Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Plainer, Auralia (11/SN-132/ME)

📋 11/SN-132/ME 📅 30.07.2026 inline Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

ablehnend

Forderungen

  • Verzicht auf das Verbot zugunsten von Bildung und Prävention
  • Aufklärung über Social-Media-Sucht im Fach Digitale Grundbildung

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Sehr gehrte Damen und Herren des Parlaments. Ich hätte da einige Argumente gegen dieses Gesetz. Die ich ihnen vielleicht unterbreiten möchte. Dieses Gesetz ist nicht nur unwirksam für später, sondern auch noch schädlich. Argument 1. Leider sind auch Menschen über 14-Jahren von diesem gesetzt betroffen, und somit ihn ihrer Freienmeinungs-Äußerung eingeschränkt. Menschen die 14 sind und unter 18 werden sich schwer fühlen einen Termin für die Einrichtung der ID-Austria zu machen. Auch ältere Menschen, die sich nicht so mit Technik auskennen könnten es, als schwer empfinden mit der ID-Austria ihre Accounts freizuschalten. Argument 2. Eine ID-Austria ist auch ein riesiges Datenschutzrisiko besonders für die oben erwähnten älteren Personen. Plattformen können gehackt werden, und so auch die ID-Austria und dadurch jeden der Social Media benötigt, oder Benutzen möchte auf eine ID-Austria zu zwingen die gehackt werden kann ist riskant. Argument 3. Aber das Wohl wichtigste Argument ist, das dieses gesetzt den Reiz des verbotenen fördert und jugendliche die sich nicht mit den Medien auskennen. Werden auf die Art ins kalte Wasser gestoßen und durch den Forbidden fruit Effekt fördert dies eine spätere sucht. Mein Verbesserungsvorschlag ist, man sollte anstelle eines Verbotes, das nicht nur vieler Datenschutz gefahren mit sich bringt. Auf Bildung und Prävention setzen. Die Aufklärung über eine Sucht der Social Media sucht im schon vorhandenen Fach Digitale Grundbildung würde die Medien Kompetenz verbessern und somit vor eine Sucht schützen. Mit freundlichen grüßen.