Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Schmidl, Andreas (67/SN-132/ME)

📋 67/SN-132/ME 📅 07.08.2026 👍 2 Unterstützungen inline Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

ablehnend

Forderungen

  • Ablehnung des Gesetzesvorhabens in vollem Umfang
  • Zurück zum Start

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Dem geneigten Beobachter der politischen Willensbildung entgeht natürlich nicht, dass das vorliegende Gesetzesvorhaben einem supranationalen Rollout entspricht um ein länderübergreifendes Überwachungsnetz zu etablieren. Die Synchronizität solcher Maßnahmen lässt sich bei Recherche gleichartiger Gesetze in anderen Staaten unschwer erkennen (Anmerkung: gleiches Muster wie in etwa parallel durchzuführenden Heeresreformen vieler Länder) Der vorgeschobene Kinderschutz ist ein mehr als durchsichtiges Propagandawerkzeug. Der Kinderschutz ist zum höchsten Maß den Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten vorbehalten. Diese Gesetzesvorlage ist eine Anmaßung, in der bereits in anderen politisch beeinflussten Feldern bekannten Manier. Vorgesehen ist also eine Registrierungskomponente und eine Präsentationskomponente, wobei diese Maßnahmen nicht den medial verbreiteten niederschwelligen Zugangsoptionen entsprechen. Das Gesetzesvorhaben ist in vollem Umfang , mit einem klaren Appell „Zurück zum Start“ abzulehnen.