die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erleichtert. Je nach konkreter Ausgestaltung der Lösungen können jedoch Konflikte mit dem Datenschutz und der IT-Sicherheit entstehen. Es besteht die Gefahr, dass soziale Medien mit solchen Schutz- systemen zusätzliche persönliche Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer erfassen, die sie sonst nicht erhalten würden, und dass sie diese Schutzmaßnahmen 31 Informationen für kommerzielle Zwecke oder zur Beeinflussung nutzen könnten. Deshalb muss sichergestellt sein, dass solche Maßnahmen mit klaren und durchsetzbaren Datenschutzanforderungen verbun- den sind, um potenziellen Missbrauch zu verhindern. 3.3 Technische Umsetzung Für eine effektive Umsetzung regulatorischer und anderer Schutzmaß- nahmen in sozialen Medien und die Entlastung von Kindern, Jugend- lichen und Eltern sind technische Lösungen erforderlich, die sicher, datenschutzkonform und benutzerfreundlich sind. Im Folgenden wer- den einige Ansätze vorgestellt und diskutiert, die bereits heute genutzt werden oder künftig zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen beitragen können. Eine Möglichkeit besteht darin, Schutzfunktionen direkt in die Gerä- tehardware und das Betriebssystem zu integrieren. Bestimmte Smart- phones bieten von sich aus Funktionen wie GPS-Tracking, Zugriffsbe- schränkungen für soziale Medien, automatische Begrenzungen der Nutzungsdauer sowie sogenannte Geofencing-Benachrichtigungen, die Eltern informieren, wenn ihr Kind bestimmte Orte betritt oder ver- lässt. Diese Funktionen werden unabhängig von den Anbietern sozialer Medien durch die Geräte selbst bereitgestellt. Solche Lösungen werfen jedoch Fragen hinsichtlich der internationalen Reichweite, des Daten- schutzes, der IT-Sicherheit und der Transparenz auf. Einige existierende Apps zielen darauf ab, die Nutzung sozialer Medien bewusster zu gestalten und Nutzerinnen und Nutzer darin zu unterstüt- zen, impulsives Nutzungsverhalten zu reduzieren. Sie können insbeson- dere älteren Jugendlichen helfen, einen reflektierten und selbstbestimm- ten Umgang mit sozialen Medien zu entwickeln. Erste Hinweise auf die Wirksamkeit solcher Interventionen finden sich in einem Feldexperiment, das die Danish Competition and Consumer Authority (DCCA) mit 13- bis 17-jährigen Nutzerinnen und Nutzern sozialer Medien durchgeführt hat:111 Eine der Interventionen bestand darin, dass vor dem Öffnen ei- ner App sechs Sekunden gewartet werden musste; die Wartezeit wurde von einer beruhigenden Animation begleitet. Diese einfache Maßnah me 111 Danish Competition and Consumer Authority 2025. 32 Schutzmaßnahmen verringerte die tägliche Social-Media-Aktivität um mehr als ein Drittel. Für Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien mit einer durchschnittlichen täglichen Nutzungsdauer von 3 Stunden würde dies bedeuten, dass mehr als 1 Stunde pro Tag für andere Aktivitäten frei würde. Technische Verfahren zur Altersverifikation werden bislang nur sel- ten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet eingesetzt, obwohl sie den unkontrollierten und potenziell schädlichen Zugang zu problematischen Inhalten und Funktionen wirksam einschränken könn- ten. Wir bereits erwähnt, entwickeln die EU-Mitgliedstaaten derzeit so- genannte EUDI-Wallets, die unter anderem eine Altersprüfung erlauben sollen. In Deutschland koordiniert die Bundesagentur für Sprunginno- vationen (SPRIND) die Konzeption eines deutschen EUDI-Wallet-Öko- systems sowie die Implementierung der entsprechenden Wallet. Dabei ist eine Altersprüfung mittels der Personenidentitätsdaten-Funktion (Personal Identity Data Function - PID) vorgesehen. Die PID erlaubt es Personen, amtlich bestätigte digitale Identitätsdaten selektiv und sicher weiterzugeben. Die entsprechende Altersverifikation wird zentrale Si- cherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel Unbeobachtbarkeit (Unobservability): die bestätigende Behör- de kann weder nachvollziehen, wann noch bei welchem Dienst der Al- tersnachweis vorgelegt wurde. Gleichzeitig folgt das geplante Verfahren dem Prinzip der Datenminimierung (Data Minimization): Nutzerinnen und Nutzer legen nur das erforderliche Altersattribut – etwa „Ich bin mindestens 16 Jahre alt“ – offen, ohne weitere personenbezogene Angaben preiszugeben. Die Entscheidung über jede Verwendung des Nachweises liegt vollständig bei den Nutzenden (User Control). Darüber hinaus ist Unverknüpfbarkeit (Unlinkability) gewährleistet, solange die ausstellende Behörde vertrauenswürdig ist: Mehrere Verwendungen desselben Altersnachweises können nicht miteinander in Beziehung gesetzt werden, sodass keine Nutzungsprofile entstehen. Soll auch die genannte Vertrauensannahme vermieden werden, könnten alternative Verfahren zum Einsatz kommen – etwa die Ausstellung des Altersnach- weises unabhängig von der PID-Funktion oder der Einsatz kryptografi- scher Verfahren wie Zero-Knowledge-Proofs (ZKP). Letztere sind beson- ders fälschungssicher und reduzieren die Erhebung personenbezogener Schutzmaßnahmen 33 Daten auf ein Minimum.112 Allerdings bestehen derzeit noch Herausfor- derungen bei der sicheren und praktikablen Implementierung von ZKPs auf Smartphones. Schon heute kann für den Nachweis „Ich bin mindestens 18 Jahre alt“ auch der deutsche elektronische Personalausweis verwendet werden: Dabei werden sogenannte Gruppenschlüssel genutzt, die sich mehre- re Millionen Nutzerinnen und Nutzer teilen, weswegen das Verfahren anonym ist. Wie bei allen elektronischen Identitätsnachweisen (eID) bestehen jedoch Herausforderungen in Bezug auf Benutzerfreundlich- keit und Akzeptanz in der Bevölkerung.113 Eine alternative Lösung bieten Banken-Apps, die weit verbreitet und meist einfach zu bedienen sind. Sie bringen jedoch Risiken mit sich, insbesondere die Möglichkeit des sogenannten Data Profiling: Dabei werden Informationen über das Nut- zerverhalten gesammelt und ausgewertet, um persönliche Profile zu er- stellen, etwa zu Konsumverhalten oder Interessen. Dies ist im Hinblick auf den Datenschutz, den Verbraucherschutz sowie die IT-Sicherheit sehr problematisch. Die Nutzung von Lösungen großer Drittanbieter wie Google oder Facebook wiederum wäre aus Sicht von Nutzerinnen und Nutzern zwar sehr bequem; es müsste jedoch auch hier sichergestellt werden, dass die entsprechenden Dienste nicht unter dem Vorwand des Kinder- und Jugendschutzes zur Profilbildung oder Datengewinnung verwendet werden. Einen solchen Missbrauch schließt die gegenwärtig verwendete Technologie aber nicht aus. Eine weitere Technik der Altersverifikation ist KI-basiert. Dabei ana- lysieren Algorithmen biometrische Merkmale wie das Gesicht oder das Nutzungsverhalten, um das Alter möglichst genau zu schätzen. Moderne Systeme nutzen Deep Learning, um mit hoher Genauigkeit Minderjährige zu erkennen und so den Zugang zu altersbeschränkten Inhalten zu kontrollieren. Solche Verfahren sind allerdings im Hinblick 112 Die European Commission 2025a, Rn. 46, spricht sich bei der Durchführung von Altersverifikationssystemen für eine sogenannte „double-blind“ Altersverifizierungs- methode aus, wozu auch solche Zero-Knowledge-Proofs zählen. 113 IDnow 2023. 34 Schutzmaßnahmen auf Daten- und Verbraucherschutz problematisch und können leicht für andere Zwecke missbraucht werden, da sensible biometrische Daten verarbeitet werden;114 sie dürften oftmals auch nicht im Einklang mit der EU-KI-Verordnung (KI-VO)115 sein. KI kann auch zur Inhaltsmoderation in sozialen Medien verwendet werden, etwa für Keyword- und Hashtag-Filter zur Blockierung be- stimmter Begriffe und Internetadressen (Uniform Resource Locators, URLs) und für Bild- und Videoanalyse zur Erkennung von Nacktheit, Gewalt oder Urheberrechtsverstößen. Ebenso erlaubt die KI-basierte Verarbeitung natürlicher Sprache (Natural Language Processing, NLP) die Identifizierung von Hassrede, Mobbing oder suizidbezogenen Inhal- ten. Darüber hinaus können multimodale KI-Anwendungen, die Text-, Bild-, Audio- und Video-Analyse kombinieren, verwendet werden, um Bedrohungen für Minderjährige noch genauer zu erkennen. Allerdings erhalten die Betreiber sozialer Netzwerke durch solche Maßnahmen zusätzliche Informationen über ihre Nutzerinnen und Nut- zer sowie mehr Kontrolle darüber, welche Inhalte zugänglich sind. Die Algorithmen zur Sortierung und Empfehlung von Beiträgen lassen sich dadurch noch gezielter einsetzen – was den Einfluss der Plattformen auf ihre Nutzerinnen und Nutzer weiter verstärken kann. Eine Möglich- keit, die notwendige Inhaltsmoderation ohne diesen Machtzuwachs zu gestalten, wird in der Leopoldina-Stellungnahme „Digitalisierung und Demokratie“ aufgezeigt.116 114 AVPA 2022. 115 Verordnung (EU) 2024/1689. 116 Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina et al. 2021. Handlungsempfehlungen 35 4 Handlungsempfehlungen Wie in Kapitel 2 dargestellt, gibt es deutliche Hinweise darauf, dass die Nutzung sozialer Medien – trotz wichtiger Vorteile – die psychische Ge- sundheit, das Wohlbefinden und die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen erheblich beeinträchtigen kann. Das gilt, obwohl in Deutschland, der EU und darüber hinaus bereits Schutzmaßnahmen be- stehen (siehe Kapitel 3). Deshalb ist es notwendig, diese Maßnahmen wirkungsvoller zu gestalten, gezielt zu ergänzen und Altersbeschränkun- gen konsequent durchzusetzen. Im Folgenden geben wir entsprechende Handlungsempfehlungen. Ihr Leitprinzip lautet: Kinder und Jugendliche sollen einerseits vor den potenziellen Gefahren sozialer Medien durch altersabhängige Zugangs- beschränkungen und durch verbindliche Mindestanforderungen ge- schützt werden, andererseits sollen sie zu einem souveränen, reflek- tierten und kompetenten Umgang mit ihnen befähigt werden und es soll ihnen eine angemessene digitale Teilhabe ermöglicht werden. Viele derzeit diskutierte Maßnahmen greifen aus unserer Sicht noch zu kurz, um beiden Zielen zugleich gerecht zu werden, und konzentrieren sich vor allem auf die Altersbeschränkung. Um diesen beiden Zielen gerecht zu werden, empfehlen wir einen abgestuften, altersabhängigen Ansatz im Umgang mit sozialen Medien. Für Kinder unter 13 Jahren sollte ein striktes und wirksames Nutzungs- verbot gelten. Für 13- bis 17-jährige Jugendliche sollten soziale Medien und Netzwerke altersgerecht gestaltet werden – was eine deutliche Ein- schränkung der bisherigen Funktionalität bedeutet. Zudem halten wir eine elterliche Nutzungsbegleitung der 13- bis 15-Jährigen für wichtig, wie sie viele Eltern wünschen und teilweise bereits praktizieren.117 Diese Begleitfunktion sollte technisch besser ausgestaltet und leichter nutzbar 117 Haidt et al. 2025. 36 Handlungsempfehlungen gemacht werden. So kann eine selbstbestimmte Teilhabe von Jugend- lichen in sozialen Medien schrittweise gewährleistet werden, ohne sie durch eine unbeschränkte Konfrontation mit deren Risiken zu überfor- dern. Bildungsangebote und Aufklärungskampagnen sollten dabei so- wohl die Heranwachsenden als auch ihre erwachsenen Bezugspersonen unterstützen und mit diesen gemeinsam entwickelt werden (Stichwort Co-Design). Angesichts unserer weiten Definition sozialer Medien (sie- he Kapitel 1) sollte zudem regelmäßig geprüft werden, ob bestimmte Messengerdienste aufgrund ihrer Funktionen einzubeziehen sind. Es ließe sich zweifellos argumentieren, dass wirksame Maßnahmen grundsätzlicher am Geschäftsmodell der Aufmerksamkeitsökonomie ansetzen müssten – schließlich betreffen dessen negative Folgen nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Erwachsene. Ein solcher Ansatz wäre jedoch ein langfristiges politisches Vorhaben, während die akute Gefährdung von Kindern und Jugendlichen rasches Handeln erfordert. Unsere Handlungsempfehlungen konzentrieren sich deshalb auf den unmittelbaren Schutz dieser besonders vulnerablen Gruppe. Die folgenden Handlungsempfehlungen beruhen zum einen auf den vorliegenden Forschungsergebnissen zu den Auswirkungen der Social-Media-Nutzung und zur Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen. Zum anderen wenden wir dort, wo belastbare Evidenz bislang noch fehlt, das Vorsorgeprinzip an und empfehlen Maßnahmen, die uns nach heutigem Wissensstand und unserer fachlichen Einschätzung als sinnvoll erscheinen. Uns ist bewusst, dass angesichts der teils wider- sprüchlichen und lückenhaften Evidenzlage auch andere Bewertun- gen möglich sind. Daher sind eine kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung, Evaluation und Weiterentwicklung der Maßnahmen sowie eine systematische Erforschung der positiven und negativen Folgen der Nutzung sozialer Medien unerlässlich – einschließlich der zugrun- deliegenden Mechanismen. 4.1 Maßnahmen zur Regulierung auf EU-Ebene und in Deutschland Wie in Kapitel 3 dargelegt, lässt insbesondere die vollharmonisierende Wirkung des EU-Rechts – etwa in Gestalt des DSA – grundsätzlich keine ergänzende nationale Regelung zu, die unmittelbar an die Anbieter Handlungsempfehlungen 37 sozialer Medien beziehungsweise Online-Plattformen gerichtet wären. Die folgenden Handlungsempfehlungen sind daher so zu verstehen, dass sich die deutsche Bundesregierung auf EU-Ebene für entsprechen- de gesetzliche Regelungen einsetzen sollte, wenn nicht ausnahmswei- se im bestehenden europäischen Rechtsregime Möglichkeiten für eine nationale Regulierung gegeben sind. Soweit sich die Handlungsemp- fehlungen im Folgenden an die Betreiber der sozialen Medien richten, sollte ihre Umsetzung zudem durch wirksame rechtliche Vorgaben und Sanktionsmöglichkeiten abgesichert werden. 4.1.1 Etablierung einer digitalen Infrastruktur zur Altersverifikation Um bestehende und künftige altersabhängige Regelungen wirksam umsetzen zu können, sollte eine zuverlässige, sichere und daten- schutzfreundliche technische Lösung zur Altersverifikation zur Verfü- gung stehen. Wir empfehlen daher, die ab 2026 in allen EU-Mitglied- staaten verpflichtend einzuführende EUDI-Wallet in Deutschland so auszugestalten, dass sie allen Bürgerinnen und Bürgern mindestens ab 16 Jahren zur Verfügung steht und eine datensparsame Alters- verifikation ermöglicht. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, nachzuweisen, dass eine Person mindestens 16 oder 18 Jahre alt ist. Darüber hinaus sollte sie den Nachweis der elterlichen Zustimmung sowie die Bestätigung des Mindestalters von 13 Jahren ermöglichen, um die Kontoeröffnung für Personen über 13 und unter 16 Jahren bei einem sozialen Medium zu gestatten. Dabei sollten alle erforderli- chen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllt werden, ins- besondere – wie in Abschnitt 3.3 beschrieben – Unbeobachtbarkeit, Datenminimierung, Nutzendenkontrolle und Unverknüpfbarkeit. Wie in Abschnitt 3.3 dargestellt, wird die deutsche EUDI-Implementierung diese Eigenschaften haben, solange die ausstellende Behörde ver- trauenswürdig ist. Wir empfehlen, auch den Einsatz der in 3.3 ge- nannten Lösungen zu prüfen, die auf eine solche Vertrauensannahme verzichten können. Die bei der Altersprüfung übermittelte Information darf von den so- zialen Medien ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden. So- fern soziale Medien auch ohne eigenen Account genutzt werden kön- nen, sollten sie – wie in Kapitel 4.1.4 beschrieben – so gestaltet sein, dass jugendliche Nutzerinnen und Nutzer ein entsprechend reduziertes 38 Handlungsempfehlungen Angebot erhalten: ohne suchtfördernde Funktionen und ohne Inhalte für Erwachsene. Wer die volle Funktionalität und den Zugang zu Inhal- ten, die nicht für Kinder und Jugendliche geeignet sind, nutzen möchte, sollte dafür einen Altersnachweis erbringen müssen. 4.1.2 Altersabhängige Zugangsbeschränkungen bei sozialen Medien Das Mindestalter für die Einrichtung eines Social-Media-Accounts sollte verbindlich auf 13 Jahre festgelegt werden. Nach unserer Einschätzung spricht die in Kapitel 2 dargestellte Studienlage klar dafür, dass soziale Medien für jüngere Kinder ungeeignet sind. Zu diesem Ergebnis und ei- ner entsprechenden Empfehlung kommt auch das Global Mind Project, ein weltweites Programm zur Erforschung der psychischen Gesundheit im Internetzeitalter.118 Für 13- bis 15-jährige sollte eine Zustimmung der Eltern sowie deren Bestätigung des Mindestalters von 13 Jahren notwendig sein. Anbieter sollten künftig verpflichtet werden, die Al- tersgrenzen und Elternzustimmung wie in Kapitel 4.1.1 beschrieben zu überprüfen. 4.1.3 Elterliche Begleitung und Selbststeuerung Accounts in sozialen Medien sollten Eltern und Jugendlichen technische Möglichkeiten bieten, die Nutzung zu überwachen und altersgemäß zu gestalten (z. B. durch Begrenzung der Nutzungszeit und durch Auswahl altersgerechter Inhalte). Für eine wirksame Prävention suchtartigen Verhaltens ist die Möglichkeit einer plattformübergreifenden Erfas- sung und Steuerung erforderlich. Zwar stellen gängige Betriebssyste- me Funktionen zur Bildschirmzeitkontrolle auf einem einzelnen Gerät bereit, diese reichen jedoch nicht aus, um das tatsächliche Nutzungs- verhalten über mehrere Geräte hinweg zu erfassen. Entscheidend ist dabei, die Kontrollmöglichkeiten der Eltern so zu gestalten, dass sie die Rechte ihrer Kinder auf Privatsphäre und freie Entfaltung wahren.119 4.1.4 Ausgestaltung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche Für die Gestaltung von Social-Media-Konten minderjähriger Personen sollte eine Liste verbindlicher Mindestanforderungen im Sinne des DSA 118 Thiagarajan et al. 2025. 119 OHCHR 2021. Handlungsempfehlungen 39 und anderer Regelungen und Leitlinien (z. B. die Leitlinien der EU-Kom- mission zum Jugendschutz im Kontext von Online-Plattformen) definiert werden.120 Solche Anforderungen werden von Anbietern sozialer Medi- en heute teilweise schon freiwillig umgesetzt; gleichwohl erfordert der hohe Stellenwert des Kinder- und Jugendschutzes eine verbindliche Re- gulierung zur Ausgestaltung sozialer Medien. Diese Liste sollte in Zusam- menarbeit mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) erarbeitet werden und unter anderem Folgendes umfassen: Für Konten von unter 18-Jährigen: • Verbot von Werbung für Produkte und Inhalte, die die psychische und physische Gesundheit gefährden können • altersgerechte algorithmische Vorschläge • keine personalisierte Werbung • keine Generierung von Nutzungsprofilen • keine Partneranzeigen • keine Möglichkeit zur werbebasierten Monetarisierung (z. B. bezahlte Produktplatzierung, Affiliate-Links, Sponsoring) • Datenschutzrichtlinien und -einstellungen in einfacher und leicht verständlicher Sprache Für Konten von unter 16-Jährigen ergänzend: • ausschließlich Inhalte und Interaktionen mit bereits bestätigten Kontakten • kein Live-Streaming (weder Hosting noch passiver Konsum) • keine Push-Nachrichten, kein Autoplay und kein endloses Scrollen („infinite scrolling“) Plattformbetreiber sollten außerdem verpflichtet werden, in die Nut- zungserfahrung von Jugendlichen systematisch Unterbrechungen ein- zubauen, die nach bestimmten Zeitintervallen automatisch ausgelöst werden. Ziel einer solchen Maßnahme ist es, Jugendliche bei der Ent- wicklung einer reflektierten und selbstregulierten Mediennutzung durch entsprechende Impulse von außen zu unterstützen und der Entstehung 120 European Commission 2025a. 40 Handlungsempfehlungen von exzessiver oder suchtartiger Nutzung entgegenzuwirken. Eine dä- nische Studie zeigt, dass eine solche Maßnahme wirksam sein kann.121 Konkret umsetzen ließe sich die entsprechende Funktion beispielswei- se folgendermaßen: Nach 45 Minuten ununterbrochener Nutzung wird der Zugang zum sozialen Medium automatisch pausiert. Ein bildschirm- füllender Hinweis informiert über die bisherige Nutzungszeit und fragt: „Möchtest Du weitermachen oder eine Pause einlegen?“ Die weitere Nutzung ist erst nach aktiver Bestätigung möglich, zum Beispiel durch Klicken auf einen Button mit der Aussage „Ich möchte weitermachen“. Eine kurze Verzögerung oder eine zweite Rückfrage kann impulsives Verhalten zusätzlich bremsen. Die Unterbrechung sollte so gestaltet sein, dass sie nicht umgangen werden kann. Schließlich sollten Plattformbetreiber vor der Einführung neuer Fea- tures und Funktionen eine empirische Risikoanalyse durchführen und ihre Unbedenklichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer, besonders aber für Heranwachsende zwischen 13 und 17 Jahren demonstrieren. 4.2 Maßnahmen für Bildungseinrichtungen Wir empfehlen, die Nutzung von Smartphones in Kitas und Schulen bis einschließlich Klasse 10 zu untersagen. Smartphones sind die bei Jugendlichen am häufigsten vorhandenen digitalen Endgeräte und da- her zentral für die Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugend- liche.122 Wie in Abschnitt 3.2.1 dargestellt, zeigen Studien, dass ein solches Verbot positive Effekte auf Wohlbefinden, Sozialverhalten und schulische Leistungen haben kann.123 Auch wenn andere Untersuchun- gen kaum Vorteile solcher Maßnahmen feststellen konnten,124 halten wir ein Smartphoneverbot als Teil eines umfassenden Schutzkonzepts für sinnvoll. Entscheidend sind dabei die pädagogische Begleitung so- wie eine regelmäßige Evaluation der Wirkung. 121 Danish Competition and Consumer Authority 2025. 122 Feierabend et al. 2023, 2024a. 123 Zierer & Böttger, 2024; Abrahamsson 2024. 124 Goodyear et al. 2025. Handlungsempfehlungen 41 Gleichzeitig sollte in Kindertageseinrichtungen und Schulen ein di- gitaler Bildungskanon verankert und fächerübergreifend unterrichtet werden, der auf zentrale Aspekte des digitalen Lebens vorbereitet. Damit meinen wir sowohl den souveränen und reflektierten Umgang mit sozialen Medien als auch das Wissen über Chancen und Risiken der Digitalität in unserer Gesellschaft. In diesem Zusammenhang schlagen wir vor, die Curricula und Materialien partizipativ unter Einbeziehung von Lehrkräften sowie Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten, um eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Darüber hinaus schlagen wir auch vor, spezifische Suchtpräventionsmaßnahmen in ein ganzheitliches Konzept zur Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit zu integ- rieren.125 Für einen solch souveränen und reflektierten Umgang sollten Lernende mithilfe von Schulgeräten, die allen in gleicher Art und Weise zur Verfügung stehen, zum zielgerichteten Einsatz digitaler Infrastruktur und digital vermittelter Inhalte befähigt werden. Im Kontext der digi- talen Bildung ist es wichtig, ein Verständnis für die Geschäftsmodelle von Social-Media-Anbietern und deren Umsetzung in Form konkreter Nutzungsangebote zu entwickeln. Ebenso sollten Machtstrukturen im Internet und in sozialen Medien thematisiert sowie Medienkompe- tenzen vermittelt werden – etwa Methoden zur Identifizierung von Falschnachrichten und vertrauenswürdigen Quellen. Darüber hinaus sollten drängende Themen wie die weite Verbreitung von Künstlicher Intelligenz (z. B. Large Language Models, KI-Chatbots) und deren Konse- quenzen behandelt werden – einschließlich einer Auseinandersetzung mit der Frage, in welchen Kontexten die Nutzung sinnvoll ist und wo sie potenziell problematisch sein kann.126 Dazu gehört auch die Vermittlung eines kritischen Bewusstseins: einerseits für die Auswirkungen digitaler Technik und Technologie auf die Umwelt (CO₂-Fußabdruck, Nachhal- tigkeit, Verbrauch seltener Erden etc.); andererseits für die kognitiven, affektiven, motorischen, physischen und zeitökonomischen Auswirkun- gen auf Nutzerinnen und Nutzer. Des Weiteren sollten die Kompetenzen von Fachkräften auf allen Stufen des Bildungssystems – einschließlich des Vorschul- und Elemen- tarbereichs – gezielt gestärkt werden, um eine riskante beziehungs- 125 Popp et al. 2025. 126 Simon et al. 2024. 42 Handlungsempfehlungen weise suchtartige Social-Media-Nutzung bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkennen und präventiv adressieren zu können. Dazu gehört zum einen die Vermittlung von Wissen über Erscheinungsformen und Auswirkungen problematischer Nutzung (z. B. durch Fortbildungen, Schulungen oder Workshops), zum anderen der Aufbau praktischer Handlungskompetenz im Umgang mit betroffenen Kindern und Ju- gendlichen (z. B. durch anwendungsorientierte Trainings).127 Die Ganz- tagsschule könnte dabei eine zentrale Rolle spielen, da sie den Raum bietet, um Kompetenzen wie einen reflektierten Umgang mit digitalen Angeboten einzuüben und bei weniger Mediennutzung die freiwerden- de Zeit sinnvoll und strukturiert zu nutzen (z. B. körperliche Aktivität, Spiel, Musik, Kunst, Theater). Zudem kann sie dabei auf ihr Personal mit medienpädagogischer Expertise zurückgreifen, das im Ganztagsbetrieb eher vorhanden sein dürfte.128 Die Nutzung sozialer Medien für schulische Zwecke (z. B. zur Orga- nisation oder Kommunikation im Klassenverband) sollte hingegen kri- tisch hinterfragt und auf das Mindestmaß beschränkt werden. Wenn ein Einsatz erforderlich ist, sollten bevorzugt unproblematische An- wendungen – etwa datenschutzfreundliche Messengerdienste – zum Einsatz kommen. 4.3 Maßnahmen zur gesellschaftlichen Aufklärung Wie in Kapitel 3 dargestellt, stehen Eltern, Jugendlichen und Kindern be- reits heute zahlreiche technische Möglichkeiten zur Verfügung, um die Nutzung sozialer Medien sicherer und vorteilhafter zu gestalten. Aller- dings ist unklar, wie häufig diese Funktionen überhaupt genutzt werden – und ob sie tatsächlich dazu beitragen, die negativen Auswirkungen sozialer Medien zu reduzieren. Wir empfehlen daher eine breit ange- legte, evidenzbasierte und präventionsorientierte Public-Health-Aufklä- rungskampagne durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), in die unter anderem auch Kinderärztinnen und -ärzte einbe- zogen werden. Ziel sollte sein, Kinder, Jugendliche und Eltern konkret über Nutzen, Risiken und Schutzmöglichkeiten im Umgang mit sozialen 127 Griffith et al. 2024. 128 DIPF 2019. Handlungsempfehlungen 43 Medien zu informieren und die Anwendung entsprechender Funktio- nen zu fördern. Die Kampagne sollte Empfehlungen geben, wie soziale Medien sinnvoll genutzt werden können und worauf besser verzichtet werden sollte, sowie grundlegende Hinweise zur Förderung der körper- lichen und psychischen Gesundheit. Im Zentrum der Kampagne sollten die kurz- und langfristigen Folgen problematischer Mediennutzung stehen – in leicht verständlicher Spra- che und damit zugänglich für Kinder und bildungsbenachteiligte Grup- pen. Zudem sollte die Vorbildfunktion von Eltern deutlich benannt werden. Regeln im Umgang mit sozialen Medien sollten klar, alltags- tauglich und altersgerecht sein und Eltern, Kindern sowie Jugendlichen gleichermaßen Orientierung bieten – ähnlich der bekannten und ein- fach merkbaren AHA-Formel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske), mit der während der Coronapandemie Schutzmaßnahmen verständlich vermittelt wurden. Ergänzend sollten Heranwachsende, Eltern und Be- zugspersonen praktische und realistische Anregungen für alternative, altersgerechte Beschäftigungen erhalten (z. B. Bewegung, Spiel, soziale Interaktion, Musik, kreatives Tun), um die durch Reduktion der Medien- nutzung freiwerdende Zeit für eine gesunde Entwicklung zu nutzen. Darüber hinaus sollten niedrigschwellige Online- und Präsenz-Bera- tungsangebote zur Früherkennung und Frühintervention bei problema- tischem Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen aufgebaut oder ausgebaut werden. Bestehende Apps zur Begleitung der Medien- nutzung von Kindern, Jugendlichen und Eltern, die bereits in Abschnitt 3.3 erwähnt worden sind, sollten außerdem benutzerfreundlicher und motivierender gestaltet werden, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Und schließlich sollte auch in Vereinen, Kirchen und anderen zivilge- sellschaftlichen Einrichtungen der Umgang mit sozialen Medien kritisch hinterfragt werden. Ihre öffentliche Präsenz auf diesen Plattformen ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, sie sollte jedoch nicht zur Verstärkung der Risiken beitragen. Für die interne Kommunikation sollten zum Bei- spiel möglichst unproblematische Anwendungen – etwa datenschutz- freundliche Messengerdienste – bevorzugt werden. 44 Handlungsempfehlungen 4.4 Maßnahmen zur Stärkung unabhängiger Forschung Wir empfehlen, die Förderung unabhängiger Forschung zu sozialen Me- dien und deren positiven und negativen Auswirkungen auf die psychi- sche Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu intensivieren. Dabei sollten insbesondere bislang vernachlässigte Altersgruppen wie Kinder unter 10 Jahren stärker in den Blick genommen werden. Zu erforschen sind unter anderem sensible Entwicklungsfenster, Wechselwirkungen mit der elterlichen Mediennutzung, die Rolle von Peers sowie die Aus- wirkungen kommender KI-gestützter Social-Media-Formate – etwa so- genannter virtueller Freunde oder sozialer Halluzinationen, bei denen Künstliche Intelligenz den falschen, aber subjektiv absolut überzeugen- den Eindruck authentischer sozialer Interaktion erzeugt. Um eine unabhängige, öffentliche Forschung zu ermöglichen, müssen die Zugangsbarrieren zu den Datenbeständen sozialer Medien wei- terhin systematisch abgebaut werden – etwa durch gesetzliche Ver- pflichtungen zur Implementierung offener Schnittstellen (Application Programming Interfaces, APIs) für wissenschaftliche Zwecke. Ebenso notwendig sind wirksame Mechanismen zur Durchsetzung solcher Vorgaben: Plattformanbieter sollten verpflichtet sein, ihre Daten zügig bereitzustellen – im Gegensatz zur aktuellen Praxis. Eine Verpflichtung sollte eingeführt werden, dass Ausnahmen von der Datenfreigabe von den Anbietern auf eigene Kosten gerichtlich beantragt und begründet werden müssen. Eine unrechtmäßige Verweigerung der Datenfreigabe sollte mit hohen Geldstrafen geahndet werden – verhängt durch die EU- Kommission oder die zuständigen Aufsichtsbehörden. Mit Blick auf die Erarbeitung der im Koalitionsvertrag von 2025 ange- kündigten Strategien zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt sowie zur Mentalen Gesundheit für junge Menschen schlagen wir vor, wissenschaftsbasierte, normativ fundierte Handlungsleitlinien zu entwickeln. Diese könnten die Grundlage für bundesweite Schulungs- maßnahmen bilden, zunächst durch externe Fachkräfte, perspektivisch verankert im Curriculum schulischer Bildung. Fazit und Ausblick 45 5 Fazit und Ausblick Soziale Medien sind bei Heranwachsenden äußerst beliebt und kön- nen wichtige Funktionen der sozialen Teilhabe erfüllen. Es gibt jedoch überzeugende Hinweise darauf, dass die Nutzung sozialer Medien die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen erheblich beeinträchtigen kann – und zwar trotz bereits bestehender Maßnahmen auf europäischer wie nationaler Ebene und einzelner Initiativen von Social-Media-Anbietern. In An- betracht der individuellen und gesellschaftlichen Risiken, die mit der Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche somit einher- gehen, besteht aus Sicht der Autorinnen und Autoren dieses Diskussi- onspapiers daher kurzfristiger Handlungsbedarf. Bund und Länder soll- ten wirksame Maßnahmen zum Schutz dieser besonders vulnerablen Alters gruppe ergreifen. Heranwachsende sollten vor den Risiken sozia- ler Medien geschützt werden – und zugleich die Chance erhalten, einen reflektierten und selbstbestimmten Umgang mit ihnen zu entwickeln, ohne überfordert zu werden. Strategien, die vorrangig auf Altersbe- schränkungen setzen, greifen dabei aus unserer Sicht zu kurz. Wir schla- gen stattdessen eine kombinierte, altersdifferenzierte Schutzstrategie vor, die verschiedene Komponenten gezielt miteinander verbindet. Sie bezieht alle sozialen Medien einschließlich Messenger-Dienste mit ein, die entsprechende Funktionen aufweisen, und vereint regulatorische, technische und pädagogische Maßnahmen sowie gesellschaftliche Aufklärung zu einem abgestimmten Maßnahmenbündel. Für Kinder unter 13 Jahren sollte unserem Vorschlag zufolge die Einrichtung ei- gener Social-Media-Accounts untersagt sein, da entsprechende Ange- bote für diese Altersgruppe grundsätzlich ungeeignet sind. Für 13- bis 17-jährige Jugendliche sind hingegen altersgemäße Einschränkungen von Plattformfunktionen erforderlich – etwa der Ausschluss persona- lisierter Werbung und der Verzicht auf die Erstellung individueller Nut- zungsprofile. Für 13- bis 15-jährige Kinder und Jugendliche befürwor- ten wir darüber hinaus eine elterliche Begleitung, die durch einfach zu 46 Fazit und Ausblick handhabende Lösungen unterstützt wird. Die Einhaltung der Altersgren- zen erfordert eine verlässliche Infrastruktur zur Altersverifikation, deren Einführung wir empfehlen. In Bildungseinrichtungen sollte darüber hin- aus die Nutzung von Smartphones bis einschließlich Klasse 10 untersagt werden. Zugleich ist ein verbindlicher Bildungskanon zu etablieren, der einen reflektierten und souveränen Umgang mit sozialen Medien bei Heranwachsenden fördert. Zudem bedarf es einer breit angelegten ge- sellschaftlichen Aufklärungskampagne – sowohl zu den Risiken als auch zu den Potenzialen sozialer Medien. Und schließlich braucht es weitere Forschung: zu den Folgen problematischer Social-Media-Nutzung eben- so wie zur Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und Interventionen, um diese evidenzbasiert weiterentwickeln zu können. Die in diesem Diskussionspapier dargestellten Risiken sozialer Medi- en für junge Menschen sind gleichwohl nicht isoliert als Problem eines einzelnen Politikfeldes zu sehen; sie entstehen oder verstärken sich vor dem Hintergrund tiefgreifender ökonomischer, technologischer und geopolitischer Entwicklungen. Diese Entwicklungen verschärfen also bestehende Gefahren und werfen neue Fragen nach Regulierungsmög- lichkeiten, Verantwortung und Schutz auf – insbesondere mit Blick auf vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche. Kritisch zu sehen ist so etwa das Prinzip der Aufmerksamkeitsökonomie, das im Zentrum vieler digitaler Geschäftsmodelle steht; denn die Extraktion und Mo- netarisierung von Aufmerksamkeit fördert technologische Strategien zur Maximierung der Nutzerbindung und schafft gezielt suchtfördernde Strukturen im digitalen Raum. Die rasante technologische Entwicklung im Digitalsektor befeuert diese ökonomisch motivierte Tendenz noch, weshalb sich die sozialen Medien ebenso rasant weiterentwickeln: Im- mer leistungsfähigere Algorithmen und KI-Systeme werden eingesetzt, um Nutzerverhalten vorherzusagen und mittels emotionaler Bindung zunehmend zu steuern. KI-basierte, mit Sprachmodellen verbundene Avatare, die automatisierte Simulation zwischenmenschlicher Bezie- hungen, mit dem Ziel, Vertrauen zu erzeugen und dann maßgeschnei- derte Dienstleistungen für spezifische emotionale Bedürfnisse anbie- ten zu können („Intimitätsökonomie“129), sowie die gezielte Erzeugung sogenannter sozialer Halluzinationen eröffnen neue Dimensionen der 129 Bozdağ 2025. Fazit und Ausblick 47 digitalen Einflussnahme. Sie sind regulatorisch bisher weitgehend un- berührt und ihre psychologischen Konsequenzen sowohl für die so- zioemotionale Entwicklung als auch für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wie Erwachsenen sind bislang unbekannt. Geopolitisch problematisch ist zudem, dass zentrale Infrastrukturen der globalen digitalen Kommunikation in Staaten verankert sind, deren demokratische Stabilität fragil ist (z. B. USA) oder die autoritär regiert werden (z. B. China). Die dort beheimateten Social-Media-Plattformen spielen nicht nur eine wachsende Rolle in der politischen Meinungsbil- dung, sondern schaffen auch strukturelle Abhängigkeiten, die negative Auswirkungen auf unsere Demokratie und Sicherheit haben können. All diese Entwicklungen verdeutlichen: Der Schutz junger Menschen vor den Gefahren sozialer Medien erfordert nicht nur sektorale Maßnah- men, sondern muss eingebettet sein in eine umfassende deutsche und europäische Strategie für digitale Resilienz und digitale Souveränität. Es geht um den Erhalt politischer und persönlicher Handlungsfähigkeit im digitalen Zeitalter – durch klare Regeln, wirksame Kontrollen, internati- onale Kooperation und einen normativen Rahmen, der den Schutz des Kindeswohls ins Zentrum stellt. 48 Glossare Glossare Methodisches Glossar Effektgröße Effektgröße bezeichnet das quantifizierte Aus- maß eines empirischen Effekts, z. B. im Hinblick auf einen statistischen Zusammenhang zwischen Variablen oder dem Unterschied zwischen Variab- len. Kleine Effektgrößen weisen auf geringe Effekte, mittlere Effektgrößen auf moderate Effekte und große Effektgrößen auf starke Effekte hin. Längsschnittstudie Wissenschaftliche Untersuchung, bei der quanti- tative Daten über einen längeren Zeitraum zu mehreren Zeitpunkten erfasst werden, um Veränderungen bei oder Zusammenhänge zwischen verschiedenen Variablen im zeitlichen Verlauf zu ermitteln. Prädiktor Eine Vorhersagevariable, die die Voraussage eines bestimmten Ereignisses (z. B. das Eintreten einer Erkrankung) ermöglicht. Querschnittstudie Wissenschaftliche Untersuchung, bei der quanti- tative Daten zu einem einzelnen Zeitpunkt erfasst werden, um die Ausprägung von bestimmten Variablen oder Zusammenhänge zwischen ver- schiedenen Variablen zu ermitteln. Stichprobengröße Die Stichprobengröße gibt an, wie viele Personen oder Einheiten in einer Untersuchung tatsächlich befragt oder gemessen wurden. Sie wird mit dem Buchstaben n bezeichnet. Variable Merkmal oder Faktor, der unterschiedlich ausge- prägt sein kann und beobachtet, gemessen oder manipuliert wird – zum Beispiel Alter, Intelligenz, Stimmung oder Reaktionszeit. Glossare 49 Juristisches Glossar Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Digital Services Act (DSA) Konsolidierte Fassung eines Rechtsaktes Künstliche-Intelligenz- Verordnung (KI-VO) Verordnung (EU) 2016/679, die zum Zweck informationeller Selbstbestimmung und zum Schutz vor Datenmissbrauch und infor- mationeller Machtasymmetrie, aber auch zur Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen regelt, wie Private und der Staat mit per- sonenbezogenen Daten umgehen dürfen. Verordnung (EU) 2022/2065, die Anbieter und Betreiber digitaler Dienste verpflichtet, Nutzerinnen und Nutzer besser zu schützen – zum Beispiel durch Entfernung illegaler Inhalte, Regelsetzung für Werbung und mehr Transparenz bei Empfehlungssystemen. Fassung eines Gesetzes, einer Verordnung, einer Richtlinie oder sonstigen Rechtsnorm, die den ursprünglichen Rechtsakt mit allen nachfolgenden, zu einem bestimm- ten Zeitpunkt geltenden Änderungen und Berichtigungen enthält. Verordnung (EU) 2024/1689, die zum Zweck der Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern und der Grundrechtsgewährleistung die Ent wicklung und Nutzung von KI-Systemen in Europa regelt und dabei einem risikobasierten Ansatz folgt. 50 Glossare Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauens- dienste für elektronische Trans- aktionen im Binnenmarkt (eIDAS) Verordnung zur Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität (eIDAS 2.0) Very Large Online Platform (VLOP) Vollharmonisierung Verordnung (EU) 910/2014, die zum Zweck der Sicherheit und der Vertrauensstärkung bei grenzüberschreitenden elektro- nischen Transaktionen in der EU die elektronische Identifizierung, elektronische Signaturen und Vertrauensdienste regelt. Verordnung (EU) 2024/1183, die eIDAS erweitert, neue Anforde- rungen an digitale Identitäten, Authentifizierung und Vertrauens- dienste festlegt und hierfür unter anderem die EU-Mitgliedstaaten zur Bereitstellung der EUDI-Wallet bis 2026, Behörden und Unterneh- men außerdem zu deren Anerken- nung verpflichtet. Bezeichnung im Digital Services Act (DSA) für sehr große Online-Platt- formen mit mindestens 45 Millio- nen monatlichen Nutzerinnen und Nutzern in der EU, die besonderen Anforderungen unterliegen. Vollständige Rechtsvereinheitli- chung durch die EU ohne Möglich- keit einer abweichenden nationalen Regelung durch die Mitgliedstaaten. Der nationale Gesetzgeber darf in diesem Bereich rechtlich keine eigenständigen Regelungen mehr treffen. Er kann allein seinen Ein- fluss in der EU geltend machen zur Änderung/Anpassung der dortigen Regelung. Glossare 51 Technisches Glossar Affiliate Link Betriebssystem Chatbot Deep Learning European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) Spezieller Link zur Nachverfolgung eines empfehlungsbasierten, provisionsgebundenen Produkt- kaufs und zur Identifizierung des Provisionsberechtigten. Software, die die grundlegenden Funktionen eines Computers steu- ert, die Hardware verwaltet und die Ausführung von Programmen ermöglicht; Schnittstelle zwischen Benutzer, Anwendungen und Com- puterhardware. Digitale Anwendung, die mensch- liche Kommunikationsweisen simuliert und in Interaktion mit einem menschlichen oder digitalen Gegenüber Informationen analy- siert, vermittelt und gegebenen- falls recherchiert – meist über Text- oder Sprachschnittstellen. Teilbereich des Maschinellen Lernens, in dem künstliche neu- ronale Netze mit vielen Schichten (tiefe Netze) genutzt werden, um komplexe Muster in großen Datenmengen zu erkennen und zu verarbeiten. EU-initiierte digitale Anwendung, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen künftig die sichere, europaweite Nutzung einer digitalen Identität ermögli- chen soll, um grenzüberschreiten- den Zugang zu Online-Diensten zu erleichtern sowie Datenschutz und persönliche Datenkontrolle zu gewährleisten. 52 Glossare EU-Mini-Wallet Geofencing GPS-Tracking Keyword- und Hashtag-Filter Maschinelles Lernen EU-weit geplante Anwendung zur Altersverifikation, die bis zur Einführung der altersverifikations- fähigen EUDI-Wallet Ende 2026 als Übergangslösung dienen soll. Technologie, bei der ein virtueller geografischer Bereich („Zaun“) um einen bestimmten Standort definiert wird und eine automati- sche Aktion ausgelöst wird, sobald ein GPS- oder RFID-fähiges Gerät diesen Bereich betritt oder verlässt – zum Beispiel eine Benachrich- tigung, eine Warnung oder das Starten eines Programms. Methode, bei der mithilfe des GPS der genaue Standort von Personen, Fahrzeugen oder Objekten in Echt- zeit erfasst und überwacht wird. Automatisierte Funktionen, die Inhalte anhand bestimmter Wörter (Keywords) oder Schlagwörter (Hashtags) filtern, um relevante Beiträge zu erkennen oder uner- wünschte Inhalte auszublenden. Teilgebiet der Künstlichen Intelli- genz, in dem Computer auf Basis spezifischer Datensätze Muster- erkennung betreiben und Lernpro- zesse durchlaufen, die das jeweilige System befähigen, eigenständig und ohne entsprechende Programmie- rung Entscheidungen zu treffen. Natural Language Processing (NLP) Teilgebiet der Künstlichen Intelligenz, das Computern ermöglicht, mensch- liche Sprache zu verstehen, zu analy- sieren und selbst zu erzeugen. Glossare 53 Neuronale Netze Sponsoring Unlinkability Unobservability Zero-Knowledge Proofs (ZKP) Zertifikat Computermodelle, die insbesondere im Rahmen des Maschinellen Lernens der datenbasierten Mustererkennung sowie der Lösung komplexer Aufgaben dienen und vom Aufbau des menschlichen Ge- hirns inspiriert sind – also aus vielen künstlichen Neuronen bestehen, die durch gewichtete und anpassbare Verbindungen ähnlich wie Synapsen miteinander verknüpft sind. Finanzierungsmodell für die Prä- sentation digitaler Inhalte, bei dem Unternehmen im Gegenzug für Sichtbarkeit oder Bewerbung ihrer Produkte und Marken zahlen. Eigenschaft, die eine Verknüpfung bestimmter (digitaler) Aktionen, Transaktionen oder Daten dersel- ben Person oder aus derselben Quelle ausschließt. Eigenschaft eines Systems, bei der sich interne Zustände oder Vorgänge nicht aus den beobacht- baren Ausgaben ableiten lassen. Verfahren in der Kryptografie, bei dem eine Partei (Beweiser) einer anderen Partei (Prüfer) beweist, dass sie eine bestimmte Informa- tion kennt oder eine Aussage wahr ist, ohne dabei die Information oder den unmittelbaren Beweis selbst preiszugeben. Digitales Dokument, das die Identität einer Person, Organisation oder Web- site bestätigt und von einer vertrau- enswürdigen Stelle, einer sogenann- ten Zertifizierungsstelle (Certificate Authority, CA), ausgestellt wird. 54 Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Zu Redaktionsschluss waren alle Links abrufbar. Abrahamsson, S. 2024. Smartphone Bans, Student Outcomes and Mental Health. Discussion paper. SAM 24/1. https://hdl.handle.net/11250/3119200 Asterhan, C. S. C., Bouton, E. 2017. Teenage peer-to-peer knowledge sharing through social network sites in secondary schools. Computers & Education, 110, 16–34. https://doi.org/10.1016/j.compedu.2017.03.007 AVPA, The Age Verification Providers Association 2022. Does age estimation through biometrics put my privacy at risk? https://avpassociation.com/ question/age-estimation-through-biometrics/ Beyens, I., Pouwels, J. L., Van Driel, I. I., Keijsers, L., Valkenburg, P. M. 2024. Social media use and adolescents’ well-being. Developing a typology of person- specific effect patterns. Communication Research, 51(6), 691–716. https://doi.org/10.1177/00936502211038196 Bildungsserver Berlin-Brandenburg 2025. Basiscurriculum Medienbildung. https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/bcmedienbildung Boer, M., Stevens, G. W. J. M., Finkenauer, C., De Looze, M. E., Van den Eijnden, R. J. J. M. 2021. Social media use intensity, social media use problems, and mental health among adolescents: Investigating directionality and mediating processes. Computers in Human Behavior, 116, Artikel 106645. https://doi.org/10.1016/j.chb.2020.106645 Bond, B. J., Miller, B. 2024. YouTube as my space. The relationships between YouTube, social connectedness, and (collective) self-esteem among LGBTQ individuals. New Media & Society, 26(1), 513–533. https://doi.org/10.1177/14614448211061830 Literaturverzeichnis 55 Boniel-Nissim, M., Marino, C., Galeotti, T., Blinka, L., Ozoliņa, K., Craig, W., …, Van den Eijnden, R. 2024. A focus on adolescent social media use and gaming in Europe, central Asia and Canada. Health Behaviour in School-aged Children international report from the 2021/2022 survey (Band 6). Kopenhagen: World Health Organization. Böttger, T., Zierer, K. 2024. To Ban or Not to Ban? A Rapid Review on the Impact of Smartphone Bans in Schools on Social Well-Being and Academic Performance. Education Sciences, 14(8), 906. https://doi.org/10.3390/educsci14080906 Bozdağ, A. A. 2025. The AI-mediated intimacy economy: a paradigm shift in digital interactions. AI & Society 40, 2285–2306. https://doi.org/10.1007/ s00146-024-02132-6 Bozzola, E., Spina, G., Agostiniani, R., Barni, S., Russo, R., Scarpato, E., …, Staiano, A. 2022. The use of social media in children and adolescents. Scoping review on the potential risks. International Journal of Environmental Research and Public Health, 19(16), Artikel 9960. https://doi.org/10.3390/ijerph19169960 Braghieri, L., Levy, R., Makarin, A. 2022. Social media and mental health. American Economic Review, 112(11), 3660–3693. https://doi.org/10.1257/ aer.20211218 Brailovskaia, J. 2024. The „Vicious Circle of addictive Social Media Use and Mental Health“ Model. Acta Psychologica, 247, Artikel 104306. https://doi.org/10.1016/j.actpsy.2024.104306 Brailovskaia, J., Ströse, F., Schillack, H., Margraf, J. 2020. Less Facebook use – more well-being and a healthier lifestyle? An experimental intervention study. Computers in Human Behavior, 108, Artikel 106332. https://doi.org/10.1016/j.chb.2020.106332 Brailovskaia, J., Swarlik, V. J., Grethe, G. A., Schillack, H., Margraf, J. 2022. Experimental longitudinal evidence for causal role of social media use and physical activity in COVID-19 burden and mental health. Journal of Public Health, 31, 1885–1898. https://doi.org/10.1007/s10389-022-01751-x 56 Literaturverzeichnis Bruns, A. 2021. After the „APIcalypse“. Social media platforms and their fight against critical scholarly research. In. Walker, S., Mercea, D., Bastos, M. (Hrsg.), Disinformation and data lockdown on social platforms (S. 14–36). New York: Routledge. https://doi.org/10.4324/9781003206972 Calliess, C., Ruffert, M. 2022. EUV/AEUV. Das Verfassungsrecht der Europäischen Union mit Europäischer Grundrechtscharta. Kommentar. 6. Auflage. München: C.H.Beck Verlag. Capraro, V., Globig, L., Rausch, Z., Rathje, S., Wormley, A., Olson, J., …, Van Bavel, J. J. 2025. A consensus statement on potential negative impacts of smartphone and social media use on adolescent mental health. https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=5256747 Carr, C. T., Hayes, R. A. 2015. Social media. Defining, developing, and divining. Atlantic Journal of Communication, 23(1), 46–65. https://doi.org/10.1080/ 15456870.2015.972282 Craig, S. L., Eaton, A. D., McInroy, L. B., Leung, V. W. Y., Krishnan, S. 2021. Can social media participation enhance LGBTQ+ youth well-being? Development of the Social Media Benefits Scale. Social Media & Society, 7(1). https://doi.org/10.1177/2056305121988931 Danish Competition and Consumer Authority 2025. Disrupting social media habits. A field experiment with young Danish consumers. Valby: Danish Competition and Consumer Authority. https://en.kfst.dk/media/5t4dscjt/ 20250619-disrupting-social-media-habits.pdf Deutsche Presse-Agentur 2025. Kein Handyverbot – Schulen in Sachsen-Anhalt in Eigenregie. dpa-Meldung vom 20.03.2025. https://sz.de/dpa.urn-newsml- dpa-com-20090101-250320-930-409343 DIPF, Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation (2019): StEG. https://steg.dipf.de/ Literaturverzeichnis 57 DZSKJ, Deutsches Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters 2025. Problematische Mediennutzung im Kindes- und Jugendalter in Deutschland Ergebnisbericht 2024/2025. Ausgewählte Ergebnisse der siebten Erhebungs- welle im September/Oktober 2024. Hamburg: Deutsches Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters. https://www.dak.de/dak/unternehmen/reporte- forschung/dak-studie-mediensucht-2024_91442#rtf-anchor-download-studie Erfani, S. S., Abedin, B. 2018. Impacts of the use of social network sites on users’ psychological well-being. A systematic review. Journal of the Association for Information Science and Technology, 69(7), 900–912. https://doi.org/10.1002/asi.24015 Europäische Kommission 2000. Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips. KOM/2000/0001 endgültig (Mitteilung). Brüssel: Kommission der Europäischen Gemeinschaften. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/ PDF/?uri=CELEX:52000DC0001 European Commission 2024. Call for tenders: Development, Consultancy and Support for an Age Verification Solution (EC-CNECT/2024/OP/0073). https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/funding/call-tenders-development- consultancy-and-support-age-verification-solution European Commission 2025a. Annex to the Communication to the Commission Approval of the content on a draft Communication from the Commission - Guidelines on measures to ensure a high level of privacy, safety and security for minors online, pursuant to Article 28(4) of Regulation (EU) 2022/2065. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/commission-publishes-guidelines- protection-minors European Commission 2025b. Supervision of the designated very large online platforms and search engines under DSA. Information updated on 14 July 2025. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/list-designated-vlops-and-vloses European Commission 2025c. Blueprint for an age verification solution to help protect minors online. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/factpages/blue- print-age-verification-solution-help-protect-minors-online 58 Literaturverzeichnis European Commission 2025d. Digital Competence Framework for Educators (DigCompEdu). https://joint-research-centre.ec.europa.eu/digcompedu_en Feierabend, S., Rathgeb, T., Kheredmand, H., Glöckler, S. 2023. JIM-Studie 2023. Jugend, Information, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger. Stuttgart: Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest. https://mpfs.de/app/uploads/2024/10/JIM_2023_web_final_kor.pdf Feierabend, S., Rathgeb, T., Gerigk, Y., Glöckler, S. 2024a. JIM-Studie 2024. Jugend, Information, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger in Deutschland. Stuttgart: Medienpädagogischer Forschungs- verbund Südwest. https://mpfs.de/studie/jim-studie-2024/ Feierabend, S., Rathgeb, T., Gerigk, Y., Glöckler, S. 2024b. KIM-Studie 2024. Kind- heit, Internet, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger. Stuttgart: Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest. https://mpfs.de/app/uploads/2025/05/KIM-Studie-2024.pdf Frielingsdorf, H., Fomichov, V., Rystedt, I., Lindstrand, S., Korhonen, L., Henriksson, H. 2025. Associations of time spent on different types of digital media with self-rated general and mental health in Swedish adolescents. Scientific Reports, 15, Artikel 993. https://doi.org/10.1038/s41598-024-83951-x Frison, E., Bastin, M., Bijttebier, P., Eggermont, S. 2019. Helpful or harmful? The different relationships between private facebook interactions and adolescents’ depressive symptoms. Media Psychology, 22(2), 244–272. https://doi.org/10.1080/15213269.2018.1429933 Goodyear, V. A., Randhawa, A., Adab, P., Al-Janabi, H., Fenton, S., Jones, K., ..., Pallan, M. 2025. School phone policies and their association with mental well- being, phone use, and social media use (SMART Schools). A cross-sectional observational study. The Lancet Regional Health – Europe, 51, Artikel 101211. https://doi.org/10.1016/j.lanepe.2025.101211 Literaturverzeichnis 59 Griffith, S. F., Kaiser, A. P., Landa, R. J. (2024). Promoting healthy screen media use in young children: Feasibility and acceptability of a behavioral parenting intervention. Early Childhood Research Quarterly, 67, 33–44. https://doi.org/10.1016/j.cbpra.2024.02.002 Haidt J. 2024. The anxious generation. How the great rewiring of childhood is causing an epidemic of mental illness. New York: Penguin Press. Haidt, J., Johnson, W., Rausch, Z. 2025. We don’t have to give in to the smart- phones. New York Times, 18.06.2025. https://www.nytimes.com/2025/06/18/ opinion/parents-smartphones-tiktok-facebook.html Hansson, S. O. 2023. Risk. In: Zalta E. N., Nodelman, U. (Hrsg.), The Stanford Encyclopedia of Philosophy. Auflage Sommer 2023. https://plato.stanford.edu/ archives/sum2023/entries/risk/ Hou, Y., Xiong, D., Jiang, T., Song, L., Wang, Q. 2019. Social media addiction. Its impact, mediation, and intervention. Cyberpsychology – Journal of Psychosocial Research on Cyberspace, 13(1), 1-17. https://doi.org/10.5817/CP2019-1-4 Hunt, M. G., Marx, R., Lipson, C., Young, J. 2018. No more FOMO. Limiting social media decreases loneliness and depression. Journal of Social and Clinical Psychology, 37(10), 751–768. https://doi.org/10.1521/jscp.2018.37.10.751 IDnow 2023: IDnow Digital Identity Index 2023 Deutschland. https://files.idnow. io/hubfs/DE-Resources/IDnow%20Digital%20Identity%20Index%202023% 20Deutschland.pdf Kahl, W., Gärditz, K. F. 2023. Umweltrecht. 13. Auflage. München: C.H. Beck Verlag. Kaman, A., Devine, J., Erhart, M., Napp, A.-K., Reiss, F., Moeller, S., …, Ravens- Sieberer, U. 2024. Youth mental health in times of global crises. Evidence from the longitudinal COPSY study (Preprint). https://doi.org/10.2139/ssrn.5043077 60 Literaturverzeichnis Kattein, E., Schmidt, H., Witt, S., Jörren, H. L., Menrath, I., Rumpf, H.-J., …, P awils, S. 2023. Increased digital media use in preschool children. Exploring the links with parental stress and their problematic media use. Children, 10(12), Artikel 1921. https://doi.org/10.3390/children10121921 Keles, B., McCrae, N., Grealish, A. 2020. A systematic review. The influence of social media on depression, anxiety and psychological distress in adolescents. International Journal of Adolescence and Youth, 25(1), 79–93. https://doi.org/10.1080/02673843.2019.1590851 Kennard, B. D., Hughes, J. L., Minhajuddin, A., Jones, S. M., Jha, M. K., Slater, H., …, Trivedi, M. H. 2025. Problematic social media use and relationship to mental health characteristics in youth from the Texas Youth Depression and Suicide Research Network (TX-YDSRN). Journal of Affective Disorders, 374, 128–140. https://doi.org/10.1016/j.jad.2025.01.046 Kessler, R. C., Adler, L., Ames, M., Demler, O., Faraone, S., Hiripi, E., …, Walters, E. E. 2005. The World Health Organization Adult ADHD Self-Report Scale (ASRS). A short screening scale for use in the general population. Psychological Medicine, 35(2), 245–256. https://doi.org/10.1017/S0033291704002892 Kim, S., Garthe, R., Hsieh, W.-J., Hong, J. S. 2024. Problematic social media use and conflict, social stress, and cyber-victimization among early adolescents. Child and Adolescent Social Work Journal, 41(2), 223–233. https://doi.org/10.1007/s10560-022-00857-1 Kligler-Vilenchik, N., Literat, I. 2025. Expressive citizenship. Youth, social media, and democracy. Journal of Children and Media, 19(1), 46–52. https://doi.org/10.1080/17482798.2024.2438680 Koalitionsvertrag 2025. Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 21. Legislaturperiode. https://www.koalitionsvertrag2025.de/ Kozyreva, A., Lorenz-Spreen, P., Herzog, S. M., Ecker, U. K., Lewandowsky, S., Hertwig, R., ..., Wineburg, S. 2024. Toolbox of individual-level interventions against online misinformation. Nature Human Behaviour, 8(6), 1044–1052. https://doi.org/10.1038/s41562-024-01881-0 Literaturverzeichnis 61 Kraemer, H. C., Kazdin, A. E., Offord, D. R., Kessler, R. C., Jensen, P. S., Kupfer, D. J. 1997. Coming to terms with the terms of risk. Archives of General Psychiatry, 54(4), 337–343. https://doi.org/10.1001/archpsyc.1997.01830160065009 Krause, H.-V., Baum, K., Baumann, A., Krasnova, H. 2021. Unifying the detrimental and beneficial effects of social network site use on self-esteem. A systematic literature review. Media Psychology, 24(1), 10–47. https://doi.org/10.1080/ 15213269.2019.1656646 Kühling, J., Buchner, B. 2024. Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutz- gesetz: DS-GVO / BDSG. Kommentar. 4. Auflage. München: C.H. Beck Verlag. Kultus Hessen, Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen 2025. Hessen handelt – Smartphone-Schutzzonen an allen Schulen. Pressemitteilung vom 20.03.2025. https://kultus.hessen.de/presse/hessen-handelt-smartphone- schutzzonen-an-allen-schulen Kultusministerkonferenz 2016. Bildung in der digitalen Welt. Strategie der Kultusministerkonferenz. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/ PresseUndAktuelles/2017/Strategie_neu_2017_datum_1.pdf Li, J., Xiao, B., Zhao, Y., Zhang, B., Li, Y. 2025. Chinese parental mediation, predictors, and associations with children’s problematic media use: A latent profile analysis. Early Education and Development, 36(1), 19–36. https://doi.org/10.1080/10409289.2024.2360867 Liu, M., Kamper-DeMarco, K. E., Zhang, J., Xiao, J., Dong, D., Xue, P. 2022. Time spent on social media and risk of depression in adolescents. A dose-response meta-analysis. International Journal of Environmental Research and Public Health, 19(9), Artikel 5164. https://doi.org/10.3390/ijerph19095164 Lorenz-Spreen, P., Oswald, L., Lewandowsky, S., Hertwig, R. 2023. A systematic review of worldwide causal and correlational evidence on digital media and democracy. Nature Human Behaviour, 7(1), 74–101. 62 Literaturverzeichnis Marten, P. L., Aßmann, S., Baumgarten-Kelm, C., Stadtler, M. 2025. Did 5G radiation really kill birds? Training lower secondary students in epistemic strategies to counter online misinformation. Learning and Individual Differences, 122, Artikel 102685. https://doi.org/10.1016/j.lindif.2025.102685 Marten, P. L., Stadtler, M. 2025. Building resilience against online misinformation. A teacher-led training promoting evaluation strategies among lower secondary students. Computers in Human Behavior, 165, Artikel 108548. https://doi.org/10.1016/j.chb.2024.108548 Martini, M., Limbach, P., Spiecker gen. Döhmann, I. 2025. Social Media and Minors: What‘s in their best interest? A comparative analysis of the DSA (Guide- lines) and beyond, i.E. MBK Saarland, Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes 2025. Bildung für digitale Mündigkeit statt unkontrollierter Nutzung: Klare Regeln für Mobilte- lefone und Smartwatches an Grundschulen. Medieninfo vom 24.03.2025. https://www.saarland.de/mbk/DE/aktuelles/medieninformationen/2025/03/ PM_250324-handynutzung-grundschule McGorry, P. D., Mei, C., Dalal, N., Alvarez-Jimenez, M., Blakemore, S. J., Browne, V., ..., Killackey, E. 2024. The Lancet Psychiatry Commission on youth mental health. Lancet Psychiatry, 11(9), 731-774. https://doi.org/10.1016/s2215-0366(24)00163-9 Mebis-Redaktion 2019. Kompetenzrahmen zur Medienbildung an bayerischen Schulen. In: Mebis – Landesmedienzentrum Bayern. https://mebis.bycs.de/ beitrag/kompetenzrahmen-zur-medienbildung Meier, A., Reinecke, L. 2021. Computer-Mediated Communication, Social Media, and Mental Health: A Conceptual and Empirical Meta-Review. Communication Research, 48(8), 1182–1209. https://doi.org/10.1177/0093650220958224 Modecki, K. L., Minchin, J., Harbaugh, A. G., Guerra, N. G., Runions, K. C. 2014. Bullying prevalence across contexts: A meta-analysis measuring cyber and traditional bullying. Journal of Adolescent Health, 55(5), 602–611. https://doi.org/10.1016/j.jadohealth.2014.06.007 Literaturverzeichnis 63 Montag, C. 2019. The neuroscience of smartphone/social media usage and the growing need to include methods from „Psychoinformatics“. In: Davis, F. D., Riedl, R., Vom Brocke, J., Legér, P.-M., Randolph, A. B. (Hrsg.), Information Systems and Neuroscience. NeuroIS Retreat 2018 (S. 275–283). Cham: Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-030-01087-4_32 Montag, C., Marciano, L., Schulz, P.J., Becker, B. 2023. Unlocking the brain secrets of social media through neuroscience. Trends in Cognitive Sciences, 27(12), 1102–1104. https://doi.org/10.1016/j.tics.2023.09.005 Moor, I., Winter K., Bilz L., Bucksch, J., Finne, E., John, N., …, Richter, M. 2020. The 2017/18 Health Behaviour in School-aged Children (HBSC) study – Method- ology of the World Health Organization‘s child and adolescent health study. Journal of Health Monitoring, 5(3), 88–102. https://doi.org/10.25646/6904 Moss, C., Wibberley, C., Witham, G. 2023. Assessing the impact of Instagram use and deliberate self-harm in adolescents. A scoping review. International Journal of Mental Health Nursing, 32(1), 14–29. https://doi.org/10.1111/inm.13055 Müggenborg, H.-J. 2021. Das Vorsorgeprinzip beim Ausbau von G5. Natur und Recht, 43(1), 16–20. https://doi.org/10.1007/s10357-020-3785-z Müller-Terpitz, R., Köhler, M. 2024, Digital Services Act. Kommentar. München: C.H. Beck Verlag. National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine 2024. Social media and adolescent health. Washington, D.C.: National Academies Press. https://doi.org/10.17226/27396 Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, Union der deutschen Akademien der Wissenschaften 2021. Digitalisierung und Demokratie (Stellungnahme). Halle (Saale): Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina. https://doi.org/10.26164/leopoldina_03_00348 64 Literaturverzeichnis Nikken, P., Schols, M. 2015. How and why parents guide the media use of young children. Journal of Child and Family Studies, 24, 3423–3435. https://doi.org/10.1007/s10826-015-0144-4 Obermaier, M., Schmuck, D. 2022. Youths as targets. Factors of online hate speech victimization among adolescents and young adults. Journal of Computer- Mediated Communication, 27(4), Artikel zmac012. https://doi.org/10.1093/jcmc/zmac012 Odgers, C. L. 2024. The great rewiring. Is social media really behind an epidemic of teenage mental illness? The evidence is equivocal on whether screen time is to blame for rising levels of teen depression and – anxiety and rising hysteria could distract us from tackling the real causes. Nature, 628, 29–30. https://doi.org/10.1038/d41586-024-00902-2 OHCHR, United Nations Human Rights Office of the High Commissioner 2021. General comment No. 25 on children’s rights in relation to the digital environ- ment. https://www.ohchr.org/en/documents/general-comments-and-recom- mendations/general-comment-no-25-2021-childrens-rights-relation Orben, A., Matias, J. N. 2025. Fixing the science of digital technology harms. Technology development outpaces scientific assessment of impacts. Science, 388(6743), 152–155. https://doi.org/10.1126/science.adt6807 Orben, A., Przybylski, A. K. 2019. The association between adolescent well- being and digital technology use. Nature Human Behaviour, 3(2), 173–182. https://doi.org/10.1038/s41562-018-0506-1 Orben, A., Przybylski, A. K., Blakemore, S. J., Kievit, R. A. 2022. Windows of developmental sensitivity to social media. Nature Communications, 13, Artikel 1649. https://doi.org/10.1038/s41467-022-29296-3 Paakkari, L., Tynjälä, J., Lahti, H., Ojala, K., Lyyra, N. 2021. Problematic social media use and health among adolescents. International Journal of Environmental Research and Public Health, 18(4), Artikel 1885. https://doi.org/10.3390/ ijerph18041885 Literaturverzeichnis 65 Pädagogisches Landesinstitut Rheinland-Pfalz 2025. Muster für eine Smart- phone-Ordnung. https://bildung.rlp.de/schulemedienrecht/fuer-die-praxis/ musternutzungsordnung-smartphone Pearson, H. 2025. Do smartphones and social media really harm teens’ mental health? Researchers are debating the strength of evidence connecting techno- logy to surging rates of adolescent mental illness. But they have some clear advice for parents. Nature, 640, 26–28. https://doi.org/10.1038/d41586-025- 00933-3 Popp, L., Voigt, B., Julich, A., König, H.H., Brettschneider, C., Kulisch, K.L., …, Schneider, S. 2025. Urban Mental Health. Förderung der psychischen Gesund- heit von jungen Menschen in der Stadt. Kindheit und Entwicklung, 34(1), 23–32, https://doi.org/10.1026/0942-5403/a000471 Poulain, T., Vogel, M., Kliesener, T., Kiess, W. 2023. Associations between changes in behavioral difficulties and levels of problematic smartphone use in adolescents over a 1-year period. European Child & Adolescent Psychiatry, 32, 533–536. https://doi.org/10.1007/s00787-021-01874-8 Rega, V., Gioia, F., Boursier, V. 2023. Problematic media use among children up to the age of 10. A systematic literature review. International Journal of Environmental Research and Public Health, 20(10), Artikel 5854. https://doi.org/10.3390/ijerph20105854 Riehm, K. E., Feder, K. A., Tormohlen, K. N., Crum, R. M., Young, A. S., Green, K. M., …, Mojtabai, R. 2019. Associations between time spent using social media and internalizing and externalizing problems among US youth. JAMA Psychiatry, 76(12), 1266–1273. https://doi.org/10.1001/jamapsychiatry.2019.2325 Sampasa-Kanyinga, H., Chaput, JP., Hamilton, H. A. 2019. Social Media Use, School Connectedness, and Academic Performance Among Adolescents. The Journal of Primary Prevention, 40(2), 189–211. https://doi.org/10.1007/ s10935-019-00543-6 66 Literaturverzeichnis Schmidt, J.-H., Taddicken, M. 2017. Soziale Medien. Funktionen, Praktiken, Formationen. In: Schmidt, J.-H., Taddicken, M. (Hrsg.), Handbuch Soziale Medien (S. 23–37). Wiesbaden: Springer VS. Shannon, H., Bush, K., Villeneuve, P. J., Hellemans, K. G. C., Guimond, S. 2022. Problematic social media use in adolescents and young adults. Systematic review and meta-analysis. JMIR Mental Health, 9(4), Artikel e33450. https://doi.org/10.2196/33450 Shaw, A. M., Timpano, K. R., Tran, T. B., Joormann, J. 2015. Correlates of Face- book usage patterns. The relationship between passive Facebook use, social anxiety symptoms, and brooding. Computers in Human Behavior, 48, 575–580. https://doi.org/10.1016/j.chb.2015.02.003 Shoshani, A., Kor, A., Bar, S. 2024. The impact of social media use on psychiatric symptoms and well-being of children and adolescents in the post-COVID-19 era. A four-year longitudinal study. European Child & Adolescent Psychiatry, 33(11), 4013–4027. https://doi.org/10.1007/s00787-024-02454-2 Simitis, S., Hornung, G., Spiecker gen. Döhmann, I. 2025. Datenschutzrecht. DS-GVO/BDSG. 2. Auflage. Baden-Baden: Nomos Verlag. Simon, J., Spiecker gen. Döhmann, I., Luxburg, U. v. 2024. Generative KI. Jenseits von Euphorie und einfachen Lösungen (Diskussion Nr. 34). Halle (Saale): Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina. https://doi.org/10.26164/ leopoldina_03_01226 Spiecker gen. Döhmann, I. 2018. Kontexte der Demokratie. Parteien, Medien und Sozialstrukturen. In: Vereinigung der Deutschen Strafrechtslehrer (Hrsg.), Fragmentierungen. Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Strafrechtslehrer, Band 7 (S. 9–66). Berlin: De Gruyter. https://doi.org/10.1515/9783110580860 Stevic, A., Schmuck, D., Thomas, M. F., Karsay, K., Matthes, J. 2024. Distracted children? Nighttime smartphone use, children’s attentional problems, and school performance over time. The Journal of Early Adolescence, 44(2), 223– 249. https://doi.org/10.1177/02724316231164734 Literaturverzeichnis 67 Sun, Y., Zhang, Y. 2020. A review of theories and models applied in studies of social media addiction and implications for future research. Addictive Behaviors, 114, Artikel 106699. https://doi.org/10.1016/j.addbeh.2020.106699 Taddicken, M., Schmidt, J. H. 2022. Entwicklung und Verbreitung sozialer Medien. In: Schmidt, J.-H., Taddicken, M. (Hrsg.), Handbuch Soziale Medien. 2. Auflage. (S. 3–17). Wiesbaden: Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-25995-2_1 Taeger, J. 2021. Einwilligung von Kindern gegenüber Diensten der Informations- gesellschaft. Schutz von Kindern unter 16 Jahren durch Art. 8 DS-GVO vor Beeinträchtigungen im Netz. Zeitschrift für Datenschutz, 9/2021, 505–508. Thiagarajan, T. C., Newson, J. J., Swaminathan, S. 2025. Protecting the Developing Mind in a Digital Age: A Global Policy Imperative. Journal of Human Development and Capabilities, 26(3), 493–504. https://doi.org/10.1080/19452829.2025.2518313 Tromholt, M. 2016. The Facebook experiment. Quitting Facebook leads to higher levels of well-being. Cyberpsychology, Behavior, and Social Networking, 19(11), 661–666. https://doi.org/10.1089/cyber.2016.0259 Turel, O., Mouttapa, M., Donato, E. 2015. Preventing problematic internet use through video-based interventions. A theoretical model and empirical test. Behaviour & Information Technology, 34(4), 349–362. https://doi.org/10.1080/ 0144929X.2014.936041 Twenge, J. M. 2017. iGen. Why today’s super-connected kids are growing up less rebellious, more tolerant, less happy – and completely unprepared for adulthood. And what that means for the rest of us. New York: Simon & Schuster. Twenge, J. M., Haidt, J., Joiner, T. E., Campbell, W. K. 2020. Underestimating digital media harm. Nature Human Behaviour, 4(4), 346–348. https://doi.org/10.1038/s41562-020-0839-4 Van den Eijnden, R. J. J. M., Lemmens, J. S., Valkenburg, P. M. 2016. The Social Media Disorder Scale. Computers in Human Behavior, 61, 478–487. https://doi.org/10.1016/j.chb.2016.03.038 68 Literaturverzeichnis Verduyn, P., Gugushvili, N., Massar, K., Täht, K., Kross, E. 2020. Social comparison on social networking sites. Current Opinion in Psychology, 36, 32–37. https://doi.org/10.1016/j.copsyc.2020.04.002 Verduyn, P., Lee, D. S., Park, J., Shablack, H., Orvell, A., Bayer, J., …, Kross, E. 2015. Passive Facebook usage undermines affective well-being. Experimental and longitudinal evidence. Journal of Experimental Psychology – General, 144(2), 480–488. https://doi.org/10.1037/xge0000057 Verduyn, P., Ybarra, O., Résibois, M., Jonides, J., Kross, E. 2017. Do social network sites enhance or undermine subjective well-being? A critical review. Social Issues and Policy Review, 11(1), 274–302. https://doi.org/10.1111/sipr.12033 Vogels, E. A., Gelles-Watnick, R. 2023. Pew Research Center. Teens and social media. Key findings from Pew Research Center surveys. https://www.pewre- search.org/short-reads/2023/04/24/teens-and-social-media-key-findings-from- pew-research-center-surveys/ Vossen, H. G. M., Van den Eijnden, R. J. J. M., Visser, I., Koning, I. M. 2024. Parenting and problematic social media use. A systematic review. Current Ad- diction Reports, 11(3), 511–527. https://doi.org/10.1007/s40429-024-00559-x Wang, J., Wang, S., Xiao, B., Li, J., Feng, Y., Li, Y. 2024. Maternal distress, parenting stress, maladaptive parenting and children’s problematic media use in China. Evidence from 2022 spring in Shanghai. BMC Public Health, 24(1), Artikel 1857. https://doi.org/10.1186/s12889-024-19382-0 Weinstein, E. 2018. The social media see-saw. Positive and negative influences on adolescents’ affective well-being. New Media & Society, 20(10), 3597–3623. https://doi.org/10.1177/1461444818755634 Zhao, N., Zhou, G. 2021. COVID-19 stress and addictive social media use (SMU). Mediating role of active use and social media flow. Frontiers in Psychiatry, 12, Artikel 635546. https://doi.org/10.3389/fpsyt.2021.635546 Literaturverzeichnis 69 Zhou, Z., Cheng, Q. 2022. Relationship between online social support and adolescents’ mental health. A systematic review and meta-analysis. Journal of Adolescence, 94(3), 281–292. https://doi.org/10.1002/jad.12031 Zych, I., Ortega-Ruiz, R., Marín-López, I. 2016. Cyberbullying. A systematic review of research, its prevalence and assessment issues in Spanish studies. Psicología Educativa, 22(1), 5–18. https://doi.org/10.1016/j.pse.2016.03.002 70 Mitwirkende Mitwirkende Autorinnen und Autoren apl. Prof. Dr. Julia Brailovskaia Prof. Dr. Johannes Buchmann ML Prof. Dr. Ralph Hertwig ML Prof. Dr. Thomas Metzinger ML Prof. Dr. Christian Montag Prof. Dr. Ahmad-Reza Sadeghi Prof. Dr. Silvia Schneider Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Forschungs- und Behandlungszentrum für psychische Gesundheit (FBZ), Ruhr-Universität Bochum Emeritierter Professor für Informatik, Technische Universität Darmstadt Direktor des Forschungsbereichs Adaptive Rationalität, Max-Planck- Institut für Bildungsforschung, Berlin Emeritierter Professor für Theoretische Philosophie, Johannes-Gutenberg- Universität Mainz Professor of Cognitive and Brain Sciences, Institute of Collaborative Innovation, University of Macau (Volksrepublik China) Professor für Informatik, Technische Universität Darmstadt Professorin für Klinische Kinder- und Jugend psychologie, Forschungs- und Be- handlungszentrum für psychische Ge- sundheit (FBZ), Ruhr-Universität Bochum Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Öffent - LL.M. (Georgetown Univ.) liches Recht, Informationsrecht und Rechtstheorie Institut für Digitalisierung, Universität zu Köln Prof. Dr. Annie Waldherr ML – Mitglied der Leopoldina Professorin für Computational Communication Science, Institut für Publizistik- und Kommunikationswissen- schaft, Universität Wien (Österreich) Die mitwirkenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurden entsprechend den veröffentlichten „Regeln für den Umgang mit Interes- senkonflikten in der wissenschaftsbasierten Beratungstätigkeit der Natio- nalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina“ verpflichtet, Tatsachen zu benennen, die geeignet sein können, zu Interessenkonflikten zu füh- ren. Außerdem wird auf die vorliegenden Regeln verwiesen. Mitwirkende 71 Wissenschaftliche Mitarbeit Dr. Charlotte Wiederkehr Dr. Matthias Winkler Referentin der Abteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft, Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina Referent der Abteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft, Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina Danksagung Die Autorinnen und Autoren danken folgenden Expertinnen und Exper- ten für wertvolle Hinweise: Dr. Isabel Brandhorst, Forschungsgruppenleiterin in der Abteilung Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugend- alter, Universitätsklinikum Tübingen Dr. Mirjam Jenny, Wissenschaftliche Geschäftsführerin des Institute for Planetary Health Behaviour, Universität Erfurt Prof. Dr. Anja Lehmann, Fachgebietsleiterin Cybersecurity – Identity Management, Hasso-Plattner-Institut, Universität Potsdam Prof. Dr. Tobias Renner, Ärztlicher Direktor, Abteilung Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter, Universitätsklinikum Tübingen Prof. Dr. Katharina Scheiter, Professorin für digitale Bildung, Universität Potsdam Prof. Dr. Desirée Schmuck, Professorin für Medienwandel und Medien- innovation, Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Universität Wien (Österreich) 72 Mitwirkende Martin Seifert, Senior Scientist, Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Bonn Prof. Dr. Marc Stadtler, Leiter des Arbeitsbereichs Kompetenzentwick- lung und Kompetenzmodellierung, Institut für Erziehungswissenschaft, Ruhr-Universität Bochum Wolfgang Studier, Teamleiter und Sicherheitsexperte, Fraunhofer- Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC) Prof. Dr. Ulrich Trautwein, Professor für Empirische Bildungsforschung, Hector-Institut für Empirische Bildungsforschung, Eberhard Karls Uni- versität Tübingen Erik Tuchtfeld, LL.M. (Glasgow), Leiter der humanet3-Gruppe, Max- Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg   Weitere Veröffentlichungen aus der Reihe „Leopoldina Diskussion“ Nr. 39: Konzepte für eine neue Medizin in einer alternden Gesellschaft – P erspektiven für Forschung und medizinische Versorgung – 2025 Nr. 38: Ein neues Verfahren zur direkten Finanzierung und Evaluation wissen- schaftlicher Zeitschriften – 2025 Nr. 37: Demografischen Wandel und Altern gestalten. Interdisziplinäre Impulse für einen ressortübergreifenden Ansatz – 2025 Nr. 36: Mehr Freiheit – weniger Regulierung. Vorschläge für die Entbürokra tisierung des Wissenschaftssystems – 2025 Nr. 35: Die gemeinsame Verantwortung für das archäologische Erbe. Warum der archäologische Kulturgutschutz besser in die akademische Ausbildung integriert werden muss – 2024 Nr. 34: Generative KI – jenseits von Euphorie und einfachen Lösungen – 2024 Nr. 33: Vernetzte Notfallvorsorge für Kulturgüter. Eine Umfrage unter den Notfallverbünden Deutschland – 2023 Nr. 32: Ein öffentlicher Dialog zur Fortpflanzungsmedizin – 2023 Nr. 31: Den kritischen Zeitpunkt nicht verpassen. Leitideen für die Transformation des Energiesystems – 2023 Nr. 30: Organisatorische Voraussetzungen der Notfallvorsorge für Kulturgüter – 2022 Nr. 29: Die rechtlichen Grundlagen der Notfallvorsorge für Kulturgüter – 2022 Nr. 28: Ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung – für eine lebenslange Wissenschaftskompetenz in der Medizin – 2022 Nr. 27: Nutzen von wissenschaftlicher Evidenz – Erwartungen an wissen- schaftliche Expertise – 2021 Nr. 26: Neuregelung des assistierten Suizids – Ein Beitrag zur Debatte – 2021 Nr. 25: Ansatzpunkte für eine Stärkung digitaler Pandemiebekämpfung – 2021 Diese und weitere Diskussionspapiere der Leopoldina stehen kostenfrei unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: www.leopoldina.org/publikationen/stellungnahmen/diskussionspapiere Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. – Nationale Akademie der Wissenschaften – Jägerberg 1 06108 Halle (Saale) Tel.: (0345) 472 39-867 E-Mail: politikberatung@leopoldina.org Berliner Büros: Reinhardtstraße 16 10117 Berlin Unter den Linden 42 10117 Berlin Die 1652 gegründete Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina ist mit ihren rund 1.700 Mitgliedern aus nahezu allen Wissenschaftsbereichen eine klassische Gelehrten- gesellschaft. Sie wurde 2008 zur Nationalen Akademie der Wissenschaften Deutschlands ernannt. In dieser Funktion hat sie zwei besondere Aufgaben: die Vertretung der deut- schen Wissenschaft im Ausland sowie die Beratung von Politik und Öffentlichkeit. Die Leopoldina tritt auf nationaler wie internationaler Ebene für die Freiheit und Wert- schätzung der Wissenschaft ein. In ihrer Politik beratenden Funktion legt die Leopoldina fachkompetent, unabhängig, transparent und vorausschauend Empfehlungen zu gesell- schaftlich relevanten Themen vor. Sie begleitet diesen Prozess mit einer kontinuierlichen Reflexion über Voraussetzungen, Normen und Folgen wissenschaftlichen Handelns. www.leopoldina.org