Wimmler, Manuel (79/SN-132/ME)
Haltung
ablehnend
Schlagwörter
Forderungen
- Grundlegende Überarbeitung der geplanten Regelungen
- Ausdrücklicher und technisch belastbarer Ausschluss flächendeckender Identitäts-, Verhaltens- oder Kommunikationsüberwachung
- Gestaltung des Jugsschutzes nach dem Prinzip der Datenminimierung
- Altersfeststellung ohne Preisgabe der Identität oder des konkreten Geburtsdatums
- Verhinderung einer dauerhaften Verknüpfung zwischen Altersnachweis und Nutzungsverhalten
- Nachweis durch den Gesetzgeber über Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Eingriffe sowie Prüfung weniger invasiver Alternativen
Volltext ↗ Parlament.gv.at
Stellungnahme zur geplanten Altersverifikation und Überwachung Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Online-Inhalten ist ein legitimes und wichtiges Ziel. Dieses Ziel darf jedoch nicht als Rechtfertigung dafür dienen, eine umfassende Kontroll- und Identifikationsinfrastruktur für die gesamte Bevölkerung aufzubauen. Besonders kritisch ist die vorgesehene Altersverifikation. Eine wirksame Alterskontrolle kann dazu führen, dass Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Plattformen oder zwischengeschalteten Diensten ihr Alter nachweisen müssen – möglicherweise unter Verwendung von Ausweisdaten, digitalen Identitäten oder biometrischen Verfahren. Damit entsteht die Gefahr, dass die bislang mögliche anonyme oder pseudonyme Nutzung des Internets schrittweise zurückgedrängt wird. Selbst wenn der Gesetzgeber zunächst nur das Alter feststellen möchte, wird damit eine technische Infrastruktur geschaffen, die grundsätzlich auch für weitergehende Identitätskontrollen eingesetzt werden könnte. Datenschutzrechtlich ist das besonders problematisch. Jede zusätzliche Erhebung oder Verarbeitung von Identitäts- und Altersdaten schafft neue Risiken: Datenlecks, Hackerangriffe, Profilbildung, Zweckentfremdung und eine spätere Ausweitung der ursprünglichen Regelungen. Gerade beim Jugendschutz wäre es widersprüchlich, sensible Daten von Millionen Menschen erfassen oder überprüfen zu lassen, um Minderjährige vor anderen Gefahren zu schützen. Ebenso kritisch sehe ich die vorgesehene Ausweitung der Aufgaben und Kontrollbefugnisse staatlicher Stellen. Staatliche Aufsicht benötigt klare und enge gesetzliche Grenzen, unabhängige Kontrolle und effektive Rechtsschutzmöglichkeiten. Unbestimmte Begriffe wie „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ dürfen keinesfalls dazu führen, dass Behörden oder Plattformbetreiber vorsorglich immer mehr legale Inhalte beschränken. Andernfalls droht ein erheblicher Abschreckungseffekt auf die freie Meinungsäußerung. Hinzu kommt die Gefahr einer schleichenden Normalisierung digitaler Zugangskontrollen. Was heute mit dem Schutz von Unter-14-Jährigen begründet wird, kann morgen auf weitere Altersgruppen, Inhalte oder Dienste ausgeweitet werden. Eine einmal etablierte Identifikations- und Kontrollinfrastruktur lässt sich technisch wesentlich leichter erweitern, als sie später wieder abzuschaffen. Ich lehne deshalb Maßnahmen ab, die faktisch zu einer allgemeinen Identifizierungspflicht, zur zentralen Speicherung sensibler Daten oder zur Nachverfolgbarkeit des individuellen Nutzungsverhaltens führen können. Jugendschutz muss nach dem Prinzip der Datenminimierung gestaltet werden. Wo eine Altersfeststellung tatsächlich unvermeidbar ist, muss sie so erfolgen, dass der Anbieter weder die Identität noch das konkrete Geburtsdatum erfährt und keine dauerhafte Verknüpfung zwischen Altersnachweis und Nutzungsverhalten möglich ist. Der Gesetzgeber sollte außerdem nachweisen müssen, dass derartige Eingriffe notwendig, wirksam und verhältnismäßig sind und dass weniger invasive Alternativen nicht ausreichen. Kinderschutz und Privatsphäre sind keine Gegensätze. Eine freiheitliche Gesellschaft muss beides gewährleisten. Ich fordere daher, die geplanten Regelungen grundlegend zu überarbeiten und jede Form einer flächendeckenden Identitäts-, Verhaltens- oder Kommunikationsüberwachung ausdrücklich und technisch belastbar auszuschließen. Der Schutz Minderjähriger darf nicht zum Einfallstor für eine Überwachungsinfrastruktur werden, die am Ende alle Bürgerinnen und Bürger betrifft.