Kalvoda, Franz (8/SN-132/ME)
Haltung
ablehnend
Schlagwörter
Rechtliche Verweise
- Artikel 19 der allgemeinen Menschenrechte
Forderungen
- Ablehnung des Entwurfs aufgrund der massiven Einschränkung der Meinungsfreiheit
Volltext ↗ Parlament.gv.at
Artikel 19 Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Das ist der Artikel 19 der allgemeinen Menschenrechte. Meinungsfreiheit. Wie sie sehe können steht hier nichts vom Alter und besonders Medien jeder Art. Daher ist dieser Entwurf inakzeptabel und ein klarer und übertriebener Eingriff in das Grundrecht und eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit. Mit freundlichen Grüßen Franz Kalvoda