Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Fromm, David (12/SN-132/ME)

📋 12/SN-132/ME 📅 30.07.2026 👍 3 Unterstützungen inline Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

ablehnend

Rechtliche Verweise

  • Digital Services Act

Forderungen

  • Aufschiebung bis ID Austria die technischen Standards verlässlich implementiert hat
  • bessere Koordination mit der EU
  • ernsthafte Prüfung von Alternativen wie Geräteeinstellungen durch Eltern oder regulatorische Verpflichtungen für Plattformanbieter
  • gründliche Überprüfung des Entwurfs vor Verabschiedung

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Der Entwurf von Medienminister Andreas Babler ist aus mehreren Gründen problematisch und sollte nicht in dieser Form verabschiedet werden. Technisch ist das Vorhaben zum geplanten Zeitpunkt 2027 nicht umsetzbar. ID Austria unterstützt derzeit keine Zero-Knowledge-Proofs, und ein vollständiger Umbau bis Ende 2026 wird von Expertinnen wie Arya Haager von Epicenter Works als fraglich eingeschätzt. Drittanbieter-Lösungen existieren nicht, und die EU-eigene App wies gravierende Sicherheitslücken auf, die binnen zwei Minuten ausgenutzt werden konnten. Das Gesetz baut also auf Technologie auf, die es in der versprochenen Form einfach nicht gibt. Rechtlich drohen Konflikte mit EU-Recht. Die Befugnis zur Regulierung von Plattformen liegt nach dem Digital Services Act ausschließlich bei Brüssel. Frankreichs ähnliche Pläne wurden bereits von der EU-Kommission abgelehnt. Österreich kann nicht einfach zusätzliche Verpflichtungen für Online-Plattformen einführen. Datenschutzschützer und 400 IT-Sicherheitsforscher warnen vor einer beispiellosen Überwachungsinfrastruktur. Die Maßnahme betrifft nicht nur Minderjährige, sondern führt de facto zu einer digitalen Ausweispflicht für neun Millionen Menschen. Es besteht die Gefahr versteckter Identifizierungsdatenbanken trotz gegenteiliger Marketingversprechen. Wirksamkeit ist zudem fraglich. Alterssperren sind durch VPN-Nutzung trivial umgehbar. Dies hat sich in allen bisherigen Ländern bewahrheitet. Stattdessen steigt die Nutzung von VPN-Diensten, oft kostenlosen Anbietern, die Daten der Nutzer weiterverkaufen. Damit würden Jugendliche potenziell noch größeren Gefahren ausgesetzt. Das Gesetz verfehlt das eigentliche Problem. Statt die Plattformbetreiber und Tech-Konzerne in die Pflicht zu nehmen, wird die Last auf die Bürgerinnen und Bürger verlagert. Die toxischen Geschäftsmodelle bleiben unberührt, während Eltern ihre Eigenverantwortung verlieren. Ich empfehle daher: Aufschiebung bis ID Austria die technischen Standards verlässlich implementiert hat, bessere Koordination mit der EU, und ernsthafte Prüfung von Alternativen wie Geräteeinstellungen durch Eltern oder regulatorische Verpflichtungen für Plattformanbieter. Die Intention des Jugendschutzes ist richtig. Die Methode jedoch birgt erhebliche Risiken für digitale Freiheiten ohne garantierte Wirksamkeit. Einmal errichtet, kann ein solches System von zukünftigen Regierungen für andere Zwecke missbraucht werden. Bitte überprüfen Sie diesen Entwurf gründlich vor Verabschiedung.