Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Kreutzer, Roland (101/SN-132/ME)

📋 101/SN-132/ME 📅 05.09.2026 👍 10 Unterstützungen pdf Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

ablehnend

Rechtliche Verweise

  • AV-Mediendienste-Gesetz
  • DSA
  • DSGVO
  • § 54e Abs. 3, Z 5

Forderungen

  • Förderung der Medienkompetenz für Kinder, Lehrer und Eltern
  • Bereitstellung individueller Hilfe für Betroffene problematischer Nutzung
  • Erstellung belastbarer, unabhängiger Studien als Grundlage für Entscheidungen
  • Regulierung gegen schädliche Algorithmen/Muster statt Ausschluss einzelner Nutzer
  • Einbringung Österreichs in EU-weite Prozesse (DSA/DSGVO) anstelle unwirksamer nationaler Maßnahmen
  • Verzicht auf die geplante Alterskontrolle und Loginpflicht
  • Durchsetzung der Kriterien aus § 54e Abs. 3, Z 5 für alle Anbieter und Nutzer
  • Einführung eines ungefilterten und unpriorisierten chronologischen Newsfeeds als Standardeinstellung
  • Verbot von Auto-Play und Endlos-Feed
  • Implementierung definierbarer effektiver Zeitlimits der Nutzung
  • Verbot aktiver Push-Nachrichten abseits direkter Kommunikation mit Bekannten
  • Einschränkung von Direktnachrichten auf bestätigte Kontakte
  • Zwang zu freiem Zugang ohne Login für Plattformen

Volltext ↗ Parlament.gv.at

STELLUNGNAHME zur geplanten Änderung des AV-MEDIENDIENSTE-G. aufgrund der geplanten Alterskontrolle im Internet im Namen des Jugendschutzes. Roland M. Kreutzer, 08/2026 www.verbot.org GRUNDSÄTZLICHES Es ist offensichtlich: Wir haben ein Problem, das einer Lösung bedarf. Diese Stellungnahme zeigt auf, dass der vorliegende Entwurf nicht nur keine echte Lösung sein kann, aber gleichzeitig neue Probleme mitbringt, die eine Umsetzung nicht sinnvoll macht. Die Stellungnahme zeigt aber auch auf, wie man das gleiche Schutzniveau ohne entsprechende Nachteile erreichen könnte – und das sogar einfacher, als es im Vorhaben beschrieben ist. (siehe letzte Seite) ÜBER MICH Ich bin seit 1992 im Internet aktiv, seit 1994 mit eigenem Unternehmen in Österreich. Ich war immer in der Medienbranche tätig, über Jahrzehnte mit eigenen Foren, Messengern, Social Networks und gleichzeitig auch mit Content in den großen Plattformen. Netzpolitik ist seit jeher ein Thema für mich, beginnend mit dem Start der Providervereinigung und dem Verband der Medienbranche aber auch als Creator auf Seiten der Nutzer und Wirtschaft im Internet. Mit dem Praxis- und Expertenwissen und einem erfahrenen Blick auf das gesamte System möchte ich hier einen Beitrag leisten, um dem falsch eingeschlagenen Weg der vorliegenden Gesetzesänderung noch einmal eine fundierte Entscheidungsfindung vorab anzuregen. Zum Vorteil aller Beteiligter, denn eine zahnlose Regelung, die neue Probleme bringt, hilft auch dem Jugendschutz nicht. Tripple Internet Content Services, Roland M. Kreutzer A-1200 Wien, Klosterneuburger Str. 38 / G3 +43 (1) 406 59 27 office@tripple.at www.tripple.at 1/5 AUSGANGSPUNKT DER REGULIERUNG Intendiert ist der Schutz von Kindern unter 14 Jahren. Die Annahme ist, dass psychische Probleme mit suchtartiger Nutzung von Social Media zunehmen und die Plattformen auch Basis für Radikalisierung wären. FEHLANNAHMEN  Die Korrelation zwischen Social Media-Nutzung und Problemstellen wie zB. Einsamkeit ist nachgewiesen, die Kausalität nicht. Die umgekehrte Richtung, dass zB. einsame Menschen eher Social Media exzessiver nutzen, ist zumindest genauso plausibel.  Zahlenmaterial ist hierzulande ohnehin dürftig, Studien aus Übersee kann man nicht plausibel auf Österreich umlegen.  Der zeitliche Zusammenhang steigender psychischer Probleme ist zu den Krisen unserer Zeit größer als zum Aufstieg und der Nutzung von Social Media.  Sperren vergrößern die Attraktivität von Plattformen und sorgen für ausweichende Nutzung bei nicht regulierten extremeren Plattformen – was Radikalisierern die Arbeit auch noch erleichtert. Die Wirksamkeit der Sperren ist dazu ohnehin kaum gegeben, wie andere Länder vorgezeigt haben.  Nur Kinder schützen zu wollen, greift zu kurz: Nicht nur diese sind von schädlichen Algorithmen betroffen. Jugendsperren schieben das Alter, in dem man Medienkompetenz erwerben kann, nur nach hinten (lassen also Kinder länger ungeschützt).   Betroffene mit problematischer Nutzung von Social Media sind nur sehr wenige, die überwiegende Mehrheit aller Nutzer (insbesondere der Kinder darunter) kann sehr gut damit umgehen und Medienkompetenz aufbauen. Social Media ist auch nicht per se problematisch, die Plattformen sind Kommunikationsmittel, Unterrichts- oder Lernmaterial, schaffen erforderliche Medienkompetenz. Nur ein sehr kleiner Teil davon wirkt nicht positiv für Kinder. ECHTE LÖSUNGEN WÄREN ABER EINFACH Nicht nur, dass Eltern bereits jetzt viele Möglichkeiten haben, Einschränkungen und Regeln durchzusetzen und auch die gesetzliche Lage in den Schulen bereits angepasst wurde, es gilt auch:  Kinder (Lehrer, Eltern) brauchen Medienkompetenz und die Möglichkeit der Teilhabe, aber auch Freiräume, die man ihnen bei Bedarf geben kann. Tatsächlich Betroffene brauchen individuelle Hilfe.   Wir brauchen belastbare unabhängige Studien für künftige Entscheidungen. Tripple Internet Content Services, Roland M. Kreutzer A-1200 Wien, Klosterneuburger Str. 38 / G3 +43 (1) 406 59 27 office@tripple.at www.tripple.at 2/5  Plattformen brauchen Regulierung gegen schädliche Muster. Nicht den Ausschluss einzelner Nutzer, damit (nur) jene diese Muster nicht sehen. Die EU plant Maßnahmen, ist inhaltlich zuständig und hat auch per DSA oder DSGVO entsprechende Handhabe. Es wäre deshalb gut, wenn sich Österreich dort in den Prozess einbringt, statt selbst unwirksame Maßnahmen dazu zu konterkarieren. Egal wo man ansetzt, in dieser Stellungnahme skizziere ich auch einen Weg, der Schutz ohne schädliche Nebenwirkungen bringen würde. DAS GESETZLICHE VORHABEN Die vorgeschlagene gesetzliche Grundlage soll via Regulierung der Video-Sharing- Plattformen erfolgen. Hierzu wird das AV-Mediendienste-Gesetz erweitert, um betroffene Plattformen zu beschreiben und Mechanismen zur Alterskontrolle zu fordern. Das mit einem Kriterienkatalog im Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz zu verankern hat (negative) Konsequenzen. Zwar ist der Kriterienkatalog gut und beschreibt schädliche Algorithmen recht gut, es fehlen aber durch die Fixierung auf „AV“ wesentliche aktuelle und künftige Plattformen. So sind etwa die großen Spiele-Communities genauso nicht umfasst wie künftige KI-Systeme. Dafür würden Dienste wie Spotify oder Lernplattformen leicht unter den Kriterien erfasst. Die Vorhaben nehmen den Eltern die Möglichkeit, Regeln passend zu ihren Kindern und passend zu Erziehungswünschen zu bestimmen. Stattdessen wird eine Infrastruktur geschaffen, die per Alterskontrolle für alle maximalinvasiv eingreift, einen Login-Zwang (mehr nachfolgend bei der technischen Betrachtung) und damit neue Macht für die Plattformen bringt (statt diese zu beschneiden) und an den echten Problemstellen nicht eingreift.       Ausweispflicht für alle Login-Pflicht für Inhalte auf den Plattformen (Neue Rechte, Macht und Daten für Big-Tech-Plattformen!) Rechte von Kindern und Eltern werden entzogen Relevante Plattformen von Maßnahmen nicht betroffen, künftige Plattformen sind nicht mitgedacht worden Schutz nur für Kinder - nicht für alle – vorgesehen Treffsicherheit bei Plattformen-Auswahl ist mehr als fragwürdig Tripple Internet Content Services, Roland M. Kreutzer A-1200 Wien, Klosterneuburger Str. 38 / G3 +43 (1) 406 59 27 office@tripple.at www.tripple.at 3/5 DIE TECHNISCHE SEITE Für die Feststellung des Alters ist eine technische Infrastruktur erforderlich, die nicht unerheblichen Aufwand auf allen Seiten bringt. Vorgesehen ist eine Alterskontrolle für alle (!) User beim Betreten betroffener Plattformen. Um nicht bei jedem zB. Youtube-Video, das man anklickt, wieder die Ausweiskontrolle durchlaufen zu müssen, wird de facto auch eine Login-Pflicht erzwungen. Eine Nutzung von Inhalten auf anderen, als der Plattform selbst, ist kaum vorstellbar – das eingebettete Youtube-Video wird zugunsten des Walled Gardens der Plattformen verhindert, ein Angriff auf das freie Internet für alle, nicht nur für Kinder. Selbst das Auffinden von Inhalten außerhalb der Plattformen und ohne Login wird schwer. Diese Ausweiskontrolle müssen in einem „Zero Knowledge“-Ansatz zertifizierte dritte Anbieter machen. Es muss – und das ist im aktuellen Gesetzesvorschlag nicht vorgegeben – nicht nur sichergestellt sein, dass außer dem „Alter ausreichend“-Flag keine Informationen weitergegeben werden und beim Kontrolleur darf nichts über die Nutzung und Plattform hinterlegt sein, es müsste auch (und ist nicht) festgelegt sein, dass mehrere Profile eines Users per Ausweiskontrolle nicht einer Person zugeordnet werden können und User das Recht haben, eine erneute Ausweiskontrolle anzufordern.       Ausweiskontrolle wird von allen Benutzern gefordert Login-Pflicht bringt neue Macht und Daten durch die erzwungenen Logins für die Plattformen, die eigentlich reguliert gehören Inhalte werden hinter Login versteckt, statt das offene Internet mit freien Inhalten zu fördern Ausweiskontrolle schließt Personen aus, die sich nicht ausweisen können („analoge“ Menschen, Personen ohne Ausweismechanismus – Touristen?) Einschränkung auf Österreich erlaubt leichte Umgehung der Maßnahmen Zero-Knowledge erlaubt auch leichte Fremd-Verifizierung (Ausweis der Eltern, Freunde)  Gefahr von Datenabfluss – ein nicht nur theoretisches Risiko, wie bisherige Beispiele zeigen Dass eine bestehende Infrastruktur wie die geplante Begehrlichkeiten bringt, zeigte schon die aktuelle Diskussion (von Klarnamenpflicht, Rückwärtsidentifikation bis Porno-Sperren). Insbesondere muss man solche gravierenden Maßnahmen auch für Zeiten denken, in denen das Vertrauen in Machthaber geringer sein kann – und das im Angesicht geringen Nutzens und kleiner Wirksamkeit der Maßnahmen, was diese noch einmal mehr überschießend erscheinen lässt. Tripple Internet Content Services, Roland M. Kreutzer A-1200 Wien, Klosterneuburger Str. 38 / G3 +43 (1) 406 59 27 office@tripple.at www.tripple.at 4/5 UND DIE ECHTE LÖSUNG? Eine solch einschneidende und massive gesetzliche und technische Lösung bei gleichzeitig so geringer positiver Auswirkung kann nicht die Lösung sein, aufgrund der marginalen Wirkung nicht einmal als letzte Möglichkeit. Dabei liegt eine echte Lösung der Probleme auf der Hand. Und dabei braucht es neben Stärkung der Kompetenz auf Seiten der Nutzer und ihrer Vorbilder eine Durchsetzung der Kriterien (§ 54e Abs. 3, Z 5), die im Gesetzesvorschlag für die Auswahl schädlicher Plattformen ohnehin definiert wurden, für alle Anbieter und für alle Nutzer. Man könnte diese Kriterien sogar noch verstärken, etwa einen ungefilterten und nicht-algorithmischen Feed als Standardeinstellung gegen Blasenbildung und Fake- News-Vorteile vorsehen. Im Gegenteil zur Alterskontrolle und Loginpflicht sollten die Plattformen sogar zum freien Zugang ohne Login gezwungen werden – im Sinne von Netzneutralität und freiem Internet bei hohem Datenschutz. Durchsetzen kann man diese Regeln leicht und auch europaweit – der DSA bietet entsprechende Hebel. Man kann diese Vorgaben von den Plattformen eher erwarten als etwa gleich aufwändig zu implementierende Ausweiskontrollen, die nur für einen kleinen Markt eingebaut werden müssten. Reichen Strafen zur Steuerung nicht aus, wäre auch die Freiheiten der Foren-Ausnahme in der Waagschale denkbar – man kann durchaus von Medienverpflichtung ausgehen, wenn der Algorithmus „redaktionell“ eingreift, was enorme Pflichten für Social Media bringen würde. Wenn man will, kann man Plattformen regulieren – und müsste das ja auch für die Alterskontrolle. Das bringt den gleichen oder sogar besseren Schutz für Kinder und Jugendliche. Mehr noch, der Schutz erstreckt sich auch auf alle anderen User. Und all das ist ohne die Ausweiskontrolle und zugehörige Infrastruktur, daher ohne negative Nebeneffekte machbar. Wir brauchen daher statt dem Gesetzes-Vorschlag: VORGABEN FÜR EINE EFFEKTIVE REGULIERUNG  Maßnahmen für kompetente Konsumenten in den Plattformen  Ungefilterten und unpriorisierten Feed als Standardeinstellung („chronologischer Newsfeed“ bestätigter Abos statt Algorithmus-Empfehlungen)  Auto-Play und Endlos-Feed verboten  Effektive Zeitlimits der Nutzung definierbar  Keine aktiven Push-Nachrichten abseits direkter Kommunikation mit Bekannten  Direktnachrichten nur unter bestätigten Kontakten Es braucht also keine technische Infrastruktur, keine Alterskontrolle. Aber Schutz für alle. Tripple Internet Content Services, Roland M. Kreutzer A-1200 Wien, Klosterneuburger Str. 38 / G3 +43 (1) 406 59 27 office@tripple.at www.tripple.at 5/5