Kreutzer, Roland (101/SN-132/ME)
Haltung
ablehnend
Schlagwörter
Rechtliche Verweise
- AV-Mediendienste-Gesetz
- DSA
- DSGVO
- § 54e Abs. 3, Z 5
Forderungen
- Förderung der Medienkompetenz für Kinder, Lehrer und Eltern
- Bereitstellung individueller Hilfe für Betroffene problematischer Nutzung
- Erstellung belastbarer, unabhängiger Studien als Grundlage für Entscheidungen
- Regulierung gegen schädliche Algorithmen/Muster statt Ausschluss einzelner Nutzer
- Einbringung Österreichs in EU-weite Prozesse (DSA/DSGVO) anstelle unwirksamer nationaler Maßnahmen
- Verzicht auf die geplante Alterskontrolle und Loginpflicht
- Durchsetzung der Kriterien aus § 54e Abs. 3, Z 5 für alle Anbieter und Nutzer
- Einführung eines ungefilterten und unpriorisierten chronologischen Newsfeeds als Standardeinstellung
- Verbot von Auto-Play und Endlos-Feed
- Implementierung definierbarer effektiver Zeitlimits der Nutzung
- Verbot aktiver Push-Nachrichten abseits direkter Kommunikation mit Bekannten
- Einschränkung von Direktnachrichten auf bestätigte Kontakte
- Zwang zu freiem Zugang ohne Login für Plattformen
Volltext ↗ Parlament.gv.at
STELLUNGNAHME zur geplanten Änderung des
AV-MEDIENDIENSTE-G.
aufgrund der geplanten Alterskontrolle im Internet
im Namen des Jugendschutzes.
Roland M. Kreutzer, 08/2026
www.verbot.org
GRUNDSÄTZLICHES
Es ist offensichtlich: Wir haben ein Problem, das einer Lösung bedarf. Diese Stellungnahme
zeigt auf, dass der vorliegende Entwurf nicht nur keine echte Lösung sein kann, aber
gleichzeitig neue Probleme mitbringt, die eine Umsetzung nicht sinnvoll macht.
Die Stellungnahme zeigt aber auch auf, wie man das gleiche Schutzniveau ohne
entsprechende Nachteile erreichen könnte – und das sogar einfacher, als es im
Vorhaben beschrieben ist. (siehe letzte Seite)
ÜBER MICH
Ich bin seit 1992 im Internet aktiv, seit 1994 mit eigenem Unternehmen in Österreich. Ich
war immer in der Medienbranche tätig, über Jahrzehnte mit eigenen Foren, Messengern,
Social Networks und gleichzeitig auch mit Content in den großen Plattformen. Netzpolitik
ist seit jeher ein Thema für mich, beginnend mit dem Start der Providervereinigung und
dem Verband der Medienbranche aber auch als Creator auf Seiten der Nutzer und
Wirtschaft im Internet.
Mit dem Praxis- und Expertenwissen und einem erfahrenen Blick auf das gesamte System
möchte ich hier einen Beitrag leisten, um dem falsch eingeschlagenen Weg der vorliegenden
Gesetzesänderung noch einmal eine fundierte Entscheidungsfindung vorab anzuregen. Zum
Vorteil aller Beteiligter, denn eine zahnlose Regelung, die neue Probleme bringt, hilft auch
dem Jugendschutz nicht.
Tripple Internet Content Services, Roland M. Kreutzer
A-1200 Wien, Klosterneuburger Str. 38 / G3
+43 (1) 406 59 27
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AUSGANGSPUNKT DER REGULIERUNG
Intendiert ist der Schutz von Kindern unter 14 Jahren. Die Annahme ist, dass psychische
Probleme mit suchtartiger Nutzung von Social Media zunehmen und die Plattformen auch
Basis für Radikalisierung wären.
FEHLANNAHMEN
Die Korrelation zwischen Social Media-Nutzung und Problemstellen wie zB.
Einsamkeit ist nachgewiesen, die Kausalität nicht. Die umgekehrte Richtung,
dass zB. einsame Menschen eher Social Media exzessiver nutzen, ist zumindest
genauso plausibel.
Zahlenmaterial ist hierzulande ohnehin dürftig, Studien aus Übersee kann man
nicht plausibel auf Österreich umlegen.
Der zeitliche Zusammenhang steigender psychischer Probleme ist zu den Krisen
unserer Zeit größer als zum Aufstieg und der Nutzung von Social Media.
Sperren vergrößern die Attraktivität von Plattformen und sorgen für
ausweichende Nutzung bei nicht regulierten extremeren Plattformen – was
Radikalisierern die Arbeit auch noch erleichtert. Die Wirksamkeit der Sperren ist
dazu ohnehin kaum gegeben, wie andere Länder vorgezeigt haben.
Nur Kinder schützen zu wollen, greift zu kurz: Nicht nur diese sind von
schädlichen Algorithmen betroffen. Jugendsperren schieben das Alter, in dem
man Medienkompetenz erwerben kann, nur nach hinten (lassen also Kinder
länger ungeschützt).
Betroffene mit problematischer Nutzung von Social Media sind nur sehr wenige,
die überwiegende Mehrheit aller Nutzer (insbesondere der Kinder darunter) kann
sehr gut damit umgehen und Medienkompetenz aufbauen.
Social Media ist auch nicht per se problematisch, die Plattformen sind
Kommunikationsmittel, Unterrichts- oder Lernmaterial, schaffen erforderliche
Medienkompetenz. Nur ein sehr kleiner Teil davon wirkt nicht positiv für Kinder.
ECHTE LÖSUNGEN WÄREN ABER EINFACH
Nicht nur, dass Eltern bereits jetzt viele Möglichkeiten haben, Einschränkungen und Regeln
durchzusetzen und auch die gesetzliche Lage in den Schulen bereits angepasst wurde, es
gilt auch:
Kinder (Lehrer, Eltern) brauchen Medienkompetenz und die Möglichkeit der
Teilhabe, aber auch Freiräume, die man ihnen bei Bedarf geben kann.
Tatsächlich Betroffene brauchen individuelle Hilfe.
Wir brauchen belastbare unabhängige Studien für künftige Entscheidungen.
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Plattformen brauchen Regulierung gegen schädliche Muster. Nicht den
Ausschluss einzelner Nutzer, damit (nur) jene diese Muster nicht sehen.
Die EU plant Maßnahmen, ist inhaltlich zuständig und hat auch per DSA oder DSGVO
entsprechende Handhabe. Es wäre deshalb gut, wenn sich Österreich dort in den Prozess
einbringt, statt selbst unwirksame Maßnahmen dazu zu konterkarieren. Egal wo man
ansetzt, in dieser Stellungnahme skizziere ich auch einen Weg, der Schutz ohne schädliche
Nebenwirkungen bringen würde.
DAS GESETZLICHE VORHABEN
Die vorgeschlagene gesetzliche Grundlage soll via Regulierung der Video-Sharing-
Plattformen erfolgen. Hierzu wird das AV-Mediendienste-Gesetz erweitert, um betroffene
Plattformen zu beschreiben und Mechanismen zur Alterskontrolle zu fordern.
Das mit einem Kriterienkatalog im Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz zu verankern hat
(negative) Konsequenzen. Zwar ist der Kriterienkatalog gut und beschreibt schädliche
Algorithmen recht gut, es fehlen aber durch die Fixierung auf „AV“ wesentliche aktuelle und
künftige Plattformen. So sind etwa die großen Spiele-Communities genauso nicht umfasst
wie künftige KI-Systeme. Dafür würden Dienste wie Spotify oder Lernplattformen leicht
unter den Kriterien erfasst.
Die Vorhaben nehmen den Eltern die Möglichkeit, Regeln passend zu ihren Kindern und
passend zu Erziehungswünschen zu bestimmen. Stattdessen wird eine Infrastruktur
geschaffen, die per Alterskontrolle für alle maximalinvasiv eingreift, einen Login-Zwang
(mehr nachfolgend bei der technischen Betrachtung) und damit neue Macht für die
Plattformen bringt (statt diese zu beschneiden) und an den echten Problemstellen nicht
eingreift.
Ausweispflicht für alle
Login-Pflicht für Inhalte auf den Plattformen (Neue Rechte, Macht und Daten für
Big-Tech-Plattformen!)
Rechte von Kindern und Eltern werden entzogen
Relevante Plattformen von Maßnahmen nicht betroffen, künftige Plattformen
sind nicht mitgedacht worden
Schutz nur für Kinder - nicht für alle – vorgesehen
Treffsicherheit bei Plattformen-Auswahl ist mehr als fragwürdig
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DIE TECHNISCHE SEITE
Für die Feststellung des Alters ist eine technische Infrastruktur erforderlich, die nicht
unerheblichen Aufwand auf allen Seiten bringt.
Vorgesehen ist eine Alterskontrolle für alle (!) User beim Betreten betroffener Plattformen.
Um nicht bei jedem zB. Youtube-Video, das man anklickt, wieder die Ausweiskontrolle
durchlaufen zu müssen, wird de facto auch eine Login-Pflicht erzwungen. Eine Nutzung von
Inhalten auf anderen, als der Plattform selbst, ist kaum vorstellbar – das eingebettete
Youtube-Video wird zugunsten des Walled Gardens der Plattformen verhindert, ein Angriff
auf das freie Internet für alle, nicht nur für Kinder. Selbst das Auffinden von Inhalten
außerhalb der Plattformen und ohne Login wird schwer.
Diese Ausweiskontrolle müssen in einem „Zero Knowledge“-Ansatz zertifizierte dritte
Anbieter machen. Es muss – und das ist im aktuellen Gesetzesvorschlag nicht vorgegeben
– nicht nur sichergestellt sein, dass außer dem „Alter ausreichend“-Flag keine
Informationen weitergegeben werden und beim Kontrolleur darf nichts über die Nutzung
und Plattform hinterlegt sein, es müsste auch (und ist nicht) festgelegt sein, dass
mehrere Profile eines Users per Ausweiskontrolle nicht einer Person zugeordnet werden
können und User das Recht haben, eine erneute Ausweiskontrolle anzufordern.
Ausweiskontrolle wird von allen Benutzern gefordert
Login-Pflicht bringt neue Macht und Daten durch die erzwungenen Logins für die
Plattformen, die eigentlich reguliert gehören
Inhalte werden hinter Login versteckt, statt das offene Internet mit freien
Inhalten zu fördern
Ausweiskontrolle schließt Personen aus, die sich nicht ausweisen können
(„analoge“ Menschen, Personen ohne Ausweismechanismus – Touristen?)
Einschränkung auf Österreich erlaubt leichte Umgehung der Maßnahmen
Zero-Knowledge erlaubt auch leichte Fremd-Verifizierung (Ausweis der Eltern,
Freunde)
Gefahr von Datenabfluss – ein nicht nur theoretisches Risiko, wie bisherige
Beispiele zeigen
Dass eine bestehende Infrastruktur wie die geplante Begehrlichkeiten bringt, zeigte schon
die aktuelle Diskussion (von Klarnamenpflicht, Rückwärtsidentifikation bis Porno-Sperren).
Insbesondere muss man solche gravierenden Maßnahmen auch für Zeiten denken, in denen
das Vertrauen in Machthaber geringer sein kann – und das im Angesicht geringen Nutzens
und kleiner Wirksamkeit der Maßnahmen, was diese noch einmal mehr überschießend
erscheinen lässt.
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UND DIE ECHTE LÖSUNG?
Eine solch einschneidende und massive gesetzliche und technische Lösung bei gleichzeitig
so geringer positiver Auswirkung kann nicht die Lösung sein, aufgrund der marginalen
Wirkung nicht einmal als letzte Möglichkeit.
Dabei liegt eine echte Lösung der Probleme auf der Hand.
Und dabei braucht es neben Stärkung der Kompetenz auf Seiten der Nutzer und ihrer
Vorbilder eine Durchsetzung der Kriterien (§ 54e Abs. 3, Z 5), die im Gesetzesvorschlag
für die Auswahl schädlicher Plattformen ohnehin definiert wurden, für alle Anbieter und für
alle Nutzer. Man könnte diese Kriterien sogar noch verstärken, etwa einen ungefilterten
und nicht-algorithmischen Feed als Standardeinstellung gegen Blasenbildung und Fake-
News-Vorteile vorsehen. Im Gegenteil zur Alterskontrolle und Loginpflicht sollten die
Plattformen sogar zum freien Zugang ohne Login gezwungen werden – im Sinne von
Netzneutralität und freiem Internet bei hohem Datenschutz.
Durchsetzen kann man diese Regeln leicht und auch europaweit – der DSA bietet
entsprechende Hebel. Man kann diese Vorgaben von den Plattformen eher erwarten als
etwa gleich aufwändig zu implementierende Ausweiskontrollen, die nur für einen kleinen
Markt eingebaut werden müssten. Reichen Strafen zur Steuerung nicht aus, wäre auch die
Freiheiten der Foren-Ausnahme in der Waagschale denkbar – man kann durchaus von
Medienverpflichtung ausgehen, wenn der Algorithmus „redaktionell“ eingreift, was enorme
Pflichten für Social Media bringen würde. Wenn man will, kann man Plattformen regulieren –
und müsste das ja auch für die Alterskontrolle.
Das bringt den gleichen oder sogar besseren Schutz für Kinder und Jugendliche. Mehr
noch, der Schutz erstreckt sich auch auf alle anderen User. Und all das ist ohne die
Ausweiskontrolle und zugehörige Infrastruktur, daher ohne negative Nebeneffekte machbar.
Wir brauchen daher statt dem Gesetzes-Vorschlag:
VORGABEN FÜR EINE EFFEKTIVE REGULIERUNG
Maßnahmen für kompetente Konsumenten in den Plattformen
Ungefilterten und unpriorisierten Feed als Standardeinstellung („chronologischer
Newsfeed“ bestätigter Abos statt Algorithmus-Empfehlungen)
Auto-Play und Endlos-Feed verboten
Effektive Zeitlimits der Nutzung definierbar
Keine aktiven Push-Nachrichten abseits direkter Kommunikation mit Bekannten
Direktnachrichten nur unter bestätigten Kontakten
Es braucht also keine technische Infrastruktur, keine Alterskontrolle. Aber Schutz für alle.
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