Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Francz, Walter (198/SN-132/ME)

📋 198/SN-132/ME 📅 20.09.2026 inline Verarbeitet: 2026-09-21

Haltung

gemischt

Forderungen

  • Ablehnung des österreichischen Alleingangs
  • In-die-Pflicht-Nahme von Konzernen auf EU-Ebene anstatt Identifizierung der Bürger

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Meine Position zu diesem Vorhaben: Das Ziel ist zu befürworten, die Vorgangsweise allerdings abzulehnen und ein Irrweg (die Umgehungsmöglichkeiten sind nicht zu verhindern und werden innerhalb kürzester Zeit bekannt sein, siehe zB Australien). Ich bin im fortgeschrittenen Alter, habe (trotz/wegen IT-Ausbildung und jahrzehntelanger Berufstätigkeit in diesem Bereich) keine ID-Austria und bin nicht auf Social-Media-Kanälen angemeldet. Ich sehe nicht ein, dass ich mich zuerst anmelden/identifizieren muss, wenn ich mir zB ein Youtube-Video ansehen möchte. Außerdem befürchte ich, dass man mit solchen Maßnahmen die Bürger daran gewöhnen will, dass der freie Zugang zum Internet eingeschränkt wird. Eine Ausweitung auf andere Bereiche lässt die Möglichkeit eines Machtmissbrauchs erahnen. Verbesserungsvorschläge: Ein Alleingang Österreichs ist abzulehnen, vielmehr müssen auf EU-Ebene die Konzerne (und nicht die BürgerInnen) in die Pflicht genommen werden. Dass das funktioniert, zeigt das Urteil gegen Meta und Google in den USA im heurigen Jahr.