Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Amt der Tiroler Landesregierung (95/SN-132/ME)

📋 95/SN-132/ME 📅 26.08.2026 pdf Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

gemischt

Rechtliche Verweise

  • Art. 7 B-VG
  • Art. 10 EMRK
  • Art. 14 EMRK
  • Art. 107 Abs. 1 AEUV
  • Art. 107 Abs. 3 lit. c AEUV
  • Art. 11 Abs. 2 GRC
  • KommAustria-Gesetz
  • Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz

Forderungen

  • Ausweitung des Begünstigtenkreises der Förderung auf auch kostenlos bezogene regionale Wochenzeitungen
  • Nochmalige Evaluierung der Differenzierung zwischen entgeltlich abonnierten und kostenlos bezogenen Printmedien
  • Rasche Umsetzung einer treffsicheren und ausreichend dotierten Zeitungs-Zustellung-Förderung
  • Verankerung wirksamer Förderinstrumente, die auch unentgeltlich bezogene regionale Wochenmedien vollumfänglich einbinden

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Verfassungsdienst Dr. Fabian Saxl Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck +43 512 508 2211 verfassungsdienst@tirol.gv.at www.tirol.gv.at Amt d. Tiroler Landesreg., Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, Österreich An das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport p.a. medienrecht@bmwkms.gv.at Informationen zum rechtswirksamen Einbringen und Datenschutz unter www.tirol.gv.at/information Geschäftszahl – beim Antworten bitte angeben VD-360/75-2026 Innsbruck, 26.08.2026 Zu Zl. 2026-0.602.342 vom 29.07.2026 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz erlassen sowie das KommAustria-Gesetz geändert wird; Stellungnahme Zum oben angeführten Gesetzentwurf wird aus Sicht der vom Land Tirol zu vertretenden Interessen folgende Stellungnahme abgegeben: Freie Medien, die unabhängig, objektiv und sachlich berichten, bilden ein Fundament einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft. Angesichts digitaler Umbrüche und eines verschärften Wettbewerbsumfelds geraten bewährte Finanzierungsmodelle im Mediensektor zunehmend unter Druck. Ungeachtet des digitalen Wandels erfordert die Sicherung eines pluralistischen Mediensystems den Erhalt analoger Informations- und Vertriebsstrukturen. Dies ist essenziell, um eine informationelle Benachteiligung ländlicher Regionen sowie eine digitale Ausgrenzung älterer Bevölkerungsgruppen wirksam zu verhindern. Aus diesen Gründen begrüßt das Land Tirol ausdrücklich die Einführung einer Zeitungs-Zustellung- Förderung zur Unterstützung der Zustellung bzw. des Vertriebs periodisch erscheinender Druckwerke in Form von Tages- und Wochenzeitungen. Allerdings greift der Kreis der Begünstigten im vorliegenden Entwurf nach Auffassung des Landes Tirol zu kurz, da insbesondere regionale Wochenzeitungen, die kostenlos bezogen werden, von der Förderung ausgeschlossen bleiben sollen. Regionale Medien- und Nachrichtenangebote stiften Identität und stärken die Verbundenheit mit der eigenen Region sowie dem Heimatbundesland. Die Medienkonsumentinnen und -konsumenten schätzen dabei in besonderem Maße unabhängige, verlässliche Informationen direkt vor Ort. Dies belegen auch aktuelle Zahlen: Laut einer Gallup-Erhebung im Auftrag des ORF aus dem Jahr 2023 genießt die Regionalberichterstattung in Österreich mit 74 % das höchste Vertrauen. Eine Medienanalyse des Landes Tirol bestätigt diesen Trend: 77 % der Befragten interessieren sich vorrangig für Themen aus ihrer unmittelbaren Region. regionale Wochenzeitungen sind ebenso mit massiven Kostenlos zur Verfügung stehende Kostensteigerungen im Vertrieb konfrontiert. Zumal diese häufig auf den Postversand angewiesen sind, sind diese vor allem von regionalen Tarifunterschieden stark betroffen: Die Zustellkosten in ländlichen Gebieten liegen teils um 25 % über jenen des urbanen Raums. Ohne gezielte Unterstützung droht ein Rückzug aus der Fläche, sodass eine universelle Versorgung mit regionalen Inhalten gefährdet ist. Gerade diese Medien leisten jedoch einen unverzichtbaren Beitrag zur Information mit lokalen Nachrichten, den überregionale Formate nicht ersetzen können. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass die in den Erläuternden Bemerkungen des vorliegenden Entwurfs zum Ausdruck kommenden Motive gleichermaßen für entgeltlich abonnierte wie auch für kostenlos bezogene Printmedien gelten. Beide Erscheinungsformen leisten einen wichtigen Beitrag für eine universelle Versorgung die Bevölkerung mit Nachrichten und Informationen und stehen im Bereich der Logistik und Zustellung vor identen wettbewerblichen sowie kostenbezogenen Herausforderungen. Da die Erläuternden Bemerkungen keinen sachlichen Grund für die vorgenommene Differenzierung darlegen, wird insbesondere mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 7 B-VG sowie Art. 10 i.V.m. Art. 14 EMRK eine nochmalige Evaluierung und Ausweitung des Begünstigtenkreises angeregt. Die Begrenzung der Fördermaßnahmen auf abonnierte Tages- und Wochenzeitungen begegnet auch im Licht des Beihilfenrechts ähnlichen Bedenken. Die vorgeschlagene Maßnahme erfüllt zunächst den Beihilfetatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV: Durch die Privilegierung bestimmter Vertriebsmodelle liegt eine selektive Begünstigung einzelner Unternehmen vor, womit grundsätzlich – worauf auch die Bundeswettbewerbsbehörde hingewiesen hat – eine wettbewerbsverzerrende Wirkung einhergeht. Ebenso hat die Kommission bei vergleichbaren Maßnahmen unter Hinweis auf die Struktur des europäischen Medienmarktes darauf hingewiesen, dass derartige Fördermaßnahmen auch geeignet sind, das Zwischenstaatlichkeitskriterium des Art. 107 Abs. 1 AEUV zu erfüllen (vgl. dazu etwa die Entscheidung zur ähnlichen Fördermaßnahme der Republik Italien, SA.106115, Rn. 25). Wie in den Erläuternden Bemerkungen zunächst zutreffend ausgeführt wird, kann eine derartige Fördermaßnahme grundsätzlich nach Art. 107 Abs. 3 lit. c AEUV gerechtfertigt werden. Hierfür steht gerade mit dem grundrechtlich anerkannten Schutz des Medienpluralismus (Art. 11 Abs. 2 GRC) ein gewichtiges Argument zur Verfügung, um eine grundsätzlich äußerst sinnvolle Vertriebsförderung für Printmedien zu ermöglichen. Die vorliegende Konzeption kann jedoch in Konflikt mit dem unionsrechtlichen Kohärenz- und Gleichbehandlungsgebot (vgl. Rusche, Art. 107 Abs. 3 AEUV, in Immenga/Mestmäcker [Hrsg.], Wettbewerbsrecht V6 [2022] Rz 53) geraten: Da unentgeltliche Zeitungen denselben publizistischen Versorgungsbeitrag leisten und vor denselben logistischen und finanziellen Herausforderungen stehen, kann der Ausschluss dieser Printmedien eine erfolgreiche beihilfenrechtliche Notifizierung gefährden. Ein Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz eröffnet die Chance, den österreichischen Medienstandort nachhaltig abzusichern und regionale Medien – unabhängig von den individuell gewählten Vertriebs- und Zustellsystemen – zu stärken. Aus diesen Gründen hat sich die Landeshauptleutekonferenz bereits im Juni 2026 unter Tiroler Vorsitz zur unabhängigen, freien und insbesondere regional geprägten Medienlandschaft bekannt und sich für eine Stärkung des Medienstandortes durch die Absicherung der regionalen Medienanbieter eingesetzt, indem eine Zustell- bzw. Vertriebsförderung durch ein praktikables und unbürokratisches Fördermodell implementiert wird, die auch insbesondere regionale Anbieter entlastet und die Versorgung mit Medienangeboten in ganz Österreich und insbesondere in ländlichen sowie peripheren Regionen sicherstellt. Vor diesem Hintergrund tritt das Land Tirol daher mit Nachdruck dafür ein, eine treffsichere und ausreichend dotierte Zeitungs-Zustellung-Förderung im Sinn der österreichischen Medien rasch umzusetzen. Im Sinn einer umfassenden Sicherung der regionalen Medienvielfalt sollen dabei wirksame Förderinstrumente verankert werden, die auch unentgeltlich bezogene regionale Wochenmedien vollumfänglich einbinden. Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates übermittelt. Für die Landesregierung: Mag. Soder Landesamtsdirektor-Stellvertreterin 2 / 3 Abschriftlich An das Büro Landeshauptmann Mattle die Abteilungen Gemeinden Justiziariat Öffentlichkeitsarbeit Organisation und Personal Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz das Sachgebiet Digitalisierung und E-Government zur gefälligen Kenntnisnahme übersandt. 3 / 3