pro mente Austria Österr. DV d. Vereine u. Gesellschaften für psychische u. soziale Gesundheit (151/SN-132/ME)
Haltung
gemischt
Schlagwörter
Rechtliche Verweise
- AMD-G
- KOG
Forderungen
- Verlagerung der Verantwortung primär auf die Anbieter:innen digitaler Umgebungen
- Einbeziehung von Messenger-Diensten in das Gesetz
- Vermeidung eines pauschalen Digitalverbotes zugunsten eines differenzierten, vollziehbaren und datenschutzfreundlichen Schutzgesetzes
- Einbeziehung von weiterführenden Schutzmodellen für Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren
- Ergänzung des Gesetzes durch verbindlich finanzierte und strukturell verankerte Begleitmaßnahmen (z.B. Medienbildung, therapeutische Angebote)
Volltext ↗ Parlament.gv.at
Österreichischer Dachverband der Vereine und
Gesellschaften für psychische und soziale Gesundheit
A-4020 Linz, Lonstorferplatz 1
Tel.:+43/664/39 64 333
e-mail: office@promenteaustria.at
ZVR 059519632
An das
Bundesministerium Wohnen, Kunst, Kultur,
Medien und Sport
BMWKMS – I/10 Medienangelegenheiten
zH. Mag.Dr. Michael R. Kogler
per Mail: medienrecht@bmwkms.gv.at und Post.VII-2@bka.gv.at
Linz, 10. September 2026
ATU 50209402
Stellungnahme von pro mente Austria
zum Begutachtungsentwurf Kinder- und Jugendschutz vor suchtfördernden
digitalen Angeboten - Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das AMD-G und
das KOG geändert werden
GZ: 2026-0.537.620
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Möglichkeit, zu diesem Begutachtungsentwurf Stellung zu
beziehen.
pro mente Austria ist der Dachverband von 26 gemeinnützigen Organisationen, die in
Österreich im psychosozialen und sozialpsychiatrischen Bereich tätig sind.
Ziel von pro mente Austria ist es, das Leben und die Versorgung von Menschen mit
psychischen Problemen nachhaltig zu verbessern und sie und ihr soziales Umfeld zu
unterstützen und zu stärken.
Das Angebot der 26 Mitgliedsorganisationen von pro mente Austria ist breit
gefächert. Sie betreuen österreichweit mit rund 5.500 Mitarbeiter:innen Menschen mit
psychischen oder psychiatrischen Problemen bzw. Erkrankungen und deren
Angehörige.
Aus diesem Grund bezieht sich die Stellungnahme auf den Text aus dieser Sicht.
pro mente Austria begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung,
den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum gesetzlich zu
stärken.
Die Verantwortung darf jedoch nicht primär Kindern, Jugendlichen, Eltern oder
Schulen übertragen werden. Anbieter:innen, welche digitale Umgebungen gestalten
und wirtschaftlich von Nutzungsdauer, Aufmerksamkeit und Daten profitieren,
müssen verpflichtet werden, Kinder und Jugendliche vor manipulativen und potenziell
gesundheitsschädlichen, suchtfördernden Mechanismen zu schützen.
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Wir begrüßen, dass statt einzelner Plattformen, problematische
Funktionsweisen und Mechanismen reguliert werden, insbesondere:
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algorithmisch gesteuerte Social-Media-Plattformen und Kurzvideo-Feeds,
Empfehlungssysteme, die problematische Inhalte verstärken,
Gaming-Angebote mit manipulativen Belohnungs- und Kaufmechanismen,
Streaks, Infinite Scroll, Autoplay und manipulative Push-Benachrichtigungen,
Lootboxen, Dark Patterns und manipulative In-App-Kaufanreize,
KI- und chatbotgestützte Angebote mit bindungsfördernden oder
suchtfördernden Mechanismen.
Wir schlagen die Einbeziehung von Messenger-Diensten in das Gesetz vor, wenn
diese genannten Funktionsweisen vorliegen.
Anstelle eines pauschalen Digitalverbotes sollte ein differenziertes, vollziehbares
und datenschutzfreundliches Schutzgesetz zum Beschluss kommen, das darauf
ausgerichtet ist, gesundheitsgefährdende und suchtfördernde Rahmenbedingungen
frühzeitig zu begrenzen.
Aus unserer Sicht sind auch weiterführende Schutzmodelle für Jugendliche
zwischen 14 und 16 in das Gesetz miteinzubeziehen.
Wir begrüßen, dass Schutz- oder Prüfverfahren nicht von den Plattformen selbst
kontrolliert werden, sondern von externen, zertifizierten Stellen unter
bestmöglichem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Datensicherheit.
Abschließend möchten wir betonen, dass gesetzlicher Jugendschutz keine
Prävention ersetzt. Jugendschutz muss durch verbindlich finanzierte und
strukturell verankerte Begleitmaßnahmen ergänzt werden: Medienbildung,
Lebenskompetenzförderung, Elternbildung, schulische Schutzkonzepte, analoge
Freizeit- und Bewegungsangebote, Jugendarbeit, Früherkennung, Beratung und
therapeutische Angebote.
pro mente Austria weist auch auf die fachliche Stellungnahme der ARGE
Suchtvorbeugung Österreich hin, deren Positionen sich mit unseren Anliegen
decken.
Mit dem Ersuchen um Berücksichtigung obiger Ausführungen verbleiben wir mit
freundlichen Grüßen,
PDoz.Dr. Günter Klug
Präsident pro mente Austria
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