Begutachtung 132/ME · XXVIII. GP

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung
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Gsandtner, Anton (9/SN-132/ME)

📋 9/SN-132/ME 📅 30.07.2026 👍 1 Unterstützung inline Verarbeitet: 2026-09-19

Haltung

ablehnend

Forderungen

  • Identifikation ausschließlich durch Registrierung und Abfrage der bewegten Regenbogenhaut (Iris)
  • Softwaremäßige Umsetzung der Identifikation durch die Anbieter
  • Sofortige, nachweisliche und unwiederbringliche Löschung der Nutzungsdaten nach der Nutzung

Volltext ↗ Parlament.gv.at

Meine Position zu diesem Vorhaben: Identifikation des Nutzers durch das Gesetz leicht zu umgehen Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben: Identifikation technisch stümperhaft Meine Verbesserungsvorschläge: Ein treffsichere Identifikation des Nutzers ist AUSSCHLISSLICH durch Registrierung und Abfrage der BEWEGTEN REGENBOGENHAUT (Iris) möglich. Die verpflichtende Umsetzung kann softwaremäßig durch die Anbieter erfolgen, da das Auge durch vorhandene Hardware ohne weiter Kosten erfolgt. Die Nutzungsdaten haben SOFORT nach der Nutzung NACHWEISLICH und UNWIEDERBRINGLICH GELÖSCHT zu werden.