Markus, Neuner (31/SN-132/ME)
Haltung
zustimmend
Schlagwörter
Rechtliche Verweise
- Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz
- KommAustria-Gesetz
Forderungen
- Altersverifikationssysteme müssen verhältnismäßig, technisch zuverlässig und datenschutzkonform ausgestaltet werden
- Vermeidung von unnötig umfangreicher Sammlung personenbezogener Daten bei der Altersverifikation
- Sicherstellung ausreichender fachlicher Ressourcen und klarer Zuständigkeiten für die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
- Flankierung technischer und rechtlicher Maßnahmen durch Medienbildung und Förderung digitaler Kompetenz
Volltext ↗ Parlament.gv.at
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. zum vorliegenden Ministerialentwurf betreffend die Änderung des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes sowie des KommAustria-Gesetzes nehme ich wie folgt Stellung: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten und problematischen Mechanismen digitaler Plattformen stellt eine wesentliche gesellschaftliche Aufgabe dar. Insbesondere Minderjährige unter 14 Jahren befinden sich in einer Entwicklungsphase, in der sie besondere Schutz- und Orientierungshilfen benötigen. Digitale Medienangebote können wertvolle Bildungs- und Informationsmöglichkeiten bieten, bergen jedoch auch Risiken, wenn Inhalte oder technische Gestaltungselemente gezielt darauf ausgerichtet sind, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden oder Nutzungsverhalten zu verstärken. Die geplante Ergänzung der Regelungen für Video-Sharing-Plattformen (VSP) um Maßnahmen zur Altersverifikation ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Ein wirksamer Jugendschutz darf nicht allein auf die Eigenverantwortung von Kindern und Eltern übertragen werden, sondern muss auch die Verantwortung der Anbieter digitaler Plattformen berücksichtigen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass Altersverifikationssysteme verhältnismäßig, technisch zuverlässig und datenschutzkonform ausgestaltet werden. Der Schutz Minderjähriger darf nicht dazu führen, dass unnötig umfangreiche personenbezogene Daten gesammelt oder Nutzerinnen und Nutzer unverhältnismäßig überwacht werden. Ziel muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jugendschutz, Privatsphäre und freiem Zugang zu Informationen sein. Besondere Bedeutung kommt auch der Regulierung suchtfördernder Plattform-Funktionen zu. Digitale Dienste nutzen zunehmend Empfehlungssysteme, automatische Wiedergabe, Benachrichtigungen und andere Gestaltungselemente, die insbesondere bei jungen Menschen eine übermäßige Nutzung begünstigen können. Ein moderner Jugendschutz sollte daher nicht nur Inhalte betrachten, sondern auch die technische Gestaltung digitaler Angebote. Die Erweiterung der Aufgaben der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) ist im Hinblick auf eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung der Schutzmaßnahmen nachvollziehbar. Eine unabhängige Aufsicht ist notwendig, damit gesetzliche Vorgaben nicht nur bestehen, sondern auch tatsächlich umgesetzt werden. Dabei sollte sichergestellt werden, dass die Behörde über ausreichende fachliche Ressourcen und klare Zuständigkeiten verfügt. Aus meiner Sicht sollte der Schutz Minderjähriger jedoch nicht ausschließlich durch technische und rechtliche Maßnahmen erfolgen. Ebenso wichtig sind Medienbildung, digitale Kompetenz und eine Stärkung der Erziehungs- und Bildungseinrichtungen. Kinder und Jugendliche müssen lernen, digitale Inhalte kritisch zu beurteilen und bewusst mit Medien umzugehen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Medien entsteht nicht allein durch Verbote, sondern durch Bildung, Begleitung und Entwicklung von Urteilsfähigkeit. Zusammenfassend unterstütze ich das Ziel des Gesetzesentwurfs, Minderjährige besser vor schädlichen digitalen Inhalten und manipulativen Nutzungsmechanismen zu schützen. Ich ersuche jedoch darum, bei der Umsetzung besonders auf Datenschutz, Verhältnismäßigkeit und die Förderung einer eigenständigen Medienkompetenz junger Menschen zu achten. Ein nachhaltiger Jugendschutz verbindet technische Schutzmaßnahmen mit pädagogischer Verantwortung und gesellschaftlicher Bewusstseinsbildung. Mit freundlichen Grüßen Markus NEUNER